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Schiesser Fritz · Ständerat · 2002-09-19

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-19

Wortprotokoll

Es geht darum, dass der umstrittene Sondersatz für Beherbergungsleistungen von 3,6 Prozent Mehrwertsteuer bis zum 31. Dezember 2003 befristet ist. Ihre Kommission hat sich mit der Frage befasst, ob diese Befristung im Hinblick auf die Diskussionen ausreicht, die im Rahmen der neuen Finanzordnung über diesen Sondersatz geführt werden. Der Bundesrat schreibt in seiner Stellungnahme, dass er beantragen wird, den Sondersatz per Ende 2006 aufzuheben. Er, der Bundesrat, werde in der Botschaft die Argumente für und gegen diesen Sondersatz sorgfältig analysieren und darlegen. Schon darum bin ich der Auffassung, dass es heute wenig Sinn macht, eine materielle Diskussion über die Berechtigung oder Nichtberechtigung dieses Sondersatzes zu führen: Wir haben diesen Sondersatz.

Die Kommission beantragt Ihnen, die Geltung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen mit einer entsprechenden Gesetzesänderung bis zum 31. Dezember 2006 zu verlängern. Dies kommt namentlich daher, dass sich die Kommission einlässlich mit der materiellen Berechtigung oder Nichtberechtigung des Sondersatzes, aber auch mit der schwierigen Situation im Tourismus befasst hat. Sie hat auch die Frage erörtert, wie die Banken Tourismusunternehmen behandeln. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass [PAGE 680] die Banken eine sehr restriktive Haltung einnehmen. Ich gehe davon aus, dass es einiges an Diskussionsstoff geben wird, wenn wir im Rahmen der neuen Finanzordnung definitiv über die materielle Berechtigung oder Nichtberechtigung dieses Sondersatzes diskutieren werden.

Nachdem sich auch der Bundesrat für die Verlängerung - wie in der Parlamentarischen Initiative vorgesehen - ausspricht, möchte ich Sie bitten, der Verlängerung des Sondersatzes in Artikel 36 des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer zuzustimmen und dann die materielle Diskussion im Rahmen der neuen Finanzordnung zu einem späteren Zeitpunkt zu führen.