preparatory:AB 267681
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-15
Wortprotokoll
Am 19. Februar 2020 hat der Bundesrat dem Parlament die Botschaft zur Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2021-2024 (IZA-Strategie 2021-2024) unterbreitet, in welcher er die strategische Ausrichtung der Entwicklungszusammenarbeit definiert. Der Bundesrat beantragt fünf Rahmenkredite im Gesamtbetrag von 11,25 Milliarden Schweizerfranken.
Der Nationalrat hat dem Entwurf des Bundesrates mit einer Ergänzung betreffend Artikel 2a in allen Bundesbeschlüssen zugestimmt.
Unsere Aussenpolitische Kommission hat die Botschaft an ihrer Sitzung vom 13. August beraten, aus zeitökonomischen und inhaltlichen Gründen zusammen mit der Motion Schneider-Schneiter 18.4129, welche bekanntlich eine Reform der Entwicklungszusammenarbeit verlangt. Um es gleich vorwegzunehmen: Ich danke dem Bundesrat und den zuständigen Direktionen für die hervorragende Arbeit, die der neuen IZA-Strategie zugrunde liegt, einer Strategie, die man durchaus auch als sehr zukunftsorientiert bezeichnen kann. Insbesondere begrüsst die Kommission die Stossrichtung der Strategie, die der Bundesrat als Investition in die Freiheit, in die Unabhängigkeit und in die Wohlfahrt unseres Landes bezeichnet. Wir stimmen der Einschätzung zu, dass die Entwicklungszusammenarbeit dem Schutz der natürlichen Ressourcen, also der Nachhaltigkeit, sowie einer friedlichen wie gerechten Welt dient.
Die heute vorliegende Strategie unterscheidet sich von früheren Strategien in verschiedener Hinsicht. Neu ist insbesondere, dass der Bundesrat der IZA-Strategie die drei Kriterien "Bedürfnisse der Bevölkerung", "Mehrwert der Schweizer IZA" und "Schweizer Interessen" zugrunde gelegt hat. Diese Kriterien erlauben es, die Entwicklungszusammenarbeit klarer zu fokussieren, sich also vermehrt dort zu engagieren, wo die Schweiz auch einen Unterschied machen kann. Das ist gut für die betroffenen Länder, das ist aber auch gut für unsere Schweiz.
In diesem Sinne würdigt die Kommission auch den Mut des Bundesrates, die Entwicklungshilfe geografisch zu konzentrieren, und zwar auf vier Regionen: auf Nordafrika mit dem Mittleren Osten, auf Subsahara-Afrika, auf Zentral-, Süd- und Südostasien sowie auf jene Länder Osteuropas, die nicht zur Europäischen Union gehören und damit auch nicht von der Kohäsionsmilliarde profitieren. Damit reduziert die DEZA die Zahl der Schwerpunktländer von heute 46 auf deren 35 in der Zukunft; dies allerdings nur im Bereich Entwicklungszusammenarbeit, nicht aber in den beiden anderen Bereichen humanitäre Hilfe sowie Friedensförderung und menschliche Sicherheit. In diesen Bereichen sowie im Rahmen von Globalprogrammen zu Themen wie Gesundheit, Klima und Ernährung wird der universelle Charakter erhalten bleiben.
Damit wäre es also falsch zu sagen, die Schweiz ziehe sich generell aus Südamerika zurück. Das SECO bleibt in Peru und Kolumbien aktiv. Es wird auch keine Einschränkung gemacht, was die Zusammenarbeit mit den multilateralen Organisationen angeht, also mit der UNO und ihren Unterorganisationen, mit dem Internationalen Währungsfonds sowie mit den Entwicklungsbanken. Es käme wohl einer veritablen Selbstüberschätzung gleich, der Weltbank oder der Afrikanischen Entwicklungsbank vorschreiben zu wollen, wo das Geld ausgegeben wird, das wir mit unseren Beiträgen an diese Organisationen überweisen.
Schliesslich möchte ich einen Punkt in dieser Neuformulierung der Strategie nicht unerwähnt lassen, nämlich die Zusammenarbeit mit dem Privatsektor. Hier beschreitet die vorliegende IZA-Botschaft in den Augen der Kommission effektiv Neuland, was sehr begrüsst wird. Mit dieser Neuausrichtung der IZA-Strategie erfüllt der Bundesrat nach Ansicht unserer Kommission auch die Motion Schneider-Schneiter 18.4129 in den Ziffern 1 bis 3 und 5; Ziffer 4 stand eigentlich gar nicht zur Diskussion, da der Nationalrat sie bereits abgelehnt hatte.
