Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2020-09-21
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2020-09-21
Wortprotokoll
Fluggesellschaften sollen sogenannte "unruly passengers", also Passagiere, die gegen die Verhaltensregeln an Bord eines Flugzeuges verstossen, in Zukunft einfacher gerichtlich belangen können. Es ist klar, solche Passagiere können die Sicherheit an Bord gefährden. Vereinzelt mussten sogar ungeplante Zwischenlandungen eingelegt werden, und bis anhin konnten diese Personen häufig strafrechtlich nicht belangt werden - hauptsächlich mangels gerichtlicher Zuständigkeit des Staates, in dem das Flugzeug dann schliesslich gelandet ist.
Sie haben es gehört: In den letzten Jahren haben die Fluggesellschaften eine zunehmende Anzahl von solchen "unruly passengers" gemeldet. Der Bundesrat schlägt deshalb vor, das Protokoll vom 4. April 2014 zur Änderung des Abkommens über strafbare und bestimmte andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen entsprechend zu genehmigen. Das Protokoll modernisiert und verbessert das Abkommen von Tokio. Neu eingeführt oder präzisiert werden erstens eine zusätzliche obligatorische Gerichtsbarkeit des Halter- wie auch des Landestaates, zweitens eine Liste von Straftaten, die eben strafrechtlich verfolgt werden sollten, drittens der Status der begleitenden Sicherheitsbeamten an Bord von Flugzeugen.
Das Protokoll trat am 1. Januar dieses Jahres in Kraft. Die Ratifizierung des Protokolls durch die Schweiz erfordert jetzt eine Anpassung des Luftfahrtgesetzes, um die dem Staat der Landung übertragene Gerichtsbarkeit einzuführen.
Der Bundesrat beantragt Ihnen, das Protokoll zur Änderung des Abkommens von Tokio ebenso wie die Änderung des Luftfahrtgesetzes anzunehmen; ebenso tut das Ihre Kommission.