AB 267936
Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2020-09-15
Wortprotokoll
Selbstverständlich wird die grüne Fraktion auf diese Vorlage eintreten. Wir brauchen hier einen gewissen Versicherungsschutz, denn da entsteht immer wieder Unsicherheit. Von unserer Seite wurde eine solche Änderung auch schon öfters gefordert, und wir sind sehr froh, dass wir heute diese Vorlage auf dem Tisch haben.
Wenn ein Kind im Spital ist, muss es klar sein, dass nachher eine Verlängerung des Mutterschaftsurlaubes gewährleistet werden kann. Gemäss Kommission sind es jetzt zwei Wochen. Das ist für uns ein guter Kompromiss. Noch viel lieber hätten wir es gehabt, dass sich der Mutterschaftsurlaub, wenn ein Kind nicht nachhause kann, gerade nach der Geburt verlängert. Aber wir können mit diesen zwei Wochen leben und hoffen sehr, dass das heute auch so entschieden wird. Die Frist, die der Bundesrat vorgeschlagen hat, nach drei Wochen, ist uns definitiv zu lang.
Für uns ist aber wichtig: Wir möchten, dass die Verlängerung unabhängig davon gilt, ob gerade nach dem Mutterschaftsurlaub wieder eine Arbeit aufgenommen wird oder nicht. Deshalb haben wir auch eine Minderheit eingereicht. Es ist ohnehin eine sehr schwierige Situation, wenn das Kind noch im Spital bleiben muss, wenn man nicht weiss, wie sich seine Gesundheit entwickelt. Egal ob die Mutter nachher im Erwerb arbeitet oder nicht: Wenn das Kind noch im Spital ist, kann sich die Familie nicht im Alltag einleben. Und: Wir sind nicht mit einem grossen Mutterschaftsurlaub ausgestattet. Mit 14 Wochen sind wir im Vergleich zur EU eher am unteren Rand. Also, lassen wir uns doch hier nicht einschränken, indem nur eine Verlängerung kriegt, wer unmittelbar nach dem Mutterschaftsurlaub wieder arbeiten will! Vielleicht ist der Wunsch da, den Mutterschaftsurlaub ein bisschen zu verlängern; vielleicht wäre auch der Wunsch da gewesen, sofort wieder arbeiten zu können, aber die Frau hat keinen Job. Auf jeden Fall ist es wichtig, dass sie die Verlängerung hat.
Egal wie die Situation ist: Der Spitalaufenthalt ist eine schwierige Zeit und soll nicht zum Mutterschaftsurlaub zählen. Die Verlängerung soll für alle Frauen oder letztlich für alle Eltern gelten, die davon betroffen sind. Deshalb ist es für uns klar: Wir möchten diese Verlängerung des Mutterschaftsurlaubes, aber ohne Einschränkung.