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Michel Matthias · Ständerat · 2020-09-16

Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-16

Wortprotokoll

Eine Vorbemerkung: Ich gehe davon aus, dass unsere Kolleginnen und Kollegen der SGK sich auch gerade mit Kultur beschäftigen, Kultur in der Krise; wir von der WBK hoffentlich für die nächsten vier Jahre nicht mehr.

Mit dieser Botschaft legt uns der Bundesrat fünf Gesetzesänderungen und acht Finanzierungsbeschlüsse vor. Unsere Kommission beantragt Eintreten auf die Finanzierungsbeschlüsse und auf vier der fünf Gesetzesänderungen, also noch nicht auf das Filmgesetz, die Vorlage 2. Das Filmgesetz ist heute nicht traktandiert, sondern wird in Übereinstimmung mit unserer Schwesterkommission und mit Genehmigung des Büros erst in der Wintersession in unserem Rat beraten. Das Filmgesetz, quasi den heissen Streifen der Kulturbotschaft, wollen wir im ordentlichen Verfahren mit der nötigen Vorbereitung beraten.

Das Eintreten auf alle heute zu beratenden Vorlagen war in unserer Kommission unbestritten. Wir haben auch nur wenige Minderheiten bzw. Differenzen zum Nationalrat. Gerade diese Unbestrittenheit zeigt, dass wir die strategische Ausrichtung der Kulturpolitik sowie die Mittelzuteilung, wie sie der Bundesrat mit der Kulturbotschaft vorschlägt, unterstützen. Es ist dies eine verständliche Fortführung der strategischen Schwerpunkte der letzten fünf Jahre, nämlich kulturelle Teilhabe, gesellschaftlicher Zusammenhalt sowie Kreation und Innovation. Auch ist es folgerichtig, dass dem Verfassungsauftrag von Volk und Ständen aus dem Jahr 2012 Rechnung getragen und das Programm "Jugend und Musik" weiterentwickelt wird. "Jugend und Sport" kennen wir alle aus unserer Jugend- und Schulzeit, und ich glaube, "Jugend und Musik" wird mit der Zeit ebenso selbstverständlich werden.

Auch begrüssen wir, dass dem Sprachenaustausch von Schülern, Schülerinnen, Lernenden und Lehrpersonen innerhalb der Schweiz eine erhöhte Bedeutung zugemessen und ihm auch entsprechend mehr Mittel gewährt werden. Eine Kommissionsminderheit will hier noch mehr finanziellen Schub geben.

Gerade weil wir einerseits einen kontinuierlichen und damit auch verlässlichen Rahmen für die Kulturpolitik unterstützen und andererseits auch die erwähnten Schwerpunkte begrüssen, erachten wir das vom Bundesrat vorgesehene Wachstum von jährlich 2,6 Prozent einschliesslich Teuerung als angemessen. Damit ist auch gesagt, dass wir pauschale Kürzungsanträge zu einzelnen Bundesbeschlüssen klar ablehnen, dies auch in Übereinstimmung mit unserer Finanzkommission. Es wird dies die Bundesbeschlüsse 6, 9, 10, 12 und 13 betreffen; wir werden in der Detailberatung darauf zurückkommen.

Für die weitere Zukunft, sprich auf die Kulturbotschaft ab 2025 hin, möchte die Kommission einen weiteren Schwerpunkt setzen bzw. eine bewusste Politik gestalten, und zwar diejenige zur Pflege unseres Kulturerbes in der Schweiz. Mittels der Kommissionsmotion 20.3930, welche dann in der Wintersession behandelt wird, möchten wir den Bundesrat beauftragen, dem Parlament ein Konzept zur Bewahrung und aktiven Pflege des Kulturerbes, des "patrimoine culturel", der Schweiz vorzulegen, denn bisher wird aus unserer Sicht dieses Kulturerbe nur zu punktuell bzw. pro Sektor benannt, gestaltet und unterstützt. Mehr und mehr wird es notwendig, das Gefühl von Gemeinschaft und Zusammengehörigkeit auf der Basis des gemeinsamen Kulturerbes zu stärken; dies angesichts von Entwicklungen wie der Internationalisierung, neuen weltpolitischen Polarisierungen, der Immigration, Integration, Multikulturalität, Digitalisierung usw. Angesichts solcher Entwicklungen bedürfen Individuen und die Gesellschaft einer verstärkten Orientierung an kulturellen und geschichtlichen Werten und Traditionen.

