Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-09-17
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-09-17
Wortprotokoll
Sie erinnern sich: Der Bundesrat hat am 29. August 2018 beschlossen, Ihnen die Transparenz-Initiative ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Die vorberatende Kommission Ihrer Schwesterkammer hat dann aber festgestellt, dass es ein Bedürfnis nach Transparenz bei der Finanzierung von politischen Akteurinnen und Akteuren gibt. Sie anerkannte den Handlungsbedarf, war aber der Ansicht, dass entsprechende Bestimmungen nicht in die Verfassung gehören. Deshalb hat sie einen indirekten Gegenvorschlag zur Transparenz-Initiative ausgearbeitet, dem der Ständerat im letzten Dezember mit 29 zu 13 Stimmen bei 2 Enthaltungen deutlich zugestimmt hat.
Der Bundesrat hatte Gelegenheit, zu diesem indirekten Gegenentwurf Stellung zu nehmen. Er ist zum Schluss gekommen, dass der Erlassentwurf gegenüber der Transparenz-Initiative gewisse Vorteile hat. Insbesondere begrüsst der Bundesrat, dass weniger weitgehende Offenlegungspflichten gelten sollen. Sie würden bei Aufwendungen für Wahl- und Abstimmungskampagnen ab 250[NB]000 Franken statt bereits ab 100[NB]000 Franken gelten und bei Zuwendungen ab 25[NB]000 Franken statt bereits ab 10[NB]000 Franken. Zudem definiert der Erlassentwurf klarer, welche natürlichen und juristischen Personen zur Offenlegung ihrer Finanzierung verpflichtet werden.
Ein weiterer Punkt betrifft die Wahlen. Der Ständerat hat die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen berücksichtigt und die Pflicht zur Offenlegung der Finanzierung auf die Nationalratswahlen beschränkt. Damit sollen die Ständeratswahlen entsprechend ganz den Kantonen überlassen bleiben.
Der Bundesrat begrüsst diese Konkretisierungen. Verschiedene Änderungen, die der Bundesrat in seiner Stellungnahme beantragt hatte, wurden vom Ständerat zudem übernommen und von Ihrer Kommission auch nicht bestritten. Der Bundesrat steht einer Regelung auf Bundesebene weiterhin skeptisch gegenüber. In den Kantonen wurden ja verschiedene Regelungen vorgenommen. Der Bundesrat bleibt skeptisch, weil er der Auffassung ist, die Umsetzung dieser Regeln wäre schwierig, weil oft erst nachträglich festgestellt werden könnte, ob die eingesetzten Mittel den gesetzlichen Schwellenwert tatsächlich überschritten hätten und deshalb eine Offenlegungspflicht vonseiten der betreffenden politischen Akteure bestanden hätte.
Die Offenlegungspflichten würden nicht nur für den Staat, sondern auch für die Parteien und die anderen politischen Akteure einen hohen administrativen und finanziellen Zusatzaufwand zur Folge haben. Schliesslich könnten die Offenlegungspflichten umgangen werden, indem beispielsweise Zuwendungen gestückelt würden oder Drittpersonen dazwischengeschaltet würden.
Aber wenn im Bereich der Politikfinanzierung etwas geregelt werden soll, dann bevorzugt auch der Bundesrat eine Regelung auf Gesetzesstufe statt einer starren Regelung in [PAGE 1611] der Bundesverfassung, wie sie die Transparenz-Initiative vorsieht. Deshalb beantragt Ihnen der Bundesrat Eintreten auf den vom Ständerat beschlossenen Gesetzentwurf.
Ihre Kommission beantragt Ihnen nun einige wesentliche Änderungen am Beschluss des Ständerates. Ich möchte dazu noch ein paar Bemerkungen machen. Ich werde mich nachher, bei der Bereinigung der Minderheits- und Mehrheitsanträge, nicht mehr äussern, sondern werde jetzt auf einige Punkte eingehen.
Ihre Kommission beantragt Ihnen, die Zuwendungen gänzlich von der Offenlegungspflicht auszunehmen. Wenn Sie dem Antrag Ihrer Kommission zustimmen, dass die Herkunft der Geld- und Sachzuwendungen nicht offengelegt werden muss, entfernen Sie natürlich ein Kernstück der Transparenz-Initiative.
Ihre Kommission beantragt Ihnen weiter, den Schwellenwert für die Offenlegungspflicht bei Wahl- und Abstimmungskampagnen auf 50[NB]000 Franken zu senken. Das ist ein tieferer Betrag, als er mit der Transparenz-Initiative gefordert wird. Der Ständerat hat sich demgegenüber für einen Schwellenwert von 250[NB]000 Franken entschieden, damit nur Kampagnen erfasst werden, für welche viel Geld investiert wird. Für die Bürgerinnen und Bürger ist vor allem die Finanzierung solch grosser Kampagnen von Interesse. Zudem kann mit einem höheren Schwellenwert bürokratischer Aufwand vermieden werden. Dies ist vor allem auch für nicht professionelle Gruppierungen, die eine Initiative lancieren oder ein Referendum ergreifen wollen, ein wesentlicher Punkt. Es ist ja heute so, dass es nicht mehr einfach die politischen Parteien oder Organisationen sind, die Referenden ergreifen, sondern auch Ad-hoc-Gruppen.
Ihre Kommission beantragt Ihnen, dass auch die Mitglieder des Ständerates nach ihrer Wahl offenlegen müssen, wie sie ihre Kampagne finanziert haben. Ich möchte Sie daran erinnern, dass die Ständeratswahlen in die Kompetenz der Kantone fallen. Ich bitte Sie deshalb, dem Ständerat zu folgen und den Antrag Ihrer Kommission abzulehnen.
Der Ständerat hat sich für eine formelle Kontrolle entschieden, bei der geprüft wird, ob alle Angaben und Dokumente innert Frist eingereicht worden sind. Ihre Kommission beantragt Ihnen nun zusätzlich, dass stichprobenweise kontrolliert werden soll, ob die eingereichten Angaben und Dokumente inhaltlich korrekt sind. Eine solche inhaltliche Kontrolle wäre unverhältnismässig und mit grossem Aufwand für die zuständige Stelle verbunden und bedürfte auch weiterer personeller Ressourcen. Zudem sollten die Erwartungen an eine solche Kontrolle nicht allzu hoch gesteckt werden, da die zuständige Behörde keine Administrativuntersuchung vornehmen kann. Sie hat keine Untersuchungskompetenzen. Ich bitte Sie deshalb auch hier, dem Ständerat zu folgen und dem Antrag Buffat/Binder zuzustimmen.
Ich danke Ihnen und bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.