Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2000-03-20
Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-03-20
Wortprotokoll
Die Notwendigkeit einer Marktöffnung ist - wir haben es bereits gehört - unbestritten. Umstritten ist allein der Fahrplan. Die Mehrheit der Kommission schlägt Ihnen eine Übergangsfrist in drei Phasen vor.
Mit meinem Antrag schlage ich Ihnen eine schnellere Marktöffnung vor. Ich votiere einerseits für eine Straffung der Etappierung, indem ich mit der Inkraftsetzung des EMG bereits die zweite Phase anlaufen lassen möchte. Andererseits will ich aber der Exportwirtschaft gewisse Absicherungsbehelfe für den globalen Systemwechsel in die Hand geben.
Die schnellere Marktöffnung drängt sich meines Erachtens aus zwei Gründen auf:
1. Im Inland haben Liberalisierung und Wettbewerb längst begonnen. Seit einiger Zeit werben sich einheimische Produzenten auf aggressive Weise namentlich Grosskunden gegenseitig ab. So findet man etwa auf der Homepage der BKW massgeschneiderte Offerten für Kunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 10 Gigawatt. Verhandlungsofferten für Kunden mit dem Schwellenwert von 10 Gigawatt sind per Internet auch bei der NOK oder der ELG zu finden. Diese Entwicklung in Richtung Konkurrenzdruck ist grundsätzlich zu begrüssen. Was indessen fehlt, sind verbindliche und transparente Rahmenregeln für diese wettbewerbliche Auseinandersetzung.
2. Ein Blick auf die Entwicklung in den EU-Mitgliedstaaten liefert ein ähnliches Bild: Wer sich aber auf den Liberalisierungsfahrplan der EU gemäss Richtlinie 96/92 bezieht, verkennt den Liberalisierungsfortschritt in den einzelnen EU-Ländern; Herr Rechsteiner Rudolf hat darauf hingewiesen. Dieser Fahrplan ist in den einzelnen EU-Ländern längst und bei weitem überrundet worden. So waren bereits im Jahre 1999 rund 65 Prozent des europäischen Elektrizitätsmarktes völlig liberalisiert. Wenn Sie sich davon überzeugen wollen, werfen Sie doch einen Blick in die neueste Pricewaterhouse-Coopers-Studie "Electricité sans frontières".
Die Auslassung der ersten Phase bringt zwei Vorteile: Die im Gesetz vorgeschlagene Limite von 20 Gigawatt öffnet den Markt nur für rund 120 eigentliche Grossunternehmen. Die [PAGE 337] Senkung der Limite auf 10 Gigawatt schliesst aber auch bedeutende KMU mit hohen Energiekosten ein. Zudem verbessert der tiefere Schwellenwert der schweizerischen Elektrizitätswirtschaft den Zutritt zu ausländischen Märkten. Zahlreiche Staaten - darunter die für die Schweiz wichtigen Exportmärkte Deutschland und Italien - haben nämlich eine Reziprozitätsklausel eingeführt. Sofortige tiefere Schwellenwerte und kürzere Übergangsfristen sind in diesem Lichte durchaus auch im Interesse der schweizerischen Elektrizitätsbranche.
Mit meinen Änderungsantrag will ich der Stromindustrie aber auch ein Sicherungspfand in die Hand geben.
Ich beantrage die Einführung eines Reziprozitätsvorbehaltes auch für unser Land. Denn es kann nicht angehen, dass wir eine schnellere Gangart der Liberalisierung wählen, von der auch ausländische Anbieter profitieren können, ohne dass die Schweizer Lieferanten in deren Länder Abnehmer bedienen dürfen. Wir müssen den Liberalisierungsfahrplan der realen Entwicklung anpassen.
Daher ersuche ich Sie, meinem Antrag zuzustimmen. Zur Klarstellung möchte ich noch festhalten, dass die Literae b und c von Absatz 1 selbstverständlich unverändert bleiben.