Burkart Thierry · Ständerat · 2020-09-17
Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-17
Wortprotokoll
Wie wir wissen, hat der Bundesrat kürzlich mit einem Bericht die nationale Bodenstrategie Schweiz verabschiedet. Diese Strategie schreibt bis 2030 die Halbierung des Bodenverbrauchs und bis 2050 den Netto-null-Verbrauch fest. Ich anerkenne die Bestrebungen zum Schutz der Böden und trage die vorgeschlagenen Stossrichtungen im Sinne eines Orientierungsrahmens für die zuständigen Behörden im Grundsatz mit. Gerade deshalb ist ein Bericht, wie ihn mein Postulat verlangt, aber notwendig; dies namentlich aus zwei Gründen:
1.[NB]Wenn eine Strategie festgelegt wird, bedarf es der entsprechenden Massnahmen, um das Ziel zu erreichen. Über die Massnahmen muss Klarheit herrschen, wenn die Strategie festgelegt wird. Sie sind auf die Nachhaltigkeit sowie auf die ökologischen, aber eben auch auf die ökonomischen und sozialen Folgen hin zu überprüfen. Das ist bei einer Ablehnung des Postulates nicht der Fall.
2.[NB]Die Bodenstrategie ist für sämtliche Staatsebenen mit einschneidenden Massnahmen verbunden. Darüber sollten die entsprechenden demokratischen Institutionen, unter anderem das eidgenössische Parlament, diskutieren und Beschluss fassen können. Andernfalls haben wir einen Fall von bundesrätlichem Soft Law - ich nenne es in Anlehnung[NB]an[NB]eine Diskussion im Zusammenhang mit dem Völkerrecht so -, an dem sich sämtliche Behörden ausrichten, ohne dass es demokratisch abgestützt ist.
Zu Punkt 1: Trotz der Anstrengungen, den Bodenverbrauch zu reduzieren und sogar zu unterbinden, muss eine weitere Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung in der Schweiz möglich bleiben. Der dafür nötige Handlungsspielraum ist den zuständigen Behörden auch in Bezug auf den Umgang mit dem Bodenverbrauch weiterhin einzuräumen. Dabei sind neben der Umwelt auch die Nachhaltigkeitsdimensionen Gesellschaft und Wirtschaft angemessen zu berücksichtigen. In der vorliegenden Bodenstrategie ist dies nur bedingt der Fall. Sie ist fast ausschliesslich auf die Dimension Umwelt ausgerichtet. Die anderen, gleichwertigen Ziele der Nachhaltigkeit kommen zu kurz. [PAGE 907]
Die Halbierung des Flächenbedarfs bis 2030 erachte ich in Anbetracht des über das Jahr 2030 hinaus prognostizierten weiteren Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstums, des damit verbundenen zusätzlichen Infrastrukturbedarfs sowie der nötigen Reaktionszeit in der Raum- und Siedlungsentwicklung als sehr ambitiös und für die Entwicklung der Schweiz, unter anderem in den Bereichen Mobilität, Siedlung und Wirtschaft, sehr einschneidend. Stossend ist vor diesem Hintergrund, dass für eine derart weitreichende behördenverbindliche Handlungsanweisung vor der Verabschiedung die möglichen positiven und negativen Auswirkungen nicht bzw. kaum untersucht wurden. Dazu wäre ein Bericht im Sinne einer Gesamtschau und damit die Annahme meines Postulates eben zwingend.
Zu Punkt 2: Gemäss Website des UVEK soll die nationale Bodenstrategie den zuständigen Behörden von Bund und Kantonen als Orientierungsrahmen und Entscheidungshilfe dienen und Wege aufzeigen, wie die erkannten Herausforderungen angegangen werden können. Klar ist, dass sich das Handeln der verschiedenen politischen Institutionen sowie der Verwaltungen in unserem Land auf die Zielsetzung der durch den Bund erlassenen Bodenstrategie ausrichten soll. Das ist, da es keine Parlamentsentscheide dazu gibt, bundesrätliches Soft Law. Eine demokratisch legitimierte Debatte und Beschlussfassung täten bei so weitreichenden Entscheidungen aber not.
Ich meine, dass es sich bei der Bodenstrategie um ein Instrument im Zusammenhang mit Konzepten und Sachplänen des Bundes nach Artikel 13 Absatz 1 RPG handelt. Dies sind im Sinne von Artikel 13 Absatz 1 zweiter Teilsatz RPG die wichtigsten Planungsinstrumente des Bundes, um dessen raumwirksame Tätigkeiten zu koordinieren und mit den Kantonen abzustimmen. Sie sind behördenverbindlich. Gemäss Artikel 13 Absatz 1 erster Teilsatz RPG setzt die Sachplanung des Bundes wie jede Planung Grundlagen voraus, die Aufschluss über bestehende und zu erwartende räumliche und[NB]andere[NB]Gegebenheiten geben und Zusammenhänge aufzeigen. Dies ist bei der Bodenstrategie bis anhin aber nicht der Fall.
Als Ständerat, als Standesvertreterinnen und Standesvertreter sollten wir daher die Frage stellen, inwiefern bei den weiteren Arbeiten und namentlich bei der Festlegung von Massnahmen die Zusammenarbeit mit den Kantonen erfolgen wird. Denn da der Bund die ihm übertragenen raumwirksamen Aufgaben stets auf kantonalem Territorium erfüllen muss und die Gebietsverantwortung bei den Kantonen liegt, kommt der Zusammenarbeit des Bundes mit den Kantonen grosse Bedeutung zu. Die Erarbeitung der Bodenstrategie erfolgte aber, soweit erkennbar und soweit ich das überschauen konnte, abgesehen von einem Mitarbeiter der Bodenschutzfachstelle des Kantons Bern ohne die Vertretung von Kantonen, Wirtschaft und weiteren Kreisen ausserhalb der Bundesverwaltung.
Ferner stellt sich die Frage, ob und wann der Bundesrat die Bodenstrategie in die Anhörung zumindest der davon direkt betroffenen Kreise wie Bauwirtschaft, Landwirtschaft, Industrie, Mobilität usw. geben will. Denn offensichtlich ist der Bundesrat bereits zur Erkenntnis gelangt, dass Handlungsbedarf besteht. Es müssen gemeinsam vollzugstaugliche Gesetzes- und Verordnungsänderungen für ein kohärentes, auf die sektorübergreifenden Ziele und die Bodenfunktionen ausgerichtetes Regelwerk für den Boden entwickelt werden, was auf den Seiten 46 und 47 nachlesbar ist.
Weitere Interessen sollten unbedingt in die Bundesstrategie einfliessen; zu wichtig und zu gross sind die Auswirkungen auch für Wirtschaft und Gesellschaft. Eigentlich müsste der Bundesrat alles Interesse daran haben, aufzeigen zu können, wie er sein strategisches Ziel erreichen will und welche Konsequenzen damit verbunden sind. Für mich ist, mit Verlaub, die Geheimniskrämerei nicht nachvollziehbar.
Sogar die Umweltallianz, die selbstverständlich die Bundesstrategie als wichtig erachtet, unterstützt offensichtlich mein Postulat. Ich zitiere: "Die Umweltallianz erachtet es als wichtig, dass Bevölkerung und Politik darüber aufgeklärt werden, welche Massnahmen und möglicherweise auch Einschränkungen erforderlich sind, um die Ressource Boden besser zu schützen und die Rettung der Artenvielfalt in der Schweiz zu gewährleisten."
Aus den genannten Gründen und mit Unterstreichung dieses letztgenannten Zitats ersuche ich Sie um Zustimmung zu meinem Postulat.