Sauter Regine · Nationalrat · 2020-09-15
Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-15
Wortprotokoll
Ich vertrete hier die Minderheit bei Absatz 3. Hier geht es darum, wer wie in den Genuss einer Erwerbsersatzentschädigung kommt. Sie haben mitbekommen, dass vor allem in den Medien von Fällen die Rede war, in denen Personen nach wie vor von der Sozialversicherungsanstalt ihres Kantons Entschädigungen ausbezahlt erhielten, obwohl sie ihre Erwerbstätigkeit bereits wieder aufgenommen hatten. Das war stossend und insbesondere auch nicht vorgesehen. Deshalb haben wir bereits in der letzten Version vorgesehen, dass Entschädigungen nur ausgerichtet werden, wenn wirklich ein Erwerbsausfall dargelegt werden kann.
Die Version der Mehrheit sagt nun, dass diese Personen den Erwerbsausfall selber deklarieren müssen, mit anderen Worten: Jeder kann nach eigenem Ermessen darlegen, wie viel sein Erwerbsausfall beträgt. Die Minderheit, die ich hier vertrete, will das nicht. Wir wollen sicherstellen, dass dargelegt und nachgewiesen werden muss, wie sich der Erwerbsausfall zusammensetzt, in welcher Höhe er ist. Hier ist also, mit anderen Worten, ein Aktivwerden desjenigen nötig, der eine solche Entschädigung beantragt.
Wir haben zudem auch Schreiben von den Sozialversicherungsanstalten erhalten, die dargelegt haben, wie kompliziert dann diese Umsetzung im Alltag ist, wenn sich die Beträge laufend ändern. Es müssen hier einfache, pragmatische Lösungen gefunden werden, die insbesondere auch sicherstellen, dass die Korrektheit der Beträge und der Auszahlung gewährleistet ist.
Das ist es, was wir mit unserer Minderheit anstreben. Ich bitte Sie, das zu unterstützen und hier die Verantwortung wirklich demjenigen zu übertragen, der eine solche Entschädigung auch beansprucht.