Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · 2020-09-21
Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-21
Wortprotokoll
Die Motion 20.3910 der WBK-S, "Deklaration des Produktionslandes von Brot und Backwaren", möchte den Bundesrat beauftragen, die aktuellen Vorschriften des Lebensmittelrechts so anzupassen, dass beim Offenverkauf von Brot und Backwaren in der Schweiz schriftlich über das Produktionsland informiert werden muss. Diese Information soll dabei nicht nur beim direkten Verkauf von Brot als solchem gegeben werden, sondern vielmehr auch beim weiterverarbeiteten Brot, insbesondere zum Beispiel bei Sandwiches. Wie dies schon heute bei der offenen Abgabe von Fleisch der Fall ist, soll die neue Brotdeklaration auch bei der Abgabe in Hotels, Restaurants usw. erfolgen, konkret dadurch, dass an einem für den Kunden sichtbaren Platz im Lokal ein Orientierungsschild angebracht wird.
Unsere Kommissionsmotion hat eine Vorgeschichte. Sie soll die ursprüngliche Motion Hegglin Peter 19.4179, "Deklaration der Herkunft und des Verarbeitungsorts von Brot und Backwaren", ersetzen. Diese geht zu weit und verlangt, dass nicht nur, wie bei unserer Kommissionsmotion, das Produktionsland, sondern zusätzlich die Herkunft der Rohwaren und der Verarbeitungsort deklariert werden müssen. Es wurde festgestellt, dass das Anliegen inhaltlich noch optimiert werden kann. Die Branche - wohlgemerkt, inklusive der Getreidebauern - hat bei der Motion Hegglin Peter auf die Gefahr hingewiesen, dass diese im Geschäftsalltag nicht umsetzbar ist, weil sie eben nicht nur die Angabe des Produktionslandes des Brotes, sondern auch die Angabe der Herkunft des darin verbackenen Getreides für obligatorisch erklären will.
Die allfällige Notwendigkeit des Zusatzes von Getreide aus dem Ausland zur Erreichung gleichbleibender Mehlqualitäten ist in der Branche unbestritten. Kollege Hegglin hat sich denn auch mit einer Beschränkung seiner Motion auf die Angabe des Produktionslandes ausdrücklich einverstanden erklärt. Er würde seine Motion zurückziehen.
Wieso soll diese Regelung jetzt für Brot eingeführt werden?
1.[NB]Das Produktionsland ist das Land, in dem das Lebensmittel hauptsächlich verarbeitet wird. Bei importierten, vorgebackenen Broten genügt es gemäss Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Hegglin Peter nicht, diese in der Schweiz fertig zu backen, damit sie ein Schweizer Produkt werden. Solche Brote behalten als Produktionsland das Land, aus dem der Teigling importiert wurde.
2.[NB]Beim Offenverkauf und bei der Abgabe in der Gastronomie muss zwar die Information zum Produktionsland gegeben werden können. In der Praxis wissen die Verkäufer eines Sandwiches an einer Tankstelle oder ein Kellner in einem Hotel nur in den seltensten Fällen, woher das abgegebene Brot kommt.
3.[NB]Das ist der wichtigste Punkt: Der Kunde geht aufgrund der äusserst kurzen Haltbarkeit von Brot - meist nur ein Tag - automatisch davon aus, dass dieses vor Ort, mindestens aber in der Schweiz hergestellt worden ist. Wer hat sich zum Beispiel schon gefragt, woher das warme, noch knusprige Brötchen kommt, das er an der Tankstelle oder im Take-away-Shop gekauft hat? Man kommt ja schlicht gar nicht auf die Idee, die Herkunft zu hinterfragen, da diese aufgrund der Frische des Produktes klar zu sein scheint. Darin liegt der Unterschied zu allen anderen offen verkauften Produkten. Teilweise ist dieser Eindruck der Frische und Regionalität gerade bei Brötchen falsch. Die Importe von vorgefertigten Aufbackwaren, von sogenannten Teiglingen, sind in den letzten Jahren massiv angestiegen.
Bei den eigentlichen Brotimporten wies das BLW eine Zunahme von 300 Prozent in den letzten zehn Jahren nach. Die Importe haben sich also vervierfacht, dies, ohne dass sich der Konsument dieser Entwicklung bewusst gewesen wäre. Wichtig hierbei ist auch Folgendes: Die importierten Produkte sind häufig von tieferer Qualität. Weiter sind die sozialen Anforderungen an die Arbeit im Ausland oft weit entfernt von denen in der Schweiz. Auf die dortigen Umweltanforderungen muss ich gar nicht erst eingehen.
Um die Rückverfolgbarkeit von Backwaren zu verbessern und den Konsumenten über deren Herkunft zu informieren, braucht es eine klare schriftliche Information zum Produktionsland am Verkaufspunkt. Konsumententäuschung wäre so nicht mehr möglich. Wohlgemerkt: Es geht um die Kennzeichnung von Brot und von verarbeitetem Brot, um Produkte also, bei welchen Brot, wie etwa beim ausdrücklich genannten Sandwich, noch als solches erkennbar ist. Die Details wird die Verwaltung bei der Umsetzung regeln müssen.
Klar ist aber, dass es der Kommission, entgegen dem Schreiben, welches wir alle letzte Woche noch von Gastrosuisse erhalten haben, nicht um eine Deklaration von Croûtons, Pizza oder Paniermehl geht. Bei diesen Produkten besteht die erhöhte Täuschungsgefahr gegenüber dem Konsumenten nicht. Es geht aber sehr wohl auch um die Aufbackbrötchen, die wir am Morgen teilweise im Hotel oder am Buffet vorfinden. Die Deklaration belohnt letztlich auch die vielen Gastronomiebetriebe, welche mit lokalen Bäckern zusammenarbeiten, und sollte schlussendlich auch für die Schweizer Gastronomie ein Mehrwert sein. Immerhin wird bei den Best of Swiss Gastro Awards sogar eine Auszeichnung für Restaurants vergeben, die auf Schweizer Brot setzen und dies auch so kommunizieren.
Die WBK empfiehlt Ihnen daher einstimmig, die Motion 20.3910, "Deklaration des Produktionslandes von Brot und Backwaren", anzunehmen. Die Motion Hegglin Peter 19.4179, "Deklaration der Herkunft und des Verarbeitungsorts von Brot und Backwaren", hat die Kommission mit einer Gegenstimme abgelehnt.