Schläpfer Therese · Nationalrat · 2020-09-15
Schläpfer Therese · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-15
Wortprotokoll
Unsere Fraktion empfiehlt Ihnen, meine Minderheit zu unterstützen und auf diese Vorlage nicht einzutreten. Letztere fordert einen um maximal 56 Tage verlängerten Mutterschaftsurlaub bei einem Spitalaufenthalt des Neugeborenen von mindestens drei Wochen. Kosten würde dies rund 6 Millionen Franken.
Für eine Mutter ist es eine äusserst belastende und traurige Situation, wenn sich nach der Geburt herausstellt, dass sie nicht mit dem Neugeborenen zusammen nachhause gehen kann. Jede Frau, die auch Mutter ist, kann dies nachvollziehen. Das Wichtigste jedoch ist, dass die Mutter die Zeit mit dem Neugeborenen zusammen verbringen kann. Die Nähe der Mutter zum Kind fördert eine Besserung des Gesundheitszustands der Mutter und des Kindes.
Um diesen Aspekt genügend zu unterstützen, wurde der Mutterschaftsurlaub ins Leben gerufen. Die Mutterschaftsentschädigung wurde damit gerechtfertigt, dass sich die Mutter so von den Strapazen der Schwangerschaft und der Geburt erholen kann und auch die erwerbstätige Mutter die erste Zeit mit dem Baby verbringen und es stillen kann. Dem Gesundheitsschutz der Mutter wird hiermit Rechnung getragen. Die Spitäler sind sehr fortschrittlich und unterstützen ein Zusammensein des Neugeborenen und der Mutter, wo sie nur können. Sie ermöglichen auch Übernachtungen der Mutter beim Kind. Somit wird dem Grundgedanken des Mutterschaftsurlaubs, nämlich der Erholung der Mutter und dem Zusammensein mit dem Neugeborenen, trotz eines Spitalaufenthalts entsprochen.
Das Erwerbsersatzgesetz sieht bereits heute einen Aufschub der Entschädigung vor, wenn ein Baby länger als drei Wochen im Spital betreut werden muss. Aber gerade in der heutigen Zeit, in welcher der Bund grosse Summen für Menschen und Firmen in Notsituationen aufwenden muss, in einer Zeit, welche geprägt ist von einer hohen Kurzarbeitsquote, Betriebsschliessungen und einer allgemeinen Unsicherheit über den Erhalt der Arbeitsstelle, in einer Zeit, in welcher wir nicht wissen, wohin uns das noch führen wird und wie viel Geld der Bund noch ausgeben muss, sollten wir doch eher ans Sparen denken. Gerade in dieser schwierigen Zeit ist es angebracht, auf diesen Leistungsausbau und die Mehrkosten zulasten der Erwerbsersatzordnung zu verzichten.
Deshalb bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit zu unterstützen und diese Forderung abzulehnen.