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AB 267875

Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-15

Wortprotokoll

Nochmals kurz zur Erinnerung: Dieses Gesetz stellt einen Gegenvorschlag zur Initiative der Pflegefachverbände dar. Geregelt werden sollen unter anderem die Kompetenzen der Pflegefachpersonen, die Finanzierung der Ausbildung und die Zuständigkeiten.

Die FDP-Liberale Fraktion hat von Anfang an einem solchen Gegenvorschlag zugestimmt, ihre Zustimmung jedoch an gewisse Bedingungen geknüpft. Unter anderem wollen wir keine Ausweitung der finanziellen Zuständigkeiten des Bundes. Zudem möchten wir auch der selbstständigen Leistungserbringung durch Pflegefachpersonen Grenzen setzen. Genau um diese Fragen geht es auch in den beiden Minderheiten, die wir heute noch zu diskutieren haben.

Zuerst zu meiner Minderheit zu Artikel 6: Hier geht es um die Frage, ob Personen, die sich in einem Bildungsgang Pflege HF oder im Studiengang in Pflege FH befinden, während dieser Ausbildung finanziell unterstützt werden sollen, damit sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Die Version des Bundesrates sah vor, dass den Kantonen diese Kompetenz gegeben wird. Der Nationalrat hat dann in seiner ersten Lesung hieraus eine verbindliche Formulierung gemacht respektive die Kantone dazu verpflichtet, solche finanziellen Beiträge zu leisten. Mit meiner Minderheit möchte ich zurück zur Version des Bundesrates respektive des Ständerates und es den Kantonen überlassen, ob sie einen solchen Finanzierungsbeitrag leisten wollen bzw. können oder nicht. Es gilt hier zu berücksichtigen, dass die Situation in den einzelnen Kantonen unterschiedlich ist, sowohl was die finanziellen Möglichkeiten als auch was die Ausbildungsmöglichkeiten betrifft. Die Kantone können auch am besten abschätzen, ob es angebracht ist, dass sie sich hier engagieren, oder nicht.

Gleichzeitig muss man auch sehen, dass mit dieser Bestimmung eigentlich eine unerwünschte Vermischung von Bundes- und Kantonskompetenzen stattfindet. Wir hatten damals in der Neugestaltung des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen diese Kompetenzen ausschliesslich den Kantonen zugesprochen. Diese Vorlage will nun hier sowohl den Bund als auch die Kantone in die Pflicht nehmen, was aus unserer Sicht von der Struktur her nicht richtig ist.

Ich bitte Sie, in diesem Sinn hier meine Minderheit zu unterstützen.

Ich spreche gleich noch für die Fraktion zur Minderheit Herzog Verena bei Artikel 25a Absatz 3. Hier beantragt Ihnen die FDP-Liberale Fraktion, dem Ständerat zu folgen. Es geht um die Frage, inwieweit Pflegefachpersonen selbstständig Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erbringen können sollen. Wir sind der Ansicht, dass solche Regelungen sehr sorgfältig gemacht werden müssen. Es ist nämlich in anderen Bereichen, wo zusätzliche Leistungserbringer direkt zulasten der Krankenversicherung abrechnen können, feststellbar, dass es zu Leistungsausweitungen und damit auch zu Kostensteigerungen kommen kann. Das ist für verschiedene Bereiche so erwiesen. Wir beantragen nun, dass Pflegefachpersonen, die solche Leistungen selbstständig erbringen möchten, einen entsprechenden Vertrag mit einer Versicherung abschliessen sollen, in welchem die[NB]Eckpunkte festgelegt werden - Art und Umfang der Leistung -, wodurch eben auch eine Kostenkontrolle stattfinden kann. Wir meinen, dass es zumutbar ist, dass sich all die Pflegefachleute, die diese Leistungen selbstständig erbringen wollen, einen oder mehrere Versicherer suchen, mit dem bzw. denen sie solche Verträge abschliessen können. Daneben können sie selbstverständlich weiterhin auf Anordnung tätig sein, das schliesst sich überhaupt nicht aus.

Das fordert hier die Minderheit Herzog Verena. Wir bitten Sie, diese zu unterstützen.