Der Bundesrat geht sogar noch einen Schritt weiter, nämlich in der Migrationspolitik, die die DEZA zusammen mit dem SEM betreibt. Die DEZA verfügt über eine finanzielle Flexibilität von 60 Millionen Franken, um Projekte im Bereich Migration gemeinsam mit dem SEM durchzuführen.
Für die Umsetzung dieser neuen IZA-Strategie beantragt der Bundesrat für die Jahre 2021 bis 2024 fünf Rahmenkredite über 11,25 Milliarden Franken, was 147 Millionen mehr sind als für die Periode 2017-2020. Das entspricht rund 3 Prozent der Bundesausgaben. Davon sollen rund 59 Prozent in die Entwicklungszusammenarbeit fliessen, 19 Prozent in die humanitäre Hilfe, 11 Prozent in die wirtschaftliche Zusammenarbeit, 9 Prozent in die osteuropäischen Projekte und 2 Prozent in die Friedensförderung. Im Prinzip sind die Beiträge innerhalb dieser einzelnen Gefässe flexibel. Einzig für die Bekämpfung des Klimawandels wird ein separates und fixes Budget von 400 Millionen Franken vorgelegt, 50 Millionen mehr als ursprünglich vorgesehen.
Natürlich ist der Gesamtbetrag von 11,25 Milliarden für die nächsten vier Jahre ein überaus ansehnlicher Beitrag. Gerade angesichts der sich verdüsternden Wirtschaftslage infolge der Corona-Pandemie hat das in der Kommission zu intensiven Diskussionen geführt. Schlussendlich folgte die Kommission aber mit klarer Mehrheit dem Bundesrat und lehnte jegliche weitergehende Forderung klar ab. Sie lehnte mit 9 zu 4 Stimmen eine Krediterhöhung um 239 Millionen Franken ab, welche einer progressiven Erhöhung auf 0,5 Prozent des BNE entsprochen hätte. Der abgelehnte Antrag entspricht der Minderheit Levrat auf Seite 2 der Fahne. Ebenfalls mit 9 zu 4 Stimmen wurde eine noch weiter gehende Forderung nach einer progressiven Erhöhung auf 0,7 Prozent des BNE abgelehnt.
Keine Unterstützung gefunden hat auch der Beschluss des Nationalrates, in einem neuen Artikel 2a einen jährlichen Maximalbetrag für die Entwicklungszusammenarbeit festzulegen, welcher sich an der wirtschaftlichen Entwicklung und am Abbau der Covid-19-Schulden orientiert. Der Antrag wurde einstimmig abgelehnt.
Im Bundesbeschluss 4 auf Seite 10 der Fahne gibt es einen Minderheitsantrag Sommaruga Carlo. Der Antrag möchte einen neuen Artikel 2b einfügen, welcher den Bundesrat verpflichtet, dass er bis 2024 eine Rahmenstrategie für die internationale Zusammenarbeit verabschiedet, die darauf abzielt, die Nachhaltigkeitsziele und einen Wert von 0,7 Prozent des BNP bei der öffentlichen Entwicklungshilfe bis 2030 zu erreichen. Dieser Antrag wurde mit 9 zu 4 Stimmen abgelehnt.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich denke, ich kann im Namen der Kommission sagen, dass die vorliegende IZA-Botschaft auch in dieser Höhe ganz den Interessen der Schweiz entspricht. Die neuen Methoden, die dieser Botschaft zugrunde liegen, schaffen mehr Transparenz, sie schaffen aber auch gleichzeitig mehr Klarheit und mehr Nachvollziehbarkeit. Die Strategie verfolgt, was die Finanzierung betrifft, die Stossrichtung, die in der vergangenen Legislatur eingeschlagen wurde.
Im Namen der Kommission empfehle ich Ihnen, dem Bundesrat und mit Ausnahme von Artikel 2a auch dem Nationalrat zu folgen und die vier Bundesbeschlüsse in der Form [PAGE 828] des bundesrätlichen Entwurfes gutzuheissen. Die Kommission empfiehlt zudem einstimmig, den Beschluss des Nationalrates betreffend Koppelung des jährlichen Maximalbetrages für die internationale Zusammenarbeit an die Wirtschaftsentwicklung, Artikel 2a, in allen vier Bundesbeschlüssen abzulehnen. Schliesslich empfiehlt Ihnen die Kommission, dem Bundesrat und dem Nationalrat zu folgen und die Ziffern 1 bis 3 und 5 der Motion 18.4129, "Für eine Reform der Entwicklungszusammenarbeit", anzunehmen.