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Rechsteiner Thomas · Nationalrat · 2020-09-17

Rechsteiner Thomas · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-17

Wortprotokoll

Ich spreche für die Kommission zu allen Minderheitsanträgen.

Zuerst zur Minderheit Addor zu Artikel 1a: Hier geht es um die Frage, wie die Rückführungsrichtlinie bei einer strafrechtlichen Landesverweisung angewendet werden kann. Der in diesem Minderheitsantrag eingearbeitete Verzicht bzw. die [PAGE 1630] Nichtanwendung hätte zur Folge, dass eine Person, gegen die eine Landesverweisung ausgesprochen wurde, im Schengen-Raum vor dem Vollzug untertauchen könnte. Der Rückkehrentscheid wäre im System, wie es auch bereits ausgeführt wurde, für die anderen Schengen-Staaten nicht mehr erkennbar. Im Fall einer Landesverweisung könnte im SIS wie bisher nur noch das damit verbundene Einreiseverbot ausgeschrieben werden. Das ist erst möglich, nachdem die Landesverweisung vollzogen worden ist und die Person die Schweiz verlassen hat. Eine Landesverweisung löst also nicht automatisch das Einreiseverbot aus, sondern das tut erst der effektive Vollzug der Ausreise.

Die Kommission hat sich darüber informieren lassen und ist überzeugt, dass es bei der Ausschreibung des mit der Landesverweisung verbundenen Einreiseverbots bisher keine Probleme gab. Die Vorlage insgesamt und der Minderheitsantrag haben keine Auswirkung auf die Anordnung der Landesverweisung. Es geht nur darum, zu gewährleisten, dass der Rückkehrentscheid, welcher der Landesverweisung beiliegt, im SIS ausgeschrieben werden kann.

Dieses Anliegen wurde auch anlässlich der Sitzung der SPK-N eingebracht. Dort wurde dieser Antrag mit 18 zu 6[NB]Stimmen[NB]abgelehnt. Die SPK-N hat in der Folge darauf verzichtet, einen Mitbericht zu erstellen, und sie hat auch keinen Antrag an die SiK-N gestellt. Den jetzigen Minderheitsantrag Addor hat die Kommission mit 18 zu 7 Stimmen abgelehnt.

Es liegen noch fünf weitere Minderheitsanträge vor. Sie haben alle etwas gemeinsam, auch wenn sie inhaltlich unterschiedlich sind. Zuerst zur Gemeinsamkeit: Alle diese Minderheitsanträge hat die Kommission mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt.

Dann zum Inhalt: Der Minderheitsantrag Porchet zu Artikel 67 Absatz 1 Buchstabe c ist ein Streichungsantrag. Damit würde zugelassen, dass Personen, welche gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Schweiz oder im Ausland verstossen haben oder diese gefährden, einfach einreisen dürften. Das ist eine Öffnung gegenüber heute und damit insgesamt eine Verschlechterung der Sicherheit. Auch das Argument, dass sonst Personen benachteiligt werden, die ungerechtfertigt eine Verurteilung oder Bestrafung erleben mussten, stösst ins Leere. Denn es ist bereits heute möglich, dass ein Einreiseverbot ausnahmsweise aus humanitären oder anderen wichtigen Gründen endgültig oder vorübergehend aufgehoben wird.

Der Minderheitsantrag Schlatter zu Artikel 67 Absatz 1 Buchstabe d will die Bestimmungen zur illegalen Einreise, zum illegalen Aufenthalt, zum Schlepperwesen oder zur Beihilfe zum Schlepperwesen streichen. Die Kommission sieht das anders - weshalb? Diese Bestimmungen sind keine grundsätzlichen Neuerungen. Bei einem Verstoss gegen diese Strafbestimmungen kann bereits heute eine Landesverweisung respektive ein Einreiseverbot verhängt werden. Die EU-Verordnung "SIS Grenze" hält neu ausdrücklich fest, dass eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit unter anderem auch dann vorliegt, wenn die europäischen oder nationalen Rechtsvorschriften über die Einreise und den Aufenthalt im Hoheitsgebiet des Schengen-Staats umgangen werden oder versucht wird, diese zu umgehen. Es soll insbesondere verhindert werden, dass ausländische Personen in Umgehung dieser Vorschriften wiederholt rechtswidrig einreisen. Die Kommission will deshalb an diesem Buchstaben d festhalten.

Ich komme zur Minderheit Fivaz Fabien zu Artikel 67 Absatz 2 Buchstabe a. Der Minderheitsantrag beinhaltet, dass aufgrund von Sozialhilfeabhängigkeit kein Einreiseverbot gegenüber Ausländerinnen und Ausländern verfügt wird. Es geht hier aber nicht um eine Neuerung, sondern es wird lediglich eine systematische Anpassung vorgenommen. Das war bis anhin im gleichen Artikel geregelt, aber in Buchstabe b. Die bisherige Praxis wird also beibehalten. Heute wird ein Einreiseverbot verhängt, wenn Ausländerinnen oder Ausländer Sozialhilfekosten verursachen. Aber dies geschieht tatsächlich nur im Falle von verschuldeter Sozialhilfeabhängigkeit und nur in sehr schweren Fällen. Das ist ein Korrelat zu den Schengener Einreiseregeln. Ausgenommen davon sind leichte Fälle und Fälle, bei denen die Personen nichts dafür können. Die humanitäre Klausel greift auch hier, ich habe sie bereits erläutert.

Dann komme ich zur Minderheit Fivaz Fabien zu Artikel 68a Absatz 3: Mit der Streichung des letzten Absatzes dieses Artikels soll die automatisierte Lieferung von Daten verhindert werden. Eine automatisierte Lieferung der biometrischen Daten ist eine wichtige Vereinfachung für die Praxis und ermöglicht eine eindeutige Identifikation der betroffenen Personen. Bereits heute hat die Schweiz bei allen vom Fedpol und vom SEM ausgeführten Personenausschreibungen Fingerabdrücke und Fotos ins System II hochgeladen - natürlich nur, sofern sie vorhanden sind. Das ist an sich nichts Neues. Müsste die Alimentierung des Systems mit biometrischen Daten manuell erfolgen, müssten das Fedpol und das SEM zusätzlich neue Stellen haben. Materiell wäre nichts gewonnen. Die Kommission will nicht, dass ein höherer Ressourceneinsatz und grössere Risiken im Bereich des Datenschutzes resultieren, und lehnt diesen Minderheitsantrag auch ab.

Zur Minderheit Marti Min Li bei Artikel 16a: Dem Datenschutz und der Rechenschaftspflicht wird bereits heute Rechnung getragen. Die Zugriffsrechte, die Zuständigkeiten der Behörden, die Bearbeitung und die Aufbewahrungsdauer der Daten sind in den Ausführungsbestimmungen geregelt.

Die Kommission hat zur Kenntnis genommen, dass aufgrund der Übernahme der vorliegenden drei EU-Verordnungen auch diese Ausführungsbestimmungen überarbeitet werden. Es wurde von der Verwaltung zugesichert, dass die beantragten Regelungen in der N-SIS- und den anderen anzupassenden Verordnungen enthalten sein werden. Materiell ist dieses Anliegen deshalb bereits erfüllt.

Wie gesagt hat die Kommission alle Anträge, die als Minderheitsanträge vorliegen, deutlich abgelehnt. Sie beantragt Ihnen, dies auch zu tun.