preparatory:AB 269249
Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2020-09-21
Wortprotokoll
Mit der Annahme von Fabi durch die Schweizer Stimmberechtigten wurde der BIF in der Verfassung verankert. Seit dem Jahr 2016 finanziert der BIF neben dem Ausbau der Bahninfrastruktur auch den Betrieb und den Substanzerhalt, d. h. den Unterhalt und die Erneuerung der Bahninfrastruktur. Ebenfalls werden mit dem BIF Systemaufgaben finanziert, das sind übergeordnete Aufgaben, die im Interesse der Einheitlichkeit oder der Effizienz von einem Unternehmen für alle anderen Unternehmen erbracht und vom Bund bestellt und bezahlt werden.
Die Finanzierung von Betrieb, Substanzerhalt und Systemaufgaben erfolgt über einen vierjährigen Zahlungsrahmen. Das ist der Bundesbeschluss 1 der Vorlage. Er sieht für die Jahre 2021 bis 2024 einen Zahlungsrahmen in der Höhe von 14,4 Milliarden Franken vor. Davon sind für Systemaufgaben 500 Millionen Franken vorgesehen. Ebenfalls Gegenstand der Vorlage ist ein Rahmenkredit von 300 Millionen Franken für Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen in denselben Jahren, das ist der Bundesbeschluss 2. Dieser Rahmenkredit dient der Förderung des Gütertransports auf der Schiene und der Güterverkehrsverlagerung, d. h. in erster Linie der Finanzierung von Anschlussgleisen. Diese Förderung erfolgt aber nicht über den BIF, sondern über die Spezialfinanzierung Strassenverkehr.
Ihre Finanzkommission hat die beiden Bundesbeschlüsse am 1. Juli 2020 beraten, jedoch aus terminlichen Gründen keinen Mitbericht an die KVF geschrieben. Sie hat jedoch beschlossen, ihre Haltung zu dieser Finanzierungsvorlage kurz im Rat darzulegen. In den Vorberatungen der für das UVEK zuständigen Subkommission wurde in erster Linie über die Entscheidungskriterien bei der Schliessung von Verladestationen diskutiert. Dabei wurde betont, dass es sinnvoll wäre, nicht nur die rein wirtschaftlichen Kriterien zu berücksichtigen, sondern auch energiepolitische Aspekte in die Überlegungen mit einzubeziehen.
Zudem befasste sich die Subkommission mit der Frage, ob in dieser Vorlage den Zielen des neuen CO2-Gesetzes Rechnung getragen wird, beispielsweise im Hinblick auf die Reduktion der Treibhausgasemissionen. Diese Ziele sind jedoch noch nicht enthalten, da sie vom Parlament ja erst noch beschlossen werden. Deshalb wurde diesem Aspekt dann nicht mehr weiter Rechnung getragen. Die Höhe des Zahlungsrahmens und des Rahmenkredits waren in der Finanzkommission vom Volumen und von der Sache her jedoch unbestritten.
Ich beantrage Ihnen deshalb im Namen der Finanzkommission, beiden Entwürfen zuzustimmen.