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Dittli Josef · Ständerat · 2020-09-21

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-21

Wortprotokoll

Wir haben in dieser Session im Dringlichkeitsverfahren ein Bundesgesetz beschlossen, welches es der Auffangeinrichtung BVG ermöglicht, Gelder aus dem Freizügigkeitsbereich bis zu einem Betrag von maximal 10 Milliarden Franken ohne Verzinsung bei der Bundestresorerie anzulegen. Damit wird die Problematik der Negativzinsen für die Auffangeinrichtung entschärft. Auch ich habe der Vorlage zugestimmt. So weit, so gut.

Wenn nun ein solcher Schritt für die Auffangeinrichtung im Dringlichkeitsverfahren beschlossen wird, stellt sich die Frage, wie mit den Freizügigkeitsgeldern aller anderen Freizügigkeitseinrichtungen umzugehen ist. Aufgrund der weiterhin anhaltenden Negativzinsen und der