Graf-Litscher Edith · Nationalrat · 2020-09-16
Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-16
Wortprotokoll
Seit 1985 kleben die Autofahrerinnen und Autofahrer jedes Jahr eine neue Autobahnvignette auf die Windschutzscheibe ihres Fahrzeugs. Dies passiert, nachdem wir oft mühsam und unzeitgemäss zuerst die Vignette des Vorjahres abgekratzt haben. Dieses System soll nun mit einer zeitgemässen elektronischen Vignette ergänzt werden, und die Nationalstrassenabgabe soll sanft in Richtung Digitalisierung geführt werden.
Die E-Vignette kann nach heutigem Stand der Technik über eine App oder Web-Applikation erworben werden. "Was lange währt ...": Bereits 2012 diskutierten wir - leider chancenlos - im Rahmen der Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz die Einführung einer E-Vignette. 2016 hat der Ständerat den Ball wieder[NB]aufgenommen und bei der Diskussion über den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) dem Bundesrat den Auftrag erteilt, bis Ende 2017 eine Vorlage zur Einführung der E-Vignette zu unterbreiten. Mit dieser Vorlage soll nun einem breiten Bedürfnis der Bevölkerung Rechnung getragen werden, indem die Klebevignette mit einer elektronischen Alternative ergänzt wird.
Nachdem der vollständige Ersatz der Klebevignette in der durchgeführten Vernehmlassung kritisch beurteilt worden war, schlägt der Bundesrat nun die Einführung einer E-Vignette auf freiwilliger Basis vor. Somit sollen die Benutzerinnen und Benutzer von Autobahnen ab der geplanten Einführung 2022 für die Zahlung der Gebühren zwischen der herkömmlichen Klebevignette und einer digitalen Version wählen können.
Im Unterschied zur Klebevignette ist die E-Vignette nicht an ein bestimmtes Fahrzeug, sondern an das Kontrollschild gebunden. Zudem ist die Kommission der Auffassung, dass dem Datenschutz mit dieser Vorlage ausreichend Rechnung getragen wird. Bedenken hat die Mehrheit jedoch betreffend die geplanten automatisierten Kontrollen durch fix installierte Anlagen. Mit 12 zu 11 Stimmen spricht sich die Kommission dafür aus, dass solche Kontrollen ausschliesslich stichprobenartig mit mobilen Geräten erlaubt sein sollen. Eine Minderheit I beantragt, am Beschluss des Ständerates bzw. am Entwurf des Bundesrates festzuhalten. Ausserdem ist es der Kommissionsmehrheit ein Anliegen, dass die Klebevignette von der Eidgenössischen Zollverwaltung nicht nur an der Grenze, sondern weiterhin auch im Ausland vertrieben wird.
Die Kommission unterstützt die Stossrichtung der Gesetzesänderung, wie sie bereits im Ständerat angenommen wurde, und beantragt Ihnen mit 18 zu 6 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten sowie die Vorlage anzunehmen. Insbesondere sind wir der Ansicht, dass wir der Bevölkerung eine zeitgemässe Lösung anbieten müssen.
Eine Minderheit beantragt dem Rat, nicht auf die Vorlage einzutreten. Sie kritisiert, dass die Kosten der vorgeschlagenen Kontrollanlagen sowie der Kontrollaufwand unverhältnismässig hoch seien. Zudem befürchtet die Minderheit, dass die E-Vignette ein erster Schritt auf dem Weg zur Einführung[NB]von[NB]Mobility-Pricing sei. Weitere Minderheiten beantragen einerseits die Streichung der Kompetenz des Bundesrates, den Zeitpunkt der Abschaffung der Klebevignette ohne eine neue Konsultation des Parlamentes zu bestimmen, und andererseits die Reduktion einer allfälligen Busse auf 80 Franken.
Im Namen der Mehrheit der Kommission bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und den Anträgen der Mehrheit zu folgen.