Maurer Ueli · Bundesrat · 2020-09-16
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-09-16
Wortprotokoll
Ich nehme zu diesen Minderheitsanträgen Stellung.
Ich möchte Sie noch auf einen Punkt aufmerksam machen, bei dem keine Minderheit besteht, das ist Artikel 9a. Hier geht es um den Verkauf von Vignetten im Ausland. Der Bundesrat und der Ständerat schlagen Ihnen vor, dass Vignetten im Ausland nur noch elektronisch verkauft werden können. Ihre Kommission möchte auch im Ausland noch Vignetten zum Aufkleben verkaufen. Das ist einfach relativ kompliziert, denn wir müssen dafür Verkaufsstellen im Ausland rekrutieren, müssen ihnen die Vignetten liefern, müssen das mit ihnen abrechnen. Dann kommt noch die Umrechnung aus dem Euro usw. - und das in mindestens vier Nachbarländern. Das ist relativ aufwendig.
Ich würde Sie hier bitten, in einer Abstimmung, um die ich gebeten habe, dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen.
Es sind rund zwei Millionen Vignetten, die wir im Ausland verkaufen. Wenn jemand nicht in der Lage ist, die Vignette im Ausland elektronisch zu kaufen, kann er die Vignette dann immer noch beim Grenzübertritt kaufen; dort besteht diese Möglichkeit. Diese Möglichkeit aber auch im Ausland noch zu schaffen, erachten wir wirklich als verfehlt. Denn relativ viele Ausländer werden diese Vignette dann elektronisch kaufen, und für den verbleibenden Rest eine teure Infrastruktur aufzubauen, macht einfach keinen Sinn. Wir schreiben ja das Jahr 2021 und nicht das Jahr 1986.
Ich bitte Sie, hier bei diesem Artikel 9a Ihre geschlossene Kommission zu desavouieren und dem Ständerat und dem Bundesrat zu folgen. Es macht einfach Sinn, hier diese administrative Hürde abzubauen. Das betrifft Artikel 9a.
Dann kommen wir zu Artikel 11. Hier geht es um die Frage der Kontrollen. Es gibt eine Mehrheit Ihrer Kommission, die nur mobile Kontrollen möchte. Der Ständerat, der Bundesrat und die Minderheit I (Schaffner) beantragen Ihnen, einfach "Anlagen" zur Kontrolle im Gesetz zu belassen. Das würde uns dann die Möglichkeit geben, dort, wo wir allenfalls einen Missbrauch vermuten, auch mit einer festen Anlage zu kontrollieren - das war ja auch die Befürchtung von Herrn Nationalrat Wobmann.
Aber ich sage Ihnen: Wir haben nicht die Absicht, das zu tun. Aber wir möchten die gesetzlichen Grundlagen haben, um das machen zu können. Das würde heissen, dass ich Sie bitte, bei Artikel 11 der Minderheit I (Schaffner) zu folgen und damit dem Bundesrat und dem Ständerat. Es ist einfach die beste Variante, um auch Missbräuche verhindern zu können.
Bei Artikel 14 kommen wir zur Busse. Da schlägt die Minderheit vor, die Busse, die jetzt 200 Franken beträgt, auf 80 Franken zu reduzieren. Also, nach 36 Jahren weiss man, dass man eine Busse bezahlt. Seit 2011 beträgt sie 200 Franken, und vorher hat sie 100 Franken betragen. Sie jetzt zu reduzieren, macht keinen Sinn.
Ich glaube, wir müssen auch immer umgekehrt argumentieren: Wir wollen ja diejenigen Verkehrsteilnehmer schützen, die sich korrekt verhalten. Nun die Busse zu reduzieren und damit einen Anreiz zu schaffen, es einmal zu riskieren, die Autobahnvignette nicht zu bezahlen, ist ein falscher Anreiz. Denn wir wollen ja auf Vertrauensbasis arbeiten, und die Bussen kennt man jetzt seit 36 Jahren. Sie jetzt zu reduzieren, finde ich nicht wahnsinnig schlau, wenn ich das so sagen kann.
Bei Artikel 19a geht es um die Möglichkeit, dass der Bundesrat ganz auf die Autobahnvignette in Klebeform verzichtet. Es ist nicht so, dass der Bundesrat da völlig frei ist. Sie geben mit diesem Gesetz vor, dass der Bundesrat die Klebevignette abschaffen darf, wenn ihr Anteil weniger als 10 Prozent beträgt. Sie bestimmen das einfach einige Jahre vorher, bevor Sie dann noch einmal eine Gesetzesänderung machen müssten. Was wir Ihnen beantragen, ist effizient. Wenn der Anteil dann noch 10 Prozent ist, haben auch Sie, glaube ich, nichts mehr dagegen. Da müssen wir nicht noch einmal ein neues Gesetz machen.
Das wären meine Bemerkungen zu diesen Minderheiten.