Müller Damian · Ständerat · 2020-09-21
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-21
Wortprotokoll
Sie werden sicher nicht erstaunt sein, wenn ich sage, dass die Stellungnahme des Bundesrates mich hier nicht wirklich befriedigt, und zwar von A bis[NB]Z. Es beginnt schon beim ersten Abschnitt. Dieser zeigt den falschen Ansatz, wenn es heisst, durch praxisnahe Fortbildung würden den medizinischen Praxisassistentinnen und -assistenten (MPA) die nötigen Kenntnisse vermittelt, um Röntgenaufnahmen von hoher Qualität durchzuführen. Meiner Ansicht nach müsste es Teil der Grundausbildung sein, sich diese Kenntnisse anzueignen. Dies sollte nicht erst in der Fortbildung geschehen, und zwar nicht nur, was Röntgenaufnahmen im Niedrigdosisbereich angeht, sondern auch im Bereich des Hochdosisröntgens. Denn genau in diesem Bereich werden nicht nur die meisten Fehler gemacht; Fehler in diesem Bereich haben auch weit gravierendere Folgen. Es reicht auch nicht, wenn die Kommission für Strahlenschutz (KSR) ein geeignetes Schreiben aus dem Jahr 2005 zitiert, in dem es apodiktisch und ohne jegliche Begründung heisst, diese Ausbildung könne nicht in die Grundausbildung integriert werden. Wieso denn nicht? Vielleicht hat sich in den letzten fünfzehn Jahren auch etwas getan.
Sei's drum - immerhin kommt die KSR in diesem Schreiben zum Schluss, der jetzige Zustand sei, ich zitiere, "bedenklich". Es will etwas heissen, wenn das selbst eine Behörde schreibt, von der man eher eine zurückhaltende bis sehr zurückhaltende Sprache gewohnt ist. Aber es kommt noch besser oder, nach meinem Ermessen, schlimmer: Die Überprüfung der Ausbildung für dosisintensive Röntgenuntersuchungen durch das BAG habe ergeben, so sagt die KSR, dass deutliche Lücken in der Ausbildung der Ärzte und der MPA bestünden. Das ist das Ergebnis der Überprüfung von 64 Einzel- und Gemeinschaftspraxen, einer Überprüfung also, die bei insgesamt rund 2800 Praxen in unserem Land nicht einmal mit allergrösstem Wohlwollen als auch nur annähernd repräsentativ bezeichnet werden kann.
Das ist auch nicht verwunderlich, denn das BAG verfüge - so die KSR - nicht über die nötigen Kapazitäten, um alle registrierten Bewilligungsnehmer zu kontrollieren. Also überträgt das BAG diese Kontrolle den Ärzten; damit beisst sich die Katze in den Schwanz. [PAGE 929]
Ich komme zu einem zweiten Punkt der bundesrätlichen Antwort, wo von der Einführung des klinischen Audits die Rede ist, das sicherstellen soll, dass alles korrekt und nach bestem Wissen geschieht. Darum geht es in meinem Postulat aber nicht. Von den klinischen Audits sind nämlich nur die Röntgeninstitute betroffen, die Nuklearmedizin, Strahlentherapie oder Computertomografie betreiben, nicht aber die Praxen von Hausärzten, Orthopäden usw. Auch für diese Praxen sind, wie der Bundesrat in seinen Ausführungen schreibt, keine Audits vorgesehen.
In der Schweiz werden jährlich insgesamt rund sechs Millionen Röntgenaufnahmen gemacht, um Krankheiten zu erkennen, zu behandeln oder Ergebnisse einer Behandlung zu dokumentieren. Ein nicht unwesentlicher Teil der Röntgenaufnahmen, die in den Arztpraxen angefertigt werden, sind nur eingeschränkt und einige gar nicht beurteilbar. Diese stellen in allererster Linie eine unnötige Strahlenbelastung dar, unabhängig von der Strahlendosis. Sie belasten unnötigerweise unser Gesundheitssystem. Wenn nämlich nur schon zehn Prozent der Aufnahmen unbrauchbar sind - und das ist jetzt nicht einmal sehr extensiv gerechnet -, dann macht das bei einem Preis von 50 Franken pro Aufnahme, was auch nicht übertrieben ist, im Jahr 30 Millionen Franken aus. Das ist ein nicht unerhebliches Sparpotenzial. Ich frage mich also, was denn eigentlich dagegen spricht, die Qualitätskontrolle einer qualifizierten privaten Organisation zu übertragen, gerade angesichts der Tatsache, dass das BAG dafür keine Ressourcen hat.
Vor allem aber bleibt mir bei der Stellungnahme des Bundesrates schleierhaft, wieso er sich so sehr gegen den Einsatz einer ausgewiesenen privaten Qualitätskontrolle sträubt. Gerne weise ich darauf hin, dass es bereits konkrete Beispiele dafür gibt, sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland, dass eine unabhängige, externe Kontrolle der Qualität von Röntgenuntersuchungen zu einer signifikanten Qualitätsverbesserung führen kann. Mit einer freiwilligen Teilnahme erreichen Sie nämlich nur Ärzte, die bereits an einer kontinuierlichen Qualitätsverbesserung bei ihrer Arbeit interessiert und bereit sind, dafür auch Zeit und wohl auch etwas Geld zu investieren. Bei anderen - das war auch eine Erklärung von vielen Arztpraxen - fehlt es an der Zeit für solche Programme.
Sie sehen, der Handlungsbedarf ist da, und ein einfaches Postulat, welches dazu dient, die Grundlage für die Lösung des Problems zu erarbeiten, liegt nun also auf dem Tisch. Ich bitte Sie nun: Nützen wir diese Chance, und setzen wir dort an, wo die Qualität einen Mehrwert im Gesundheitssystem bringt!
Ich bitte Sie, diesen Vorstoss anzunehmen.