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Dettling Toni · Ständerat · 2002-09-18

Dettling Toni · Ständerat · Schwyz · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-18

Wortprotokoll

Nur ganz kurz: Ich möchte Sie bitten, unbedingt der Mehrheit zuzustimmen. Der Minderheitsantrag Studer Jean will nämlich die Festlegung des Anfangsmietzinses in einem neuen Mietverhältnis beschränken. Mit anderen Worten: Einem Vermieter soll verunmöglicht werden, einen an sich nicht missbräuchlichen Mietzins zu verlangen, wenn die Erhöhung mehr als 20 Prozent beträgt. Nach dem Minderheitsantrag Studer Jean soll die Zulässigkeit der Mietzinsfestlegung in einem neuen Mietverhältnis in Relation zum Mietzins des früheren Mieters festgelegt werden.

Der Eigentümer einer Mietliegenschaft könnte damit nicht einmal zu Vertragsbeginn mit einem neuen Mieter einen marktkonformen, gemäss Artikel 269 nicht missbräuchlichen Mietzins erzielen. Eine solche einschneidende Beschränkung der Vermieter lässt sich mit der verfassungsmässigen Eigentumsgarantie schlichtweg nicht vereinbaren. Es gibt keinerlei sachliche Gründe, warum ein neuer Mieter davon profitieren sollte, dass sein Vormieter einen zu tiefen, unter dem Niveau von Mieten vergleichbarer Objekte liegenden Mietzins bezahlt hat. Auch das Bundesgericht hat nach geltendem Recht stets festgehalten, dass die Beurteilung der Zulässigkeit des Anfangsmietzinses immer absolut - also neu nach der Vergleichsmiete -, losgelöst vom früheren Mietverhältnis erfolgen soll.

In diesem Sinn bitte ich Sie, der Mehrheit zuzustimmen und den Minderheitsantrag Studer Jean klar abzulehnen.

Dettling Toni · Ständerat · 2002-09-18 | Lexipedia | Lexipedia