Ein Bereich hat uns in der Kommission noch besonders interessiert: die Kreativwirtschaft. Wir haben nach deren Bedeutung und dem entsprechenden Austausch mit der EU gefragt. Dass die Kreativwirtschaft in der Kulturbotschaft relativ wenig Platz erhält, ist insofern nachvollziehbar, als es in der Kulturbotschaft um die Zuteilung der staatlichen Mittel geht. Die Kreativwirtschaft hingegen umfasst definitionsgemäss in erster Linie diejenigen Kultur- und Kreativunternehmen, welche überwiegend erwerbswirtschaftlich orientiert sind und sich mit der Schaffung, Produktion, Verteilung und medialen Verbreitung von kulturellen und kreativen Gütern und Dienstleistungen befassen. Entsprechend bilden sie eine kreative [PAGE 855] Branche, welche von kulturellem Geist und kreativen Leistungen durchzogen ist, aber ein eigentlicher Wirtschaftszweig ist, und zwar ein zunehmend bedeutender. Wir haben uns informieren lassen, dass in den letzten Jahren im Durchschnitt jährlich mehr als 500[NB]000 Personen in der Kreativwirtschaft beschäftigt sind; das sind rund 10 Prozent aller Erwerbstätigen. Diese Zahl umfasst ungefähr je zur Hälfte einerseits die direkt in verschiedenen Kultur- und Kreativindustrien Beschäftigten und andererseits die in anderen Wirtschaftsbereichen kreativ Tätigen.

Entsprechend wichtig war es der Kommission auch, dass die Schweiz den Anschluss an die europäische Kultur- und Kreativwelt nicht verpasst. Die EU kennt das Programm "Kreatives Europa", dem wir derzeit nicht angeschlossen sind. Es ist eine Erwägung wert, dem Bundesrat hier ein Verhandlungsmandat zu geben und generell unser Auge verstärkt auf diese kreative Schweiz zu werfen.

Ich komme zurück zu den staatlichen Beiträgen im Bereich Kultur, über welche wir heute befinden. Es gilt daran zu erinnern, dass nur ein Teil davon Bundesbeiträge sind; es gibt das wesentliche Engagement der Kantone, Städte und Gemeinden und neben dem staatlichen Engagement auch das private. Als Erstes möchte ich in Erinnerung rufen, dass von den rund 3 Milliarden Franken jährlicher staatlicher Kulturförderung rund die Hälfte von den Gemeinden und Städten und rund 39 Prozent von Kantonen getragen werden. Entsprechend wichtig erscheint uns der schon bestehende Kulturdialog mit den Kantonen und Gemeinden.

Zweitens erwähne ich den wichtigen Kulturbeitrag der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft im Rahmen des Service public sowie die Finanzmittel aus den Lotterien und schliesslich das grosse private Engagement von Unternehmen, Stiftungen und Einzelpersonen mit Hunderten von Millionen Franken. Dieses Privatengagement ist aber nicht nur monetärer Art. Wie im sozialen oder im Sportbereich finden wir auch in der Kultur ein gewaltiges Mitwirken auf freiwilliger Basis, sowohl im Laienbereich als auch in strategischen Gremien oder als freiwillige Tätigkeit im Umfeld von professionellen Kulturanbietern. Dieses freiwillige Engagement verdient Anerkennung und Dank.

Mit diesen Worten beantrage ich Ihnen namens der Kommission Eintreten. Schon hier kann ich sagen, dass die Kommission Ihnen beantragt, allen Änderungen in den fünf Bundesgesetzen gemäss Antrag des Bundesrates und dann ebenfalls den Bundesbeschlüssen mit den Anpassungen der Kommission zuzustimmen.