Hegglin Peter · Ständerat · 2020-09-16
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-16
Wortprotokoll
Es wurde jetzt schon mehrfach gesagt: Artikel 8a Absatz 1 und Artikel 10 Absatz 1 sind die zentralen Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes. Während Artikel 8a Absatz 1 in meinen Augen schon gelungen ist, ist Artikel 10 Absatz 1 noch verbesserungsfähig. Deshalb habe ich hier dann auch die Minderheit Ettlin Erich unterstützt. Es geht darum, wie Betroffenen geholfen wird und in welchem Umfang sie auch unterstützt werden müssen; dies hat auch Folgen in Bezug auf die Staatsfinanzen.
Diese Bestimmungen lösen ja unmittelbar Zahlungen aus, während bezüglich Artikel 8a erst noch Finanzbeschlüsse gefasst werden müssen. Der Präsident der Kommission hat erwähnt, dass bis dato etwa für 1,7 Milliarden Franken EO-Leistungen ausbezahlt worden sind. Diese 1,7 Milliarden Franken beziehen sich auf rund 90[NB]000 Abrechnungen aufgrund von Zwangsschliessungen und etwa 70[NB]000 Entschädigungen von Härtefällen, eben von denen wir sagen, dass sie sich "massgeblich einschränken" müssen.
Der gesamte Datensatz zeigt uns, dass wir im Bereich der Selbstständigerwerbenden 320[NB]000 mögliche Bezüger haben. Beim durchschnittlichen Tagesansatz, der bisher verwendet wurde, hätte das Kosten von 7 Milliarden Franken bis zum 30. Juni 2021 zur Folge. Unter den Selbstständigerwerbenden und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung haben wir 270[NB]000 mögliche Bezüger. Bei einem Ansatz von 196 Franken, den Sie ins Gesetz schreiben, wäre das eine mögliche Leistung von 15 Milliarden Franken. Also Sie sehen, wir bewegen uns in der Grössenordnung von über 20 Milliarden, so 21 bis 22 Milliarden Franken von heute bis zum 30.[NB]Juni des nächsten Jahres. Das sind beträchtliche Summen, und deshalb die versuchte Einschränkung: bei der Mehrheit auf 60 Prozent und bei der Minderheit auf 75 Prozent. Diese Einschränkung sollte etwa in der Grössenordnung liegen, in der der Bezug bisher stattgefunden hat. Wenn[NB]der[NB]Vollzug[NB]so[NB]fortgeführt werden kann wie bisher, sind, glaube ich, die finanziellen Folgen auch irgendwie abschätzbar.
Ich habe vorhin von 22 Milliarden Franken gesprochen. Das wären dann 10 Prozent des möglichen Potenzials. Geht man in Richtung von 20 Prozent, wären es dann schon Auswirkungen im Umfang von 4,4 Milliarden Franken.
Deshalb meine ich, dass, wenn wir heute darüber befinden, unabhängig davon, ob Sie nun 60 oder 75 Prozent ins Gesetz schreiben, noch verifiziert werden müsste, was das für Folgen haben könnte. Werden sich dann die Zahlen im bisherigen Rahmen befinden, oder wird es mehr sein?
Ich unterstütze daher den Antrag, aber in der Form der Minderheit, damit man diese Prüfung noch vornehmen kann.