Glättli Balthasar · Nationalrat · 2020-09-17
Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2020-09-17
Wortprotokoll
Ich werde auch zuerst meine Minderheit begründen und dann, mit dem Einverständnis der Ratspräsidentin, etwas übermarchen und gleich noch die Fraktionsstellungnahme zu den anderen Minderheitsanträgen abgeben.
Zuerst zu meiner Minderheit zu Artikel 5 Absatz 8: Damit man diesen Minderheitsantrag richtig verstehen kann, muss man sich zuerst nochmals vor Augen führen, dass die beiden Gesetzeswerke, die EU-Datenschutz-Grundverordnung einerseits und das schweizerische Datenschutzgesetz andererseits, deren Äquivalenz ja nun hergestellt werden soll - das ist die grundlegende Zielsetzung dieser Gesetzesrevision -, einen völlig unterschiedlichen Ansatz haben. Bei der EU-Datenschutz-Grundverordnung gilt grundsätzlich jede Verarbeitung von personenbezogenen Daten als rechtswidrig. Sie ist also nicht erlaubt, es sei denn, man kann sich auf einen Rechtsgrund stützen. Der häufigste Rechtsgrund ist dann die Zustimmung der betroffenen Person zur Bearbeitung der Daten.
In der Schweiz haben wir eigentlich das umgekehrte Prinzip. Eine Verarbeitung von Daten ist immer zulässig, es sei denn, es liegen Ausnahmetatbestände vor.
Das heisst also, es müssen sich zwei Rechtsordnungen irgendwo in der Mitte finden, von denen die eine sagt, alles sei verboten, ausser ..., und die andere, unsere, sagt, alles sei erlaubt, ausser ... Es ist klar, dass auf abstraktem Niveau natürlich die Datenschutz-Grundverordnung der EU ein höheres Schutzniveau bietet, weil sie eben immer die Zustimmung verlangt. Klammerbemerkung: Ich denke, das ist dann zum Teil auch ein wenig eine Zustimmungsillusion. Ich bin durchaus einverstanden, dass wir weiterhin unser System haben. Aber man muss dann natürlich schauen, dass am Schluss das Schutzniveau gleich hoch ist.
Wenn wir jetzt unsere Gesetzgebung mit der Datenschutz-Grundverordnung vergleichen, die wie erläutert bereits ein abstraktes Schutzniveau bietet, dann müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass die Datenschutz-Grundverordnung zu diesem abstrakt höheren Schutzniveau zusätzlich ein allgemeines Widerspruchsrecht bietet. Eigentlich bräuchten wir das ganz generell auch bei uns. Hier schlage ich es zumindest dort vor, wo heute die häufigste unbewusste Datenbearbeitung stattfindet, nämlich beim Profiling.
Das Profiling beginnt in einem Moment, in dem Sie sich dessen gar nicht bewusst sind. Es beginnt in dem Moment, in dem Sie eine Website besuchen, in dem Moment, da Sie Ihr Handy einschalten - Sie müssen das Handy nicht einmal aus der Tasche nehmen. Deshalb ist es kein Behelf, wie jetzt die Mehrheit und auch der Bundesrat argumentieren, zu sagen, man könne ja dann allenfalls klagen. Klagen Sie gegen Google - viel Vergnügen!
Das ist nicht der Rechtsbehelf, den wir brauchen. Es ist auch nicht tauglich, wenn man sagt, Sie könnten sich ja dann bei den Betreffenden melden und sagen, Sie möchten, dass diese Daten wieder gelöscht werden, wenn Sie gar nicht wissen, wo Sie sich melden müssen. Denn das Profiling erfordert eben keine Zustimmung. Nur wenn Sie hier dieser Minderheit zustimmen, geben Sie uns als Betroffenen, den Menschen in der Schweiz, die Möglichkeit, dass sie überhaupt, wenn sie es auch wollen, einem solchen Profiling widersprechen können. Das zur Minderheit Glättli.
Jetzt noch ganz kurz, ich habe es erwähnt, zur Minderheit Wermuth. Wir haben immer betont, dass es für die Grünen zwei rote Linien gibt:
1.[NB]Die Gewissheit oder gute Chancen, dass es aufgrund dieses Gesetzes eine Äquivalenzanerkennung gibt. Das ist das Ziel des Gesetzes. Wenn man ein Gesetz macht, welches das Grundziel verfehlt, dann hat man sich irgendwie ins Out manövriert.
