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Thurnherr Walter · 2020-09-16

Thurnherr Walter · Aargau · 2020-09-16

Wortprotokoll

Ich glaube auch, dass Artikel 10 wahrscheinlich einer der wichtigsten Artikel ist, weil er eben zu jenen gehört, die unmittelbar Wirkung erzielen. Der Nationalrat ist dem Ständerat nun doch in einigen Punkten erheblich entgegengekommen. Er hat sich insbesondere dafür ausgesprochen, die Geltungsdauer bis Mitte nächsten Jahres zu beschränken. Zudem hat er auch das Verständnis zum Ausdruck gebracht, dass eine "massgebliche Einschränkung" eine erhebliche Belastung sein solle, also eine Einbusse von mehr als der Hälfte von was auch immer, wahrscheinlich des Umsatzes, und dass man diesen Schritt wahrscheinlich insbesondere aufgrund der Kostenfolgen jetzt gemacht habe. Wir alle wissen nicht, wie sich die epidemiologische Lage entwickeln wird. Es wird massgeblich von ebendieser epidemiologischen Lage abhängen, wieweit dieser Artikel dann finanzielle Kosten zur Folge haben wird. Es ist aber auf jeden Fall ratsam, das Kriterium "massgeblich eingeschränkt" einzugrenzen und zu definieren, was genau gemeint ist.

Den Antrag der Mehrheit, der uns jetzt vorliegt, "Nur Personen mit einer Umsatzeinbusse von mindestens 60 Prozent im Vergleich zum Umsatz in den Jahren 2015 bis 2019 [...]", wo mit "Umsatz" wahrscheinlich "durchschnittlicher Umsatz" gemeint ist, erachten wir als sinnvolle Bezeichnung oder Definition von "massgeblich eingeschränkt". Es ist nicht ganz dasselbe, Herr Ständerat Ettlin hat das gesagt, wie die 60 Prozent bei Artikel 8a. In Artikel 8a steht: "Ein Härtefall liegt vor, wenn der Jahresumsatz unter 60 Prozent des mehrjährigen Durchschnitts liegt." Es ist nicht dasselbe, wie wenn Sie "mindestens 60 Prozent Umsatzeinbusse" sagen. Das ist also ein härteres Kriterium, ebenso wie "massgeblich eingeschränkt". Wir sind auch der Meinung von Ständerat Ettlin und anderen, dass der Jahresumsatz massgebend sein sollte, weil es, genau wie geschildert, so ist, dass es viele Unternehmen gegeben hat, die in den ersten Monaten zwar ein Loch, danach im Mai, Juni, Juli aber sehr gute Monate mit guten Verdiensten hatten. Insofern rechtfertigt sich die Abrechnung über ein Jahr.

Hingegen empfehlen wir Ihnen, den nationalrätlichen Beschluss in Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe c, "Bezugsberechtigt sind Personen mit einem anrechenbaren Einkommen bis 150[NB]000 Franken", zu ändern. Es ist mir nicht ganz klar, weshalb diese Schwelle hier drin ist. Sie erinnern sich, dass man die Schwelle in den Verordnungen auf 90[NB]000 Franken festgelegt hat, weil man gesagt hat, dass nur die unteren Einkommen von dieser Hilfe profitieren sollten. Aber jetzt haben Sie eine Schwelle von 150[NB]000 Franken und ein maximales Taggeld von 196 Franken, das dann sowieso erreicht ist und das sowieso im Gesetz drinsteht, und Sie haben Schwelleneffekte. Jemand, der also ein Erwerbseinkommen von 151[NB]000 Franken hat, würde hier nichts beanspruchen können. Zudem trifft diese Bestimmung in Buchstabe c so, wie sie jetzt formuliert ist, nicht nur die massgeblich Beeinträchtigten, sondern auch jene, die direkt von einem Verbot betroffen sind. Das ist wahrscheinlich nicht einmal im Sinne des Nationalrates. Darüber hinaus kommt dazu, dass jemand, der einmal 160[NB]000 Franken pro Jahr verdiente und von einem Tag auf den anderen nichts mehr verdient, zum Beispiel jemand, der in den letzten Jahren in der Reisebranche tätig war und damit gutes Geld verdient hat, nicht mehr unter diese Klausel fallen würde.

Deshalb würden wir Ihnen vorschlagen, bei der ursprünglichen Idee dieses Einzelantrags im Nationalrat zu bleiben, gemäss welcher man nicht nichts bekommt, wenn man über dieser Schwelle liegt, sondern auf Maximum dieser Schwelle. Das war eigentlich auch die Idee des Bundesrates, und ich würde Ihnen deshalb vorschlagen, bei Buchstabe c die Fassung des Bundesrates zu unterstützen.

Was Absatz 3 betrifft, haben wir eine bessere Formulierung. Das ist auch eine Verbesserung, die der Nationalrat eingebracht hat. Sie erinnern sich, dass der Nationalrat ursprünglich wollte, dass der Bund sicherstellt, dass alles nur jenen zukommt, die die Entschädigung auch verdienen. Das wäre unmöglich gewesen, wir sprechen ja von potenziell Hunderttausenden von Personen. In dieser Form ist die Bestimmung für den Bund akzeptabel, und sie ist auch sprachlich besser formuliert.

Artikel 10 ist ein sehr wichtiger Artikel. Es ist gut, dass er rückwirkend vom 17. September angewendet werden wird, denn der Bundesrat hat, wie Sie wissen, die Verordnung verlängert, aber nur für jene, die direkt betroffen sind; für die nicht direkt Betroffenen gilt dies eben nicht. Das würde mit dem Entscheid des Parlamentes wieder möglich.

Es ist richtig, dass man diese Massnahmen auf ein zusätzliches halbes Jahr und die massgebliche Beschränkung auf einen gewissen Prozentsatz beschränkt. Eine Umsatzeinbusse im Umfang von 60 Prozent ist, wie dies Herr Bauer gesagt hat, eine recht dramatische oder wirkungsvolle Einschränkung. Es muss halt auch gesagt werden, dass Sie mit dem Prinzip der Stichproben natürlich eine gewisse Kontrolle ermöglichen. Es ist ein grosser Aufwand, bei so vielen Leuten, aber die Schaffung eines grossen Stichprobennetzes ist besser, als wenn Sie verlangt hätten, man solle jetzt bei jedem Einzelnen über die Schulter schauen und kontrollieren, wie er das Formular ausfüllt und welche Angaben er zu seinen vergangenen fünf Jahren macht. Insofern finden wir diesen Vorschlag vernünftig.