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Michel Matthias · Ständerat · 2020-09-21

Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-21

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen im Namen der Minderheit die Ablehnung dieser Motion. Ich tue dies im Wissen darum, dass wir uns damit nicht den Beifall unserer Westschweizer Kolleginnen und Kollegen, der Westschweizer Kantone und des Tessins holen. Doch es geht hier nicht um eine Investition zum Auffüllen des Röstigrabens bzw. nicht um eine Frage des Finanzausgleichs zwischen Deutsch- und Westschweiz. Von der Interessenlage her verstehen wir, dass die Westschweizer Kantone und das Tessin sich vehement für die Motion einsetzen, wollen sie doch an der Bundesmitfinanzierung für Institutionen der Kinderbetreuung auch teilhaben. Doch darum geht es nicht.

Lassen Sie uns in der Chambre de Réflexion reflektieren! Es ging einzig und allein darum, das Überleben der entsprechenden Institutionen und somit der Betreuungsplätze zu sichern, also darum, dass diese Institutionen die schwierigen Monate März bis Juni überleben würden.

Gemäss Verordnung beteiligt sich der Bund mit 33 Prozent an den Ausfallentschädigungen, welche die Kantone für diese drei Monate an private Betreuungsinstitutionen entrichten. Schon im Zweckartikel besagt diese Verordnung, dass es darum geht, durch die Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen zum Erhalt des Betreuungsangebots beizutragen. Mit dem Bundesrat geht unsere Minderheit davon aus, dass diese institutionelle Sicherung - bei der es darum geht, dass Institutionen eben nicht schliessen, dass Betreuungsplätze nicht verloren gehen - eben dort nicht nötig ist bzw. war, wo die öffentliche Hand, dazu gehören Gemeinden und Kantone, Trägerin ist, wo also Gemeinden und Kantone Träger sind. So ist denn auch die Ausnahme in Artikel 3 Absatz 2 formuliert, gegen welche sich nun die Motion richtet: "Institutionen, die von der öffentlichen Hand betrieben werden, erhalten keine Entschädigung."

Die Raison d'Etre dieser Verordnung - es ist eine Notfallverordnung - liegt in einer notfallmässigen Überbrückung, und zwar dort, wo die Träger nicht selber Garantie fürs Überleben der Betreuungseinrichtung bieten können. Wir meinen, dass Gemeinden und Kantone als Träger eigener Einrichtungen diese Garantie für ihre eigenen Institutionen bieten. Dies entspricht schliesslich auch dem Grundsatz der Subsidiarität, welcher in Artikel 1 Absatz 2 dieser Verordnung zum Ausdruck kommt. Es steht dort: "Die Massnahmen nach dieser Verordnung ergänzen diejenigen der Kantone und Gemeinden im Bereich der institutionellen familienergänzenden Kinderbetreuung."

Auch bei vielen anderen Massnahmen seitens des Bundes war und ist die Subsidiarität ein Grundsatz. Diese Subsidiarität, den bekanntlich unser ganzer Föderalismus atmet, soll eben nicht nur als Verfassungsgrundsatz runtergebetet, sondern auch umgesetzt werden! Zuzugeben ist, dass einzelne Kantone und Gemeinden in unterschiedlichem Mass betroffen sein können. Aber auch das ist hier jetzt nicht das Kriterium. Man beachte auch, dass sich gerade in Covid-19-Zeiten viele Kantone und Gemeinden in verschiedenen Bereichen ganz unterschiedlich engagiert und, unabhängig von Bundesvorgaben oder Bundesunterstützung, Notfallpakete geschnürt haben. Auch diese Vielfalt ist Teil der Schweiz.

Es geht ja bei der vorliegenden Motion nicht um die institutionelle Sicherung von Gemeinden oder Kantonen, nicht um Ressourcenausgleiche. Rein finanziell dürfte die Motion, so haben wir uns sagen lassen, zusätzliche 20 Millionen Franken kosten. Dieses Geld haben wir nicht oder noch nicht bewilligt. Es ginge zulasten der bisher für die privaten Kinderbetreuungsstätten vorgesehenen 65 Millionen Franken. Das heisst, in diesem Fall wäre einfach der Verteiler anders: Indem sich Gemeinden und Kantone in den Kreis der Anspruchsberechtigten einreihen würden, würde dieser grösser und die Ausfallentschädigung im Einzelfall geringer.

Aus Sicht der Minderheit wäre es erstens irgendwie ein eigenartiges Signal, nun rückwirkend für die Monate März bis Juni, also weit im Nachhinein, eine Bundesbeteiligung vorzusehen, die als Notfallüberbrückungsmassnahme gedacht war. Zweitens wäre es eigenartig, sie auch noch zugunsten der öffentlichen Hand in Kantonen und Gemeinden vorzusehen. Der Staat hilft sich selbst, könnte man sagen. Ein eigenartiges Signal wäre es vor allem auch gegenüber privaten Branchen, welche nach wie vor Ansprüche oder zumindest Erwartungen aufgrund der Covid-bedingten wirtschaftlichen Einschränkungen haben.

Aus diesen eher grundsätzlichen Überlegungen bitte ich Sie namens der Minderheit, die Motion abzulehnen.