2.[NB]Wir wollen, dass im Vergleich zum heutigen Gesetz das tatsächliche Schutzniveau nicht gesenkt wird.
Wenn diese beiden Bedingungen nicht erfüllt sind, werden die Grünen in der Schlussabstimmung dieses Gesetz ablehnen. Der Minderheitsantrag Wermuth ist schon ein Kompromiss. Ich kenne ihn, ich habe den gleichen Antrag schon vor einem Jahr eingebracht. Der Ständerat hat ihn übernommen, und jetzt liegt er wieder als Minderheitsantrag Wermuth vor.
Es wird immer von diesem Moneyhouse-Beispiel gesprochen. Ich möchte einmal ein anderes Beispiel bringen, um zu sagen, worum es geht. Jedes Telefon, jedes Smartphone - Sie haben sicher auch eines im Hosensack - kann die Person bis auf wenige Meter lokalisieren. Es generiert Bewegungsdaten, und diese liefern natürlich, sage ich jetzt, relativ unsensitive Daten, sie liefern aber durchaus auch sehr sensitive Daten: Man weiss, an welchem Ort sich jemand zu welchem Zeitpunkt und wie lange aufgehalten hat; man weiss, wie häufig er oder sie wieder dort hingeht; und man kann auch schauen, wenn man Datenprofile mehrerer Personen hat, wer sich wann mit wem wie lange getroffen hat usw.
Wenn man jetzt sagt, ein Profiling betrifft nur Bewegungsdaten über einen beschränkten Zeitraum und über einen beschränkten Ort - zum Beispiel wenn jemand einen kurzen Aufenthalt an einem bestimmten Ort hat, in einem Einkaufszentrum oder in einem Bahnhof -, dann ist im üblichen Fall nicht von einem hohen Risiko auszugehen. Aber wenn diese Bewegungsdaten über eine lange Zeit und in einem grösseren geografischen Umfang gesammelt und ausgewertet werden, so können Rückschlüsse über die verschiedensten Lebensbereiche gemacht werden: Arbeit, Wohnen, Beziehungsverhalten, Essgewohnheiten, Konsumverhalten. Es entsteht ein Persönlichkeitsprofil, das eines besonderen Schutzes bedarf. In einem solchen Fall wäre ein Profiling mit hohem Risiko anzunehmen.
Es geht nicht nur um die Definition, sondern es geht um die Rechtsfolgen, Herr Wermuth hat es gesagt. Ich möchte Sie einfach bitten, einmal auf Seite 8 der Fahne zu schauen, insbesondere all jene von der SVP-Fraktion, die sich sehr kritisch zu dieser Covid-19-App für das Contact-Tracing geäussert haben, zu einer App, die freiwillig ist, die niemand installieren muss und die "by design" nach den besten Grundlagen des Datenschutzes entworfen wurde. Was heisst es jetzt hier? Wenn wir hier nicht der Minderheit Wermuth zustimmen, dann muss der Staat bei einem Profiling durch ein Bundesorgan nicht mehr Ihre Einwilligung einholen, nicht mal bei einem Profiling mit hohem Risiko: Bei jedem Profiling muss der Staat Ihre Einwilligung nicht mehr einholen. Dem würden Sie zustimmen, dass der Staat ohne Ihre Einwilligung "profilen" darf. Wollen Sie das? Wenn Sie das nicht wollen, dann stimmen Sie mit der Minderheit Wermuth!
Der Minderheit Gredig werden wir auch überzeugt zustimmen. Wir haben ja immer einen Streit zwischen links und rechts: Wo fängt die Privatsphäre an, wo hört sie auf? Für Sie ist die heiligste Privatsphäre immer diejenige der Finanzen, oder? Steuern, Steuergeheimnisse usw. Es gibt aber auch eine finanzielle Privatsphäre derjenigen, die nicht mit dem goldenen Löffel im Mund unterwegs sind. Deshalb finde ich es richtig, dass man sagt: Nach fünf Jahre sollen solche Informationen über die finanzielle Solvenz wieder gelöscht werden. Es gibt auch im Wirtschaftsleben ein Recht auf einen zweiten Anfang. [PAGE 1598]