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Flach Beat · Nationalrat · 2020-09-17

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2020-09-17

Wortprotokoll

Ich bitte Sie namens der Grünliberalen, in der Detailberatung überall der Mehrheit zu folgen. Ich glaube, fünf Minuten Zeit für diese vielen Minderheiten zu haben, ist eigentlich nicht genügend. Es ist schon etwas herausfordernd, wenn man so wenig Zeit hat für so viele Anliegen, die auch noch von verschiedener Seite stammen. Darum beschränke ich mich auf zwei Minderheiten.

Den Minderheitsantrag Addor lehnen wir ab, weil er hier im Gesetz systemfremd ist. Es geht darum, dass entsprechende Entscheide von Schweizer Gerichten im SIS eingetragen werden und nachher auch im N-SIS erscheinen, und nicht darum, dass irgendetwas an Recht geändert wird. Es ist wichtig, dass diese Informationen vorhanden sind und dass sie halt eben dann auch im ganzen Schengen-Raum vorhanden sind. Das hilft uns letztlich dann auch, weil andere Staaten ja auf dieselbe Art und Weise verfahren werden.

Zur Frage, ob Daten auch automatisch weitergegeben werden dürfen: Da ist einfach zu sagen, dass es natürlich so ist, dass der allergrösste Teil in diesem SIS beispielsweise Informationen über Sachen und Gegenstände oder über Vorkommnisse sind. Solche Informationen muss man automatisch weiterleiten. Was die sensitiven Daten von Personen angeht, so hat die neue EU-Verordnung, welche die [PAGE 1629] Grundlage für diese Schengen-Verordnung bildet, auch ganz klare Verbesserungen gezeigt.

Dann komme ich noch zur Minderheit Marti Min Li, die eine Verordnung vorliegen haben will, in der verschiedene Fragen präzisiert werden sollen. Wir können das in der Sicherheitspolitischen Kommission dann anschauen, und ich empfehle den SP-Vertreterinnen und -Vertretern auch, dass wir das dann machen und diese Fragen dort stellen. Aber wenn Sie hier Änderungen haben wollen, beispielsweise hinsichtlich der Behörden und der Dritten, welche die Daten einsehen können, dann müssen Sie das jetzt ins Gesetz schreiben und hier klar definieren, was Sie damit meinen. Das haben wir aber eigentlich schon, weil wir den Vollzug machen und es hier um die Weiterentwicklung des Schengen-Informationssystems geht. Dann ist es eigentlich schon klar geregelt. Das Gute daran ist ja auch, dass jetzt ganz klar geregelt ist, welche Behörden welchen Zugang haben, und dass das auch entsprechend protokolliert wird. Das Wichtigste an diesen ganzen Datenbanken ist ja vor allen Dingen, dass die Daten, die darin sind, wahr sind und dass die Qualitätskontrolle stattfindet. Diese kann am besten stattfinden, indem sich alle Staaten an dieselben Regeln halten und auch dieselben Aufbewahrungsfristen usw. für sich aufnehmen.

Der letzte Punkt, den Sie von der Minderheit hier ebenfalls quasi über eine Verordnung regeln möchten, nämlich zur Informationspflicht gegenüber Personen, die irgendwie einmal erfasst worden sind oder so, ist auch etwas, das wir eigentlich heute schon geregelt haben. Es gibt entsprechende Auskunftsrechte zu den heutigen Ripol-, N-SIS- und anderen Systemen, die man wahrnehmen kann. Wenn Sie das als Verpflichtung haben wollen, dann hätten Sie beantragen müssen, dass es direkt ins Gesetz geschrieben wird. Da haben Sie aber den Punkt nicht gefunden, wo Sie das hätten haben wollen. Sie hätten sonst auch gesehen, dass man dann eigentlich vom Schengen-System abgewichen wäre.

Darum bitte ich Sie, auch diesen Minderheitsantrag abzulehnen.