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Bieri Peter · Ständerat · 2002-09-18

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-09-18

Wortprotokoll

Diese Motion wurde - ohne dass materiell darüber überhaupt diskutiert worden wäre und ohne dass sich der Motionär dazu geäussert hätte - im Nationalrat mit 82 zu 66 Stimmen überwiesen. Der Bundesrat hatte die Überweisung als Postulat beantragt.

Ihre Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur beantragt Ihnen mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, diese Motion abzulehnen. Die Kommission hat mich gebeten, genau zu begründen, was uns zu diesem Schritt bewogen hat. Dies ist umso mehr angebracht, als sich unser Rat in besonderem Masse den Interessen der Kantone verpflichtet fühlt und die WBK den Anliegen der Bildung besonders zugetan ist.

Die Forderung der Motion, das Engagement des Bundes sei auf die Fachhochschulen, die in kantonaler Regie geführt werden, auszudehnen, und seine Subventionen seien weiter zu erhöhen, enthält eine zweifache Forderung: Zum einen soll sich der Bund mehr engagieren, d. h. auch mehr Kompetenzen an sich ziehen; zum anderen soll er die kantonalen Fachhochschul-Studiengänge auch massiv mehr subventionieren. Beides ist mit grosser Skepsis zu hinterfragen.

Zum Ersten gilt es festzuhalten, in welchen Bereichen der Bund heute die Fachhochschul-Studiengänge regelt. Es sind nach Artikel 1 des Fachhochschulgesetzes die Bereiche der Industrie, des Gewerbes, der Dienstleistungen sowie der Land- und Forstwirtschaft. Der Bund kann gestützt auf Artikel 20 des Fachhochschulgesetzes im Rahmen der bewilligten Kredite Finanzhilfen an die Betriebskosten von Fachhochschul-Studiengängen im Zuständigkeitsbereich der Kantone ausrichten. Es besteht jedoch keine gesetzliche Verpflichtung dazu. Die Bereiche Gesundheit, Soziales, Musik und Kunst erhalten, wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme schreibt, keine Bundesbeiträge über das Fachhochschulgesetz. Die zurzeit neu institutionalisierten Fachhochschulen im pädagogischen Bereich, zu denen die Ausbildungsstätten der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung gehören, sind klassische Domänen, die in den Zuständigkeitsbereich der Kantone gehören.

Selbst wenn wir die Forderung eines zusätzlichen Bundesengagements in gesetzgeberischer und finanzieller Hinsicht vom Grundsatz her noch akzeptieren würden oder sogar bejahen könnten, sind die beiden am Schluss der Begründung der Motion aufgestellten Forderungen mit aller Deutlichkeit nicht zu unterstützen. So wird verlangt, dass der Bund alle vom BBT bzw. von der EDK anerkannten Fachhochschulen in gleicher Weise ab dem Jahre 2002 unterstützt und dass der Bund - zusätzlich zu seinen verstärkten Engagements an den kantonalen Universitäten - seinen Finanzierungsbeitrag an alle Fachhochschulen um einen Drittel erhöht. Solche Forderungen zielen weit über das Mögliche hinaus. Sie würden - namentlich was die Pädagogik betrifft - auch die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen im Bildungsbereich ignorieren und in erstaunlicher Art auch die Finanzlage des Bundes verkennen. Selbst die Kantone wollen gewisse Fachhochschul-Studiengänge in ihrer Kompetenz behalten. Denken Sie nur an die ganze Lehrerausbildung, die auch in Zukunft ein zentraler Bestandteil unseres föderalistisch aufgebauten Volksschulwesens ist.

Bei den Berufen im Sozial- und Gesundheitsbereich kommt das Faktum hinzu, dass in der Romandie und in der Deutschschweiz zurzeit unterschiedliche Traditionen bestehen in Bezug auf die Frage, welche Berufe auf der Stufe der Höheren Fachschulen, und damit über das Berufsbildungsgesetz, und welche auf der Stufe der Fachhochschulen, und damit über das revidierte Fachhochschulgesetz, geregelt werden.

Ein vorzeitig beschlossenes, ausgedehntes Bundesengagement in diesem Bereich würde bei den Fachhochschulen eine Entwicklung präjudizieren, und dies ohne sauberes Konzept und ohne vorher abgeklärt zu haben, welche Ausbildungsstufe den jeweiligen beruflichen Anforderungen am besten gerecht wird. Der Bund bezahlt heute, gestützt auf das Bundesgesetz über Finanzhilfen an die Höheren Fachschulen im Sozialbereich, etwa 10 Millionen Franken an die Betriebskosten der Hochschulen im Sozialbereich. Es handelt sich durchwegs um zu Fachhochschulen aufgewertete Schulen in der Zuständigkeit der Kantone.

Sollte dem Anliegen der Motion nachgekommen werden, würde dies ein Vielfaches dieses Betrages ausmachen. Der Bund hat dazu aber weder die Mittel, noch ist mit Artikel 20 des Fachhochschulgesetzes eine genügende gesetzliche Grundlage vorhanden. Kommt hinzu, dass der Bund bereits mit den heutigen, auf Bundesstufe geregelten Fachhochschulen ein grosses Engagement eingegangen ist, das zu halten auch in Zukunft in Anbetracht der gespannten Finanzlage kein Leichtes sein wird.

In Anbetracht der offensichtlichen Mängel dieser Motion sowie in Erwägung der unausgereiften und pauschalen Forderungen beantragt Ihnen die Kommission mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion auch nicht in der Form eines Postulates zu übernehmen, sondern sie abzulehnen.