Thurnherr Walter · 2020-09-17
Thurnherr Walter · Aargau · 2020-09-17
Wortprotokoll
Bereits heute können sich die Auftraggeber von Administrativ- und Disziplinaruntersuchungen an die fachlich zuständigen Stellen wenden. Das sind insbesondere das Bundesamt für Justiz, das Eidgenössische Personalamt und eben die Bundeskanzlei. Sie haben eine beratende und koordinierende Funktion. Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen und die genannten Verwaltungseinheiten ausdrücklich als Anlaufstellen im Zusammenhang mit Administrativ- und Disziplinaruntersuchungen zu bezeichnen. Er hat dies auch bereits in der Stellungnahme vom 20. Mai 2020 zum Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates in Sachen Administrativ- und Disziplinaruntersuchungen in der Bundesverwaltung angekündigt.
Ich empfehle also Annahme.