Lexipedia

Rechsteiner Thomas · Nationalrat · 2020-09-17

Rechsteiner Thomas · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-17

Wortprotokoll

Bei diesem Geschäft, der Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands, geht es im Grundsatz um zwei Punkte:

1.[NB]die Anpassung der Rechtsgrundlagen aufgrund der Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands in den Bereichen Polizei, Rückkehr und Grenzen;

2.[NB]die Anpassung des Bundesgesetzes über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich.

Der Rahmen und die Absicht der vorliegenden Projekte ist, die Kontrolle der Aussengrenzen des Schengen-Raumes weiter zu verbessern sowie die Zusammenarbeit im Migrations- und Sicherheitsbereich mit den europäischen Staaten weiterhin eng zu pflegen. So gesehen ist das SIS für die Sicherheit in der Schweiz unverzichtbar geworden, und es[NB]erleichtert die Arbeit von Polizei- und Grenzkontrollbehörden.

Verbessert wird die Fahndung nach Personen, die verdächtigt werden, an terroristischen Aktivitäten beteiligt zu sein. Neu können auch besonders schutzbedürftige Personen präventiv ausgeschrieben werden, z. B. mögliche Opfer von Zwangsheiraten oder Menschenhandel, aber auch Kinder, die von einem Elternteil entführt werden könnten. Schliesslich soll auch die Zusammenarbeit im Schengen-Raum im Rückkehrbereich verbessert werden. So soll das weiterentwickelte SIS den Vollzug der Wegweisung von Drittstaatsangehörigen mit irregulärem Aufenthalt im Schengen-Raum erleichtern, indem alle Rückkehrentscheide von Drittstaatsangehörigen im System ausgeschrieben und somit für andere Mitgliedstaaten auch sichtbar werden.

Die Kommission hat die definitive Übernahme der Rechtsgrundlagen über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des SIS behandelt. Zwei Anträge auf Nichteintreten und Rückweisung hat die Kommission mit 22 zu 3 sowie 18 zu 7 Stimmen abgelehnt. Zu beiden Anträgen gibt es eine Minderheit.

Die Kommission hat den Nichteintretensantrag sehr deutlich abgelehnt. Sie hält fest, dass das SIS ein sehr erfolgreiches Instrument zur wirksamen Zusammenarbeit zwischen Migrations-, Polizei-, Zoll- und Justizbehörden in der EU und den assoziierten Schengen-Staaten ist, auch in und mit der Schweiz. Das soll beibehalten werden, da die Kommission der Überzeugung ist, dass damit ein wichtiger Beitrag zur Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus in der Schweiz geleistet wird. Es könnte sich heute weder Polizei- noch Zoll-, noch Migrationsbehörde einen Tagesablauf ohne dieses System vorstellen. Die Suche nach Personen sowie Fahndungen können mit diesem Informationssystem besser durchgeführt und Zolldelikte schneller erkannt und aufgedeckt werden.

Auch den Rückweisungsantrag lehnt die Kommission deutlich ab. Dieser Antrag ist motiviert von der Sorge, dass die von der Bundesverfassung und den Gesetzen vorgegebenen Grundsätze der Landesverweisung bei der Anwendung der Rückführungsrichtlinie verletzt werden könnten. Die Kommission teilt diese Sorge grossmehrheitlich nicht. Da alle Rückkehrentscheide bei Drittstaatsangehörigen ausgeschrieben werden, wird der Vollzug der Wegweisung dieser Personen mit irregulärem Aufenthalt erleichtert, was zur Sicherheit beiträgt.

Die SiK-N hat eine ganz kleine Anpassung, die der Bundesrat ergänzend beantragt, einstimmig angenommen. Diese Ergänzung hat keinen umwerfenden Einfluss auf die gesamte Vorlage, weshalb die Kommission Ihnen empfiehlt, auch mit dieser Ergänzung auf die Vorlage einzutreten.

Zusammenfassend will die Kommission die Weiterentwicklung, die Erweiterung und die Harmonisierung vollziehen. Die Kommission anerkennt die wichtige Rolle des Systems und beantragt Ihnen, auf das Geschäft einzutreten, es zu diskutieren und im positiven Sinne zu verabschieden. In der Gesamtabstimmung wurde das Geschäft mit 15 zu 3 Stimmen bei 7 Enthaltungen angenommen.

Abschliessend zwei Bemerkungen:

1.[NB]Aus Sicht der Kommission ist zu erwähnen, dass die SPK-N das Geschäft auch beraten hat, jedoch keinen[NB]Mitbericht[NB]erstellt hat und auch keine Anträge stellt. In der Beratung in der SiK wurden die Themen der SPK ebenfalls diskutiert, da fast gleichlautende Anträge gestellt wurden.

2.[NB]Die Frist zur Übernahme und Umsetzung der Weiterentwicklung ist bekanntlich eng. Diese Frist endet am 20. November dieses Jahres. Der ursprüngliche Zeitplan sah vor, dass das Geschäft am 18. Juni vom Nationalrat als Erstrat behandelt würde. Aus bekannten Gründen war das nicht möglich. In diesem Zusammenhang ist wichtig: Der Entwurf[NB]1, also die Änderung des Bundesgesetzes über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich, ist zeitlich nicht befristet, da es sich nicht um eine Weiterentwicklung des Systems handelt. Der Entwurf 2 hingegen ist zeitlich befristet. Eine Verzögerung ist bereits vorhanden. Gegebenenfalls wird die Frist sogar überschritten. Die Kommission hat dies zur Kenntnis genommen. Die eigenständige Beschlussfassung in der Kommission und auch im Parlament, also das Eintreten auf das Geschäft und die Detailberatung, sollen jedoch nicht davon abhängig gemacht werden.

Wir beantragen Ihnen mit 15 zu 3 Stimmen bei 7 Enthaltungen Eintreten.