Weichelt-Picard Manuela · Nationalrat · 2020-09-17
Weichelt-Picard Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2020-09-17
Wortprotokoll
Gemäss Artikel 3 Absatz 2 des Bundesgerichtsgesetzes entscheidet die Bundesversammlung jährlich über die Genehmigung des Geschäftsberichtes des Bundesgerichtes. Wir haben den Bundesgerichtspräsidenten sowohl in den beiden Subkommissionen Gerichte/Bundesanwaltschaft als auch in den beiden GPK zur Berichterstattung über den Geschäftsbericht 2019 angehört.
Das Bundesgericht arbeitete weiterhin unter einer konstant grossen Geschäftslast. Die Eingänge sind besonders in der strafrechtlichen Abteilung, der Zweiten zivilrechtlichen Abteilung und den beiden öffentlich-rechtlichen Abteilungen sehr hoch. Der Bundesgerichtspräsident ist der Meinung, dass das Gericht dies quantitativ und qualitativ gut bewältigt habe. Die Dauer bis zur Erledigung eines Verfahrens konnte im Vergleich zum Vorjahr um fünf Tage verringert werden. 6 von 38 ordentlichen Bundesrichtern sind in Pension gegangen. Alle neuen Bundesrichter haben sich unterdessen sehr gut in das Gericht eingelebt, so der Bundesgerichtspräsident. Sie hatten ihren Amtsantritt im Verlaufe des Jahres.
Auch das Bundesgericht musste sich am Arbeitsmarkt positionieren und hat seine Personalstrategie angepasst. Es erlaubt seither den Gerichtsschreibenden und einem weiteren Teil der Mitarbeitenden, einen Teil der Arbeit auch zuhause zu erledigen. Dieser Entscheid fiel wohlgemerkt vor Corona. [PAGE 1650] Auch hat das Gericht die Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert, indem es sich an einer Institution mit Kinderkrippenplätzen beteiligt und für die Betreuung von kranken Kindern eine Lösung gefunden hat.
Weiter hat sich das Gericht mit dem Projekt Justitia 4.0 und der Frage der Verordnungszuständigkeit im Anwendungsbereich des E-Justice-Gesetzes beschäftigt. Die Digitalisierung schreitet voran, auch wenn das Ziel noch längst nicht erreicht ist. 2019 war geprägt vom sich abzeichnenden Scheitern der Revision des Bundesgerichtsgesetzes; im März wurde das Scheitern definitiv. Der Bundesgerichtspräsident wäre froh, wenn die unbestrittenen Punkte der Vorlage zum Bundesgerichtsgesetz wieder aufgenommen würden. Die GPK haben den Kommissionen für Rechtsfragen beider Räte ein entsprechendes Schreiben zugestellt.
Das Bundesgericht hat die Aufsicht über die drei erstinstanzlichen eidgenössischen Gerichte inne. Für die GPK war die Art und Weise, wie diese Aufsicht wahrgenommen wurde, verschiedentlich ein Thema. Insbesondere im Zusammenhang mit dem Bundesstrafgericht haben die GPK als Oberaufsicht im Herbst feststellen müssen, dass es beim Bundesstrafgericht erhebliche Probleme gibt. Die GPK sind mit der Bitte an den Bundesgerichtspräsidenten gelangt, dass sich das Bundesgericht dieser Probleme annehmen möge.
Im Oktober 2019 hat der Bundesgerichtspräsident in einer Aussprache mit den Subkommissionen Gerichte/Bundesanwaltschaft die Probleme bestätigt. Im Weiteren wurde den Subkommissionen versichert, dass das Gesamtgericht, soweit ersichtlich, nach den gesetzlichen Vorgaben funktioniere und seine Leistung erwartungsgemäss erbringe. Insgesamt äusserte sich der Bundesgerichtspräsident verhalten optimistisch zur Lage am Bundesstrafgericht.
Im Dezember wurde eine Reihe weiterer Vorwürfe publiziert. Die Vorhaltungen sind für das Gericht äusserst schädlich, und das Vertrauen in die Gerichtsinstitutionen wird so unterminiert. Die GPK ersuchten das Bundesgericht, die Vorwürfe zu klären und die notwendigen Schritte zur Beruhigung zu unternehmen. Auch die räumliche Unabhängigkeit der Berufungskammer war weiterhin ein Thema, denn die Planung und der Baufahrplan sind nicht wirklich zufriedenstellend.
Die nächste Berichterstattung erfolgt bekannterweise im Rahmen des Geschäftsberichtes 2020. Ich möchte mich an dieser Stelle bei der Verwaltung für die gute Zusammenarbeit und die Unterstützung bedanken.
Im Namen der GPK bitte ich Sie, den Jahresbericht 2019 des Bundesgerichtes zu genehmigen.