Herzog Eva · Ständerat · 2020-09-21
Herzog Eva · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-21
Wortprotokoll
Ihre Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur hat am 26. Juni dieses Jahres nach ausgedehnter Diskussion eine Motion eingereicht, gemäss der die Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung vom 20. Mai 2020 so anzupassen sei, dass das Ziel von Artikel 1 der Verordnung in allen Kantonen gleichermassen erreicht wird. Dabei ist insbesondere Artikel 3 dahingehend zu ändern, dass eine flexiblere Umsetzung möglich ist und auch Institutionen berücksichtigt werden, die vom Kanton oder von der Gemeinde Subventionen erhalten oder gar von der öffentlichen Hand betrieben werden.
Eine Minderheit der Kommission beantragt, die Motion abzulehnen. Eine gleichlautende Motion wurde von unserer Schwesterkommission am 2. Juli eingereicht und im Nationalrat bereits mit 117 zu 67 Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommen.
Mit der Motion soll erreicht werden, dass auch kantonal oder kommunal subventionierte Kitas von der Bundeshilfe profitieren können, damit nicht die Mehrzahl der Strukturen in der Romandie von der Finanzhilfe ausgeschlossen wird. Aus historischen Gründen ist es so, dass es in der Romandie mehr Institutionen mit öffentlich-rechtlichem Charakter gibt, welche denselben Regeln und Tarifen unterworfen sind wie die privaten Krippen. Dazu ein paar Zahlen: Im Kanton Jura sind es 735 kommunale Plätze auf 1020 Plätze, also 72 Prozent. Im Kanton Neuenburg sind es 2746 auf 4728, also 58 Prozent. Im Wallis ist die Situation am extremsten: Dort sind nur 158 Plätze von 7499 frei wählbar, 98 Prozent werden also kommunal betrieben. Im Kanton Freiburg sind es 73 Prozent, also mehr als 7000 Plätze.
Der Bundesrat schreibt in seiner Antwort: Bei der Unterstützung des Bundes handelt es sich um eine Nothilfe für private Trägerschaften, deren Existenz durch die Einkommenseinbusse bedroht ist. Der Kredit von 65 Millionen Franken, den wir gesprochen haben, gelte nicht für den Erwerbsausfall öffentlicher Trägerschaften. Eine Unterscheidung zwischen öffentlichen und privaten Trägerschaften wie in der Verordnung gelte auch bei der Kurzarbeitsentschädigung. Die öffentliche Hand habe nicht für die finanziellen Verluste anderer öffentlicher Einrichtungen aufzukommen.
Niemand bestreitet, dass der Bereich Tagesbetreuung eine Sache von Kantonen und Gemeinden ist. Zu Recht wurde aber gleichwohl eine Bundeshilfe gesprochen. Zu Recht teilt sich der Bund den finanziellen Schaden, der durch die Corona-Krise und insbesondere durch den vom Bund verordneten Lockdown entstanden ist, auch im Bereich der Tagesbetreuung mit den Kantonen und Gemeinden, wie bei der Kultur und beim Sport, die ja auch primär Sache der Kantone sind.
Der Bundesrat, der Kitas - im Gegensatz zu Sport und Kultur - nicht unterstützen wollte, wies damals, als wir über den Kredit von 65 Millionen Franken diskutierten, darauf hin, dass der Bund bei Kultur und Sport im Gegensatz zur Kinderbetreuung über eine gesetzliche Grundlage verfüge. Dazu sage ich gerne Folgendes: Schaffen wir - nichts lieber als das - auch im Bereich Kinderbetreuung eine gesetzliche Grundlage auf Bundesebene! Der Gleichstellungsartikel, Artikel 8 Absatz 3 der Bundesverfassung, könnte die notwendige Grundlage bieten. Hier tut man sich aber schwer. Über eine Anschubfinanzierung ist man auf Bundesebene bei den Kitas bisher nicht hinausgekommen. Woran liegt das? Eine Bekannte aus einer bürgerlichen Partei - ich betone es gerne - formulierte das vor Kurzem so: Wenn die Männer für die Kinderbetreuung zuständig wären, hätten wir schon lange flächendeckend Kindertagesstätten und Tagesschulen.
Aber zurück zur vorliegenden Motion Ihrer WBK: Bei der Überwindung der Corona-Krise hat es verschiedene Ausnahmen von bestehenden Regeln und einmalige Verwischungen der Grenzen zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden gegeben. Und ich würde sagen, es ist im Sinne eines pragmatischen und durchaus erfolgreichen Weges, wie wir diese Krise bisher meistern. Hier müssen wir nun noch einmal eine Ausnahme machen, da wir mit der Verordnung eine Situation kreiert haben, die nicht primär eine Ungleichheit zwischen Krippen mit öffentlichen und Krippen mit privaten Trägerschaften schafft, sondern eine zwischen der Deutschschweiz mit im Verhältnis mehr privaten Krippen und der Romandie mit mehr öffentlich getragenen. Das wollten wir nicht.
Ich war sehr involviert in die Diskussion um die Finanzhilfe für die Krippen. Mir war dieses Ungleichgewicht zwischen den Regionen der Schweiz jedenfalls nicht bewusst. Wir wollten, dass auch von Bundesseite für die Tagesbetreuung, die sich als systemrelevant erwiesen hat, zur Unterstützung von Kantonen und Gemeinden subsidiär Geld gesprochen wird. Diese führen eigene Krippen und sprechen Subventionen, aber wir können davon ausgehen, dass eine Gemeinde auch eine private Krippe nicht in Konkurs gehen lässt, wenn die Plätze für das Gesamtangebot notwendig sind. Das Geld, das vom Bund subsidiär an die privaten Krippen fliesst - lediglich 33 Prozent der entgangenen Elternbeiträge -, entlastet unter dem Strich also Kantone und Gemeinden, unter welchem Titel auch immer. Das geschieht mit der bestehenden Verordnung in einem geografisch ungleichen Ausmass, was nicht akzeptabel ist und wir so nicht wollten. Die Bundeshilfe ist, wie eben gesagt, für entgangene Elternbeiträge gedacht.
Der Bundesrat argumentiert in seiner Ablehnung der Motion auch damit, dass die Elternbeiträge je nach Einrichtung in unterschiedlichem Masse zu den Gesamtkosten beitragen würden. In der Kommission wurde uns aber von den Vertreterinnen der Romandie gesagt, dass die öffentlichen und die privaten Einrichtungen bei ihnen dieselben Leistungsvorgaben und Tarife hätten; es gebe diesen Unterschied nicht.
Mein Fazit: Ja, es ging um private Krippen, da wir davon ausgehen durften - und das ist ja auch so -, dass die öffentlichen von den Kantonen und Gemeinden unterstützt werden. Aber es war uns nicht bewusst, dass es hier so grosse Unterschiede zwischen den Kantonen gibt - aus historischen Gründen gerade zwischen der Deutschschweiz und der Romandie. Mit der vorliegenden Verordnung fliessen etliche Millionen weniger in die Romandie als in die Deutschschweiz. Das können wir nicht wollen! Die 65 Millionen Franken Bundeshilfe waren [PAGE 925] für die privaten Krippen gerechnet, als Beitrag von 33 Prozent an die ausgefallenen Elternbeiträge. Nach Angaben des Bundes braucht es weitere 20 Millionen, wenn die Ausweitung auf die Krippen mit öffentlichen Trägerschaften erfolgen soll.
Wir haben viele Zuschriften bekommen, in welchen die Bitte vorgebracht wird, die Verordnung im Sinne der Motion abzuändern: von der Westschweizer Konferenz der Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren, von der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und Erziehungsdirektoren, von der Westschweizer Regierungskonferenz, vom Städteverband und von Pro Familia.
Die Minderheit der Kommission folgt dem Bundesrat und lehnt die Motion ab. Die Elternbeiträge würden in unterschiedlicher Höhe zu den Gesamtkosten beitragen. Es sei nicht Sache des Bundes, strukturelle Unterschiede in der Kita-Landschaft zu kompensieren. Zudem verfüge der Bund nicht über die zusätzlichen 20 Millionen Franken.
Die Kommission hat sich mit 10 zu 3 Stimmen ohne Enthaltung dazu entschieden, diese Motion einzureichen und den Bundesrat zu beauftragen, die Covid-19-Verordnung familienergänzende Kinderbetreuung rückwirkend für die betreffende Periode, also vom 17. März bis 16. September 2020, anzupassen.
Im Namen der Mehrheit und stellvertretend für meine Kollegin Elisabeth Baume-Schneider lade ich Sie dazu ein, die Motion anzunehmen.