Dobler Marcel · Nationalrat · 2020-09-15
Dobler Marcel · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-15
Wortprotokoll
Das Covid-19-Gesetz ist dringlich, und wir befinden uns in der Differenzbereinigung. Ich möchte mich bei den Parlamentsdiensten für den ausserordentlichen Effort zur Erstellung der Fahne bedanken. Wir hatten gestern Mittag bis 15.30 Uhr Kommissionssitzung, und bereits um 20.00 Uhr lag die aktuelle Fahne vor. Sehr gerne werde ich im Namen der FDP-Liberalen Fraktion zu Block 1 und zu den Artikeln 1 bis 4 Stellung nehmen. Ich bitte Sie, bei diesen, ausser speziell erwähnt, immer der Mehrheit zu folgen.
Bei Artikel 1 Absatz 3 geht es darum, welche Stellen zur Erarbeitung von Massnahmen, die ihre Zuständigkeit betreffen, einbezogen werden. In der nationalrätlichen Version sollen neben den Kantonen auch die Dachverbände der Sozialpartner sowie die Verbände der Gemeinden und Städte einbezogen werden. Der Antrag Ihrer Kommission stellt einen Kompromiss zwischen dem Entwurf des Bundesrates und dem Nationalratsentscheid dar; er berücksichtigt die Kantone und die Dachverbände der Sozialpartner. Eine Mehrheit der FDP-Liberalen Fraktion wird diesem Kompromissantrag folgen. Eine Minderheit wird die Version des Nationalrates unterstützen, um in jedem Fall Städte und Gemeinden mit einzubeziehen. Auch bei der Mehrheit würde dies situativ gemacht; es wäre einfach nicht in jedem Fall zwingend. Müssten Städte und Gemeinden in jedem Fall einbezogen werden, würde dies bei einem sehr dringlichen Beschluss die Prozesse in der Verwaltung verkomplizieren und verlängern. Die dringliche Handlungsfähigkeit des Bundesrates würde eingeschränkt.
Bei Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe a bitte ich Sie, der Mehrheit der Kommission des Nationalrates zu folgen. Wir haben hier einen Antrag eingebracht, weil die Formulierung des Ständerates unpräzise war. Es ist schwer abzuschätzen, ob ein Aufschub einer medizinischen Tätigkeit eine Konsequenz auf die Gesundheit hat. Aus diesem Grund soll es nur möglich sein, nicht dringend angezeigte Untersuchungen und Behandlungen zu verbieten oder einzuschränken. Ich bitte Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen.
Bei Artikel 3 Absatz 1 geht es um den Arbeitnehmerschutz bei besonders gefährdeten Personen. Die FDP-Liberale Fraktion empfiehlt Ihnen einstimmig, dem Antrag der Kommission zu folgen. Was passierte, wenn eine behördliche Massnahme erlassen würde, die es Schwangeren verbieten würde, zur Arbeit zu gehen, und diese in ihrem Beruf kein Homeoffice leisten könnten? Der Arbeitgeber hätte eine Lohnfortzahlungspflicht, und es wäre nicht geregelt, ob diese Kosten rückerstattet werden. Wie Sie wissen, ist die angeordnete Quarantäne bezahlt. Auch Kurzarbeit ist bezahlt. Aus diesem Grund macht es Sinn, diese Kostenübernahme sicherzustellen, wenn die Zwangsferien behördlich verordnet sind.
Bei Artikel 4 Buchstabe b Ziffern 4 bis 6 beantragt der Ständerat, die Möglichkeit vorzusehen, gewisse Fristen zu erstrecken. Es soll geregelt werden, was passiert, wenn Grenzen zu anderen Ländern geschlossen sind und z. B. eine Ausreise nicht möglich ist. Um zu vermeiden, dass Personen illegal in der Schweiz sind und nichts dafür können, sollen die Fristen angepasst werden können. Dieser Umstand ändert nichts an den Entscheiden, sondern soll eine unnötige Kriminalisierung verhindern. Es geht hier einzig um die Praktikabilität und die Folgen von Grenzschliessungen und in keinster Weise um eine Lockerung von Asylentscheiden.
Artikel 4a nimmt die besonderen Umstände der Grenzgänger und Bewohnerinnen und Bewohner mit besonderen Verbindungen zum Grenzgebiet auf. Sie können sich sicher an die Paare erinnern, welche aufgrund der Grenzschliessungen durch Stacheldraht an der Grenze getrennt wurden. Natürlich ist es eine Sicherheitsabwägung, und genau die Sicherheit soll bestmöglich gewährleistet werden.