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Maurer Ueli · Bundesrat · 2020-09-16

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-09-16

Wortprotokoll

Der Bundesrat möchte mit dieser Vorlage nicht irgendwelche dunklen Absichten in der Zukunft realisieren, wie das vermutet wurde, sondern wir setzen einfach zwei Motionen um, die das Parlament angenommen hat; eine stammt aus dem Jahr 2016, die andere aus dem Jahr 2018. [PAGE 1527]

Worum geht es? Vielleicht in Kürze ein paar Worte zur Vorlage: Der Preis für die Autobahnvignette bleibt gleich, das war ja auch schon Gegenstand einer Abstimmung. Auch die Bussen bleiben gleich. Am finanziellen Rahmen ändern wir also grundsätzlich gar nichts. Diese Einführung der elektronischen Autobahnvignette ist auch keine Vorstufe zum Mobility-Pricing. Dazu haben wir weder die rechtliche Grundlage, noch würden die Voraussetzungen, die wir hier schaffen, dafür genügen. Sollte also ein Mobility-Pricing je eingeführt werden, werden Sie uns damit beauftragen, und wir werden Ihnen eine entsprechende Vorlage unterbreiten. Das steht zurzeit nicht zur Diskussion.

Vielleicht noch einmal kurz, worum es bei dieser Autobahnvignette geht: Wir verkaufen jährlich etwa 10 Millionen Autobahnvignetten, davon 6,5 Millionen in der Schweiz, 2 Millionen ausschliesslich im Ausland und 1,5 Millionen bei den Grenzübergängen; also 6,5 Millionen in der Schweiz und etwa 3,5 Millionen im Ausland. Weshalb möchten wir diese Autobahnvignette elektronisch machen?

Es geht nicht darum, die Autofahrer vom Abkratzen der Vignette zu befreien, sondern es geht darum, 36 Millionen Franken für die Bundeskasse zu gewinnen. Denn der Vertrieb der Autobahnvignetten kostet rund 36 Millionen Franken, 4 Franken pro Stück. Wenn der Vertrieb elektronisch passiert, dann hilft das zu sparen. Das ist eigentlich der Grund für diese Vorlage: eine günstigere Voraussetzung für die Bundeskasse zu schaffen. 36 Millionen Franken sind auch in Corona-Zeiten immer noch viel Geld für uns.

Sie möchten, dass wir diese Vignette im Ausland weiterhin auf Papier anbieten. Wir möchten das nur elektronisch machen. Das würde sofort rund 8 Millionen Franken Einsparungen bringen. Ich bitte Sie dann, wenn Sie in der Detailberatung über diesen Punkt abstimmen, daran zu denken.

Der Vorteil dieser elektronischen Vignette ist, dass man sie unabhängig, rund um die Uhr, während 24 Stunden kaufen kann. Damit wird die Administration eben entsprechend entlastet. Es gibt bereits entsprechende Apps, und diese funktionieren. Wir haben mit der Zollverwaltung - wir möchten das dann über sie abwickeln - 2019 den Master of Swiss Apps gewonnen. Wir können das also; wir müssen es nicht noch neu erfinden. Die Installationen und Voraussetzungen dazu sind geschaffen.

Ich sage noch zum Datenschutz etwas Wichtiges - Sie haben ja hier auch Ihre Bedenken geäussert -: Wichtig ist, dass beim Kauf dieser elektronischen Vignette nur das Kontrollschild angegeben werden muss. Die Vignette ist also künftig an das Kontrollschild gebunden und nicht an das Fahrzeug. Überall dort, wo Wechselnummern vorhanden sind, entfällt also die doppelte Bezahlung. Das war ja auch schon Gegenstand von Vorstössen aus dem Parlament. Zudem wird für die Bezahlung eine Kreditkarte benötigt, also kein Bankkonto, sowie die E-Mail-Adresse, damit wir die Quittung zustellen können. Personalien müssen keine angegeben werden. Wir beschränken uns also auf das Kontrollschild und erheben nicht irgendwelche Personalien. Der Datenschutz ist damit ebenfalls gewährleistet. Damit sehen Sie auch: Wir hätten keine Grundlage, um daraus ein Mobility-Pricing oder irgendetwas anderes zu entwickeln. Das müsste dann wieder von Ihnen angepasst werden.

Die Kontrollen werden wie jetzt erfolgen, durch die Polizei und das Grenzwachtkorps. Fahrzeuge werden angehalten. Wenn die Vignette nicht bezahlt wurde, führt das dann auch dazu, dass die Busse gerade eingezogen werden kann. Dann hätten wir auch das entsprechend abgewickelt.

Was bemängelt wurde, ist die Installation von festen Anlagen. Wir haben einfach etwas weiter gedacht. Wir haben nicht vor, feste Anlagen zu installieren. Sollte aber der Missbrauch gross sein, könnte man sich überlegen, vor allem in Grenznähe solche Anlagen zu installieren. Das würde aber dann erfolgen, wenn der Missbrauch gross wäre. Wir haben einfach etwas weiter gedacht und möchten Sie von künftigen Vorstössen entlasten. Wir haben das bereits ins Gesetz eingebaut, damit es dann schon im Gesetz stünde, wenn man es brauchen würde. Es ist nicht so, dass wir das unmittelbar tun möchten.

Zusammengefasst: Es geht um die nächste Generation. Das Gesetz ist jetzt immerhin seit 36 Jahren in Kraft. Nun möchten wir nicht ein Gesetz für die Vergangenheit machen, sondern ein Gesetz für die Zukunft, und diese Zukunft ist etwas mobiler. Denken Sie daran, wie Sie Ihr Handy benützen, wie Sie sich sonst mobil und elektronisch bewegen. Dass wir hier die Möglichkeit schaffen, auch die Autobahnvignette elektronisch zu beschaffen, ist ein relativ bescheidener Schritt, weil wir ja immer noch die Möglichkeit erhalten, dass man wie gewohnt die Autobahnvignette aufkleben kann. Vorgesehen ist, dass man dann definitiv wechseln würde, wenn noch[NB]etwa[NB]10[NB]Prozent[NB]der Leute die Klebevignetten benutzen würden.

Es geht also um ein moderneres System. Das kommt den Leuten entgegen, die das ohnehin so tun. Denken Sie daran: Dahinter steht eine Einsparung von 36 Millionen Franken und nicht der Versuch, weitere Abgaben zu erheben oder die Leute vom Aufkleben zu befreien. Es geht schlicht und[NB]einfach[NB]um[NB]Effizienz, um eine Sparvorlage von 36 Millionen Franken.

Ich bitte Sie also, auf die Vorlage einzutreten. Zu den Minderheitsanträgen werde ich mich dann noch äussern.