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Widmer Céline · Nationalrat · 2020-09-21

Widmer Céline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-21

Wortprotokoll

Die Einigungskonferenz zur Legislaturplanung 2019-2023 tagte am 15.[NB]September in Anwesenheit des Bundeskanzlers. Zwischen den Entscheiden des Ständerates als Erstrat in der Sommersession und jenen des Nationalrates von letzter Woche gab es insgesamt 26 Differenzen. Diese 26 Differenzen wurden von der Einigungskonferenz geprüft. Sie ist grossmehrheitlich den Beschlüssen des Nationalrates gefolgt. An einigen Stellen hat sie Änderungen vorgenommen; diese sind aber meist weniger inhaltlich als formal begründet. So hat die Einigungskonferenz stark darauf geachtet, die richtige Flughöhe und die richtige Systematik zu finden. Es wurde in der Einigungskonferenz auch nochmals betont, dass die angenommenen Massnahmen die Rechtswirkung einer Motion haben.

Der Ständerat ist der Einigungskonferenz und somit den Beschlüssen des Nationalrates weitestgehend gefolgt. Er hat lediglich zwei Anträge abgelehnt. Das betrifft Ziffer 16 und Ziffer 29bis, diese kommen somit nicht mehr zur Abstimmung. Das Beratungsverfahren bei der Legislaturplanung, Sie haben es gehört, ist speziell: Die Ablehnung eines Einigungsantrages hat zur Folge, dass die betreffende Bestimmung ganz gestrichen wird.

Ich möchte daher besonders darauf hinweisen, was konkret passieren würde bei einer Ablehnung der Einigungsanträge bei Leitlinie 1 und bei den Zielen 5 und 17. Dann würde nämlich der ganze jeweils dazugehörige Abschnitt ohne übergeordnete Leitlinie oder Ziele dastehen. Das würde vom Aufbau und von der Systematik her überhaupt keinen Sinn mehr ergeben.

Ich werde nun die Änderungen erläutern, die sich gegenüber den Entscheiden des Nationalrates beim 1. und 2. Abschnitt ergeben haben. Anschliessend übergebe ich für den 3. und 4. Abschnitt an Simone de Montmollin.

Zu Artikel 1: Der Nationalrat hat hier die erste Leitlinie um die nachhaltige Entwicklung ergänzt. Die Einigungskonferenz und der Ständerat sind uns gefolgt. Ich möchte hier einfach nochmals betonen, dass es hierzu eine Abstimmung gibt, und ich möchte Sie dringend bitten, hier der Einigungskonferenz zu folgen, damit dieser Abschnitt dann nicht ohne Ziel dasteht.

Zu Artikel 1 Ziffer 1bis: Der Nationalrat wollte hier auf Antrag der mitberichtenden Finanzkommission eine zusätzliche Leitlinie betreffend ausgeglichene und stabile Bundesfinanzen aufnehmen, jedoch ohne jegliche Ziele und Massnahmen. Kollege Strupler hat vorhin gesagt, dass er nicht verstehen könne, wie dieser Entscheid zustande gekommen sei. Die Einigungskonferenz hat diese Leitlinie wieder gestrichen, und zwar mit dem Argument, dass es eben vom Aufbau her nicht logisch und somit redundant wäre, da es inhaltlich bereits absolut identisch im nachfolgenden Ziel 1 enthalten sei. [PAGE 1687]

In Artikel 2 Ziffer 2bis hat die Einigungskonferenz eine neue Formulierung eingebracht, welche die Anträge zu den Ziffern 2bis, 2ter und 2quater des Nationalrates ersetzt. Es ging hier nicht um eine inhaltliche Anpassung, sondern um die Komprimierung des Anliegens, dass die Belastung des Amortisationskontos der Schuldenbremse im Zusammenhang mit Covid-19 ausgesetzt werden soll. Mit der vereinfachten Formulierung wird das Anliegen auf die angemessene Flughöhe gehoben. Der Ständerat ist der Einigungskonferenz einstimmig gefolgt. Hier möchte ich noch anmerken, dass Kollege Leo Müller kritisiert hat, dass es doch eine Botschaft brauche. Genau das ist in dieser vereinfachten Formulierung enthalten, nämlich dass es eine Botschaft zum Umgang mit den Covid-19-Ausgaben braucht.

Bei Artikel 3 Ziffer 6 geht es um die Personalstrategie. Hier beantragt Ihnen die Einigungskonferenz, auf die Variante von Bundesrat und Ständerat zurückzukommen, dies mehrheitlich auch aus formalen Gründen, weil die Formulierung sonst zu operationell wäre und mit der Plafonierung der Personalausgaben nur ein einzelner Aspekt betont würde. Wenn Sie dies ablehnen, fällt die ganze Bestimmung zur Personalstrategie weg. Der Ständerat ist auch hier einstimmig der Einigungskonferenz gefolgt.

Dann noch eine Bemerkung zur Individualbesteuerung, Artikel 4 Ziffer 10ter. Hier geht es um eine Botschaft zur Einführung der Individualbesteuerung. Die Einigungskonferenz ist hier mit 13 zu 10 Stimmen dem Nationalrat gefolgt, der Ständerat folgte diesem Entscheid mit 20 zu 18 Stimmen bei 1 Enthaltung ebenfalls.

Zu Artikel 4 Ziffer 12ter: Die Einigungskonferenz hat bezüglich der Strategie zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf hinzugefügt, dass diese in Zusammenarbeit mit den Kantonen verabschiedet werden soll. Der Ständerat hat dies mit 32 zu 4 Stimmen bei 4 Enthaltungen gutgeheissen.

Artikel 5 Ziffer 16 verlangt die Verabschiedung und Umsetzung der Aussenwirtschaftsstrategie. Der Nationalrat wollte das hier mit der Grundsatzdiskussion über das Aussenwirtschaftsgesetz ergänzen. Schon in der Einigungskonferenz wurde diskutiert, ob die Formulierung genug klar sei. Die Einigungskonferenz ist knapp dem Nationalrat gefolgt. Der Ständerat hat sich dann aber so stark an der sprachlichen Formulierung gestört, dass er den ganzen Artikel gestrichen hat. Somit wurde eben diese ganze Bestimmung zur Aussenwirtschaftsstrategie gestrichen, obwohl von niemandem deren Inhalt bestritten worden war.

Die Einigungskonferenz hat Artikel 5 Ziffer 16bis einstimmig gestrichen, weil der Inhalt schon in Ziel 4 enthalten ist und keine einzelnen Länder besonders herausgestrichen werden sollen.

Zu Artikel 6, Ziel 5: Hier ist die Einigungskonferenz mit 12 zu 10 Stimmen zur Version des Bundesrates und des Ständerates zurückgekehrt. Es geht hier um die Version, welche die Chancengleichheit nicht explizit erwähnt. Der Ständerat hat dies einstimmig angenommen.

Bei Artikel 7 Ziffer 25bis fand die Einigungskonferenz die Nennung der 5G-Technologie zu operationell und ist daher mit 14 zu 5 Stimmen zur Variante des Ständerates zurückgekehrt.

Insgesamt - das gilt nicht nur für die ersten beiden Abschnitte - sind die Einigungskonferenz und der Ständerat somit, ungeachtet einiger vorwiegend formaler Anpassungen, der Stossrichtung gefolgt, die der Nationalrat mit den Akzenten für Gleichstellung und Klimapolitik eingeschlagen hat. Die Legislaturplanung widerspiegelt die Absicht und die Haltung des neu gewählten Parlamentes, dass in der Gleichstellungspolitik in dieser Legislatur die Weichen gestellt werden müssen.

Ich bitte Sie im Namen der vorberatenden Kommission, alle Anträge der Einigungskonferenz anzunehmen, und übergebe an die Kommissionssprecherin französischer Sprache.