preparatory:AB 26908
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-19
Wortprotokoll
Wir sind bei der Hauptdifferenz und bei der Frage, die, auch von den finanziellen Auswirkungen her, die bedeutendste ist.
Ich habe in meinen einleitenden Bemerkungen die Ausgangslage erklärt. Es geht um die Frage, ob inländische Einrichtungen der beruflichen Vorsorge und der gebundenen Vorsorge sowie die Lebensversicherer den Effektenhändlerstatus weiterhin behalten oder ob sie davon - und damit von der Umsatzabgabe - befreit werden sollen. Diese Umsatzabgabepflicht ist ja erst 2001 eingeführt worden.
Wie Herr Bundespräsident Villiger ausgeführt hat, war für die Kommission ein wesentliches Argument die Frage der finanziellen Ausfälle. Die Grössenordnungen sind folgende: Wenn wir die Lebensversicherer ausnehmen, bringt das Mindereinnahmen von etwa 85 Millionen Franken; wenn wir den Bereich Vorsorge ausnehmen, gemäss dem Antrag der Minderheit, bedeutet das Ausfälle von etwa 173 Millionen Franken. Insgesamt geht es also um 250 bis 260 Millionen Franken, die man irgendwo kompensieren müsste.
Die Argumentation für eine Befreiung von der Umsatzabgabe geht dahin, dass mit der Unterstellung von Vorsorgeeinrichtungen und inländischen Lebensversicherern unter die Umsatzabgabe eine Ungleichbehandlung zwischen den inländischen und den ausländischen Institutionen erfolge. Dazu möchte ich einfach bemerken, dass unsere inländischen Vorsorger doch eine andere Position haben, weil sie in der Schweiz tätig sind. Jedermann, der berufstätig ist und die Anforderungen erfüllt, hat in der beruflichen Vorsorge versichert zu sein. Dieses Umfeld ist klar geregelt. Das gilt auch für die Lebensversicherer. Bei den Lebensversicherungen haben wir Anlage- und Sparmöglichkeiten geschaffen, die steuerlich stark begünstigt sind. Solche Produkte stehen anderen Anbietern nicht zu.
Wir sind der Auffassung - auch wenn es jeweils immer eine Gratwanderung ist festzustellen, wo eine gewisse Abwanderungsgefahr besteht und wo nicht -, dass hier einstweilen an diesem Status festgehalten werden sollte. Wenn wir genug Geld hätten, Mittel im Überfluss, dann könnte man darüber diskutieren, auf diese rund 250 Millionen Franken zu verzichten. Aber das Argument ist schon so oft vorgebracht worden, dass ich es nicht nochmals erwähnen muss: Mit 250 Millionen Franken geht es um einen erklecklichen Anteil. Es kämen sofort weitere Forderungen nach Befreiung von der [PAGE 663] Umsatzabgabe. Wenn Sie die Lebensversicherer befreien, stellt sich die Frage, ob Sie dann nicht auch die Banken ganz oder zumindest teilweise befreien müssten. Sie sehen also, wir haben eine ähnliche Entwicklung wie bei der Mehrwertsteuer: Man befreit einen Tatbestand und schafft dadurch neue Ungerechtigkeiten im Verhältnis zu einem Tatbestand, der nicht steuerbefreit ist. Wenn man diesen wiederum einbezieht, müsste man sofort neue Tatbestände befreien. Es käme zu einer Erosion der Umsatzabgabe.
Auch aufgrund der Hearings und aufgrund der Abklärungen der Arbeitsgruppe "Pretime", die vom Bundesrat eingesetzt worden ist, haben wir nicht den Eindruck bekommen, dass eine absolute Notwendigkeit besteht, die inländischen Pensionskassen jetzt auszunehmen. Dies auch nicht - das möchte ich gleich hier zu Beginn sagen, denn es wird in der Diskussion sicher eine Rolle spielen - aus Renditeüberlegungen. Ich muss nicht darstellen, wie sich die Ertragslage gewisser Vorsorgeeinrichtungen darstellt; das kennen wir. Wir werden über dieses Thema auch im Zusammenhang mit der ausserordentlichen Session diskutieren. Ich möchte Ihnen einfach eine Zahl nennen: Um die Frage der Renditeminderung durch Umsatzabgaben zu erörtern und uns eine Meinung zu bilden, haben wir den neuen Chef der Bundespensionskasse eingeladen. Ich lese Ihnen einen Satz aus seinen Ausführungen vor. Zur Auswirkung einer Befreiung der Bundespensionskasse von der Umsatzabgabe führte er aus: Die Abgabe entspreche bei einem durchschnittlich investierten Vermögen von hochgerechnet 12,8 Milliarden Franken einer Renditeminderung von 0,9 bis 1 Promille. Das ist die Grössenordnung, über die wir bei der Bundespensionskasse sprechen. Im Moment vermag ich keine Anhaltspunkte dafür zu sehen, dass wir hier einen Sonderfall hätten, den man nicht auch auf andere Vorsorgeeinrichtungen übertragen könnte. Ich bin nicht der Auffassung, dass wir jetzt mit einer Ausnahme für inländische Vorsorgeeinrichtungen die Rendite der Pensionskassen erheblich steigern.
Es geht um einen Promillebetrag. Zum Vergleich: Courtagen und Spesen machen 0,5 Promille aus. Wir sind in einem Grössenbereich, der aus der Sicht der Pensionskassen nicht zu einer wesentlichen Renditesteigerung führe, wenn wir sie von der Umsatzabgabe ausnähmen. Aber wenn wir die Pensionskassen ausnehmen, stellt sich die Frage, ob wir auch die Lebensversicherer ausnehmen müssen; wenn wir die Lebensversicherer ausnehmen, stellt sich die Frage, ob wir auch die Banken ausnehmen müssen; es gäbe wiederum einen Rattenschwanz von Forderungen.
Ihre Kommission ist der Auffassung, dass man den heutigen Zustand ins ordentliche Recht überführen soll. Der Bundesrat hat erklärt, dass er die Entwicklung durch die Arbeitsgruppe "Pretime" - das ist eine Gruppe von Spezialisten - genau verfolgen lässt. Wenn sich die Umstände ändern sollten, dann müsste der Bundesrat selbstverständlich reagieren. Wir haben auch einen Bericht des Bundesamtes für Sozialversicherung angefordert. Ich beziehe mich auf die Schlussbemerkung dieses Berichtes. Auch dort ist die Aussage nicht in dem Sinne auszulegen, dass man sagen müsste: Es muss unbedingt eine Befreiung von der Abgabe erfolgen.
Wir haben auch die Frage diskutiert, wie sich allenfalls eine neue Richtlinie in der EU auf die Schweiz auswirken könnte. Das Bundesamt für Sozialversicherung hat die Kommission nicht davon überzeugen können, dass hier und jetzt eine absolute Notwendigkeit besteht, die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge - sei es aus der Sicht der Rendite, sei es aus der Sicht der europäischen Entwicklung - jetzt von der Umsatzabgabe auszunehmen und diese 173 Millionen Franken an Ausfällen hinzunehmen.
Der langen Rede kurzer Sinn: Es wäre schön, wenn wir es uns leisten könnten, die Vorsorgeeinrichtungen, die Lebensversicherer und dann allenfalls auch noch - um der Gerechtigkeit willen - weitere Abgabepflichtige auszunehmen. Aber bei der heutigen Finanzlage des Bundes, so hat die Mehrheit der Kommission entschieden, können wir das nicht tun. Der Bundesrat soll die Entwicklung aufmerksam verfolgen und, falls sich eine Veränderung ergibt, die sich nachteilig auswirken könnte, reagieren.
Ich bitte Sie, dem Weg der Mehrheit zu folgen und die Minderheitsanträge abzulehnen.