Umbricht Pieren Nadja · Nationalrat · 2020-09-16
Umbricht Pieren Nadja · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-16
Wortprotokoll
Ich spreche sowohl für meinen Nichteintretensantrag als auch für meine Fraktion.
Bei dieser Gesetzesänderung geht es um die Einführung einer elektronischen Autobahnvignette. Der uns vorliegende Gesetzentwurf kommt sehr harmlos daher: Autofahrende können weiterhin selbst entscheiden, ob sie die bisherige Klebevignette oder neu eine E-Vignette kaufen wollen. Es brauche keine neuen Anlagen für Kontrollen, die Kosten seien minim, und die Einführung einer E-Vignette sei keine Vorstufe zur Einführung von Mobility-Pricing. Eigentlich würde nichts dagegen sprechen. Sogar die Linken und Grünen finden es super, wenn die Autofahrer nun endlich vom einmal jährlichen lästigen Abkratzen der Klebevignette befreit werden. Es freut mich natürlich besonders, dass sich nun auch autofeindliche Personen hier im Saal für die Autobesitzer einsetzen und diese von der jährlichen Last befreien.
Leider ist diese Vorlage nicht so harmlos, wie sie auf den ersten Blick daherkommt, und leider geht es wohl den Linken und Grünen nicht darum, die Autofahrenden von einer Last zu befreien. Die Vorlage hat viele Tücken. So steht zum Beispiel in der Botschaft zu dieser Gesetzesänderung, dass bei einer hohen Missbrauchsquote die Beschaffung von Anlagen für automatisierte Kontrollen zwecks systematischer Kontrollen geprüft werden müsse. Das bedeutet also doch neue Anlagen, und die Kosten für diese werden in der vorliegenden Botschaft nicht beziffert.
Um an Zahlen zu gelangen, muss man den Bericht des Bundesrates für eine elektronische Erhebung der Nationalstrassenabgabe vom 2. Dezember 2016 lesen. Dort sind unter Ziffer 9.6 Investitionskosten von total 76,6 Millionen Franken aufgeführt, unter anderem für fixe und mobile Kontrollanlagen. Zudem werden in diesem Bericht unter Ziffer 9.7 Betriebskosten von 31 Millionen Franken aufgeführt. In diesem Bericht ist auch zu lesen, dass die E-Vignette keine Vorstufe zum Mobility-Pricing sei. Weiter steht dort aber: "Die einzige Gemeinsamkeit liegt im möglichen Einsatz der Videotechnik, wie sie etwa im Rahmen des Mobility-Pricing für eine Objektgebühr zum Einsatz käme."
Mit dieser Vorlage geben wir dem Bundesrat zudem den Freipass, den Zeitpunkt der Abschaffung der Klebevignette zu bestimmen, ohne dass wir im Parlament nochmals darüber beraten können.
Ich beantrage Ihnen, auf diese Vorlage nicht einzutreten. In dem uns vorliegenden Bericht ist von Mobility- und Road-Pricing, ja sogar von emissionsabhängigen Tarifen die Rede. Ich befürchte, dass hinter der Einführung einer E-Vignette andere Absichten stecken, als lediglich dem Autofahrer das einmal jährliche Abkratzen und den einmal jährlichen Kauf vor Ort der Klebevignette zu ersparen.
Weshalb soll nun die E-Vignette eingeführt werden, wenn die Verwaltung bereits einen Auftrag hat, ein Gesetz für ein Pilotprojekt zur Einführung von Mobility-Pricing zu erstellen? Bei dessen Einführung würde die Abgabe für die Vignette wohl hinfällig werden.
Ich bin gegen jegliche Einführungen neuer Systeme, welche die Möglichkeit bieten, durch die Hintertür neue oder höhere Abgaben auf der Strasse einzuführen, und bitte Sie deshalb, meine Minderheit zu unterstützen und nicht auf diese Vorlage einzutreten.