Pfisterer Thomas · Ständerat · 2002-09-18
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-18
Wortprotokoll
Zu Artikel 253b Absatz 1: Auszugehen ist immer noch davon, dass sich der verfassungsrechtliche Schutzauftrag grundsätzlich auch auf Geschäftsräume bezieht. Indessen ist eine gewisse Differenzierung nicht ausgeschlossen. Der Nationalrat hat Differenzierungen verworfen und die Geschäftsräume generell den Missbrauchsbestimmungen unterstellt, wie dies im geltenden Recht vorgesehen ist. Insbesondere wollte er nichts von einer funktionellen Beschränkung nur auf die örtlich gebundenen Kleinbetriebe wissen. Ihre Kommission hält nach wie vor nichts von einer Beschränkung des Schutzes auf Betriebe oder Unternehmen mit einer "kleinen Grundfläche", mit einer bestimmten Betriebsart usw. Sie beantragt Ihnen, sich dem Nationalrat anzuschliessen.
[VS]
Angenommen - Adopté
[VS]
Abs. 2 - Al. 2