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AB 269026

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-09-21

Wortprotokoll

Die Umsetzungsarbeiten orientieren sich an den zwischen Behörden und Branche gemeinsam festgelegten Eckwerten. Die Implementierungskosten sollen so tief wie möglich ausfallen, und die Kapitalanforderungen sollen sich im Durchschnitt nicht verändern. Es werden Regulierungsfolgenabschätzungen mit entsprechender Kosten-Nutzen-Analyse vorgenommen. Zudem sehen die Eckwerte die notwendige Flexibilität vor: Sollte sich herausstellen, dass andere wichtige Finanzplätze Basel III zeitlich verzögert oder nicht vollständig umsetzen, behält sich die Schweiz inhaltliche und zeitliche Anpassungen vor. Aufgrund der Auswirkungen von Covid-19 wurde die Umsetzungsfrist von Basel III final zudem bereits um ein Jahr verschoben. Die neuen Bestimmungen würden damit frühestens 2023 in Kraft treten, mit einer Übergangsfrist von einem Jahr. Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat aktuell keinen Grund, von den vereinbarten Eckwerten abzuweichen.