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Giezendanner Benjamin · Nationalrat · 2020-09-21

Giezendanner Benjamin · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-21

Wortprotokoll

Der periodische Zustandsbericht betreffend den Anlagenzustand der Bahninfrastruktur soll der Politik die Möglichkeit geben, zu steuern und proaktiv zu handeln. Das vorliegende Papier zeigt uns schön auf, dass die Zustandsbewertung mit der durchschnittlichen Note von 2,7 dem Prädikat "gut" entspricht. Es ist wirklich imposant, zu sehen, dass wir ein Volksvermögen von rund 146 Milliarden Franken in die Bahninfrastruktur investiert haben.

Was aber fast noch mehr aufschreckt und zugleich spannend ist, ist der Umstand, dass in den vergangenen vier Jahren 19,5 Milliarden Franken in Form von neuen Werken und Infrastrukturen zum BIF hinzugekommen sind. Das heisst auch, dass es mehr Unterhalt braucht und dass wir das letztlich auch teilweise werden erneuern müssen. [PAGE 1694]

Glücklicherweise ist der Lebenszyklus dieser Infrastrukturen auf fünfzig und mehr Jahre ausgerichtet. Das heisst für uns, dass wir im kommenden Jahrzehnt auf diesen 19,5 Milliarden Franken wahrscheinlich noch nicht grosse Ersatz- und Unterhaltsinvestitionen werden vornehmen müssen. Eigentlich dürfte man davon ausgehen, dass der Zahlungsrahmen der vergangenen vier Jahre - 13,2 Milliarden Franken - ausreichen sollte, um den Zustand der Infrastrukturen mindestens zu halten, ja wahrscheinlich sogar noch zu verbessern. Aber gleichwohl liegt uns jetzt eine Bundesvorlage vor, die 14,4 Milliarden Franken fordert. Bei einer Extrapolation der Investitionen des Jahres 2020 auf vier Jahre kämen wir, abgesehen von den Haushaltsmitteln, auf rund 13,2 Milliarden Franken. Deshalb haben wir einen Minderheitsantrag gestellt, der genau auf diesem Niveau aufbaut und eine Kürzung um 493 Millionen Franken vorsieht.

Ich möchte aber nicht weiter auf diesen Antrag eingehen, weil Sie diesem Paket grossmehrheitlich zustimmen werden. Vielmehr möchte ich Ihnen den Grundsatz näherbringen, dass wir die Vorlage eigentlich zurückweisen sollten. Weshalb?

Es ist so, dass der BIF durch verschiedene Quellen, wie das Kollege Fluri gesagt hat, gespiesen wird. Wir haben mittlerweile auch das Maximum der LSVA ausgeschöpft, nämlich zwei Drittel der Mittel. Hinzu kommt ein Promille der Mehrwertsteuer, die in den nächsten zwei Jahren garantiert nicht auf dem Niveau sein wird, das wir bisher gekannt haben. Wir haben zur Alimentierung des Fonds 2 Prozent aus der direkten Bundessteuer der natürlichen Personen, und wir haben 2,3 Milliarden Franken aus dem Bundeshaushalt sowie 500 Millionen Franken aus den Kantonen, die in den Fonds fliessen.

Wenn Sie die Rechnung machen und die Ausgaben zusammenzählen, dann werden Sie sehen: Irgendeinmal wird der Fondsbestand auch mit den Einnahmen nicht mehr ausreichen - und wie Sie wissen, kann sich dieser Fonds gemäss Artikel 87a der Bundesverfassung nicht verschulden. Also werden dem Fonds früher oder später einfach die Mittel ausgehen. Eine Rückweisung wäre in der momentanen Zeit jedoch ein schlechtes Zeichen gegenüber der Bauindustrie, welche eine der grössten Industrien in diesem Land ist und welche dann möglicherweise in den nächsten Jahren, ab 2021, gewisse Projekte nicht mehr realisieren könnte.

Ich bitte Sie aber gleichwohl, kritisch zu sein, kritisch auf die Haushaltsmittel zu schauen und meinen Minderheitsantrag für eine Kürzung des Zahlungsrahmens um 493 Millionen Franken anzunehmen. Früher oder später werden wir hier stehen und über Kürzungen beim BIF diskutieren. Jedoch - so denke ich - ist die Zeit dafür momentan leider noch nicht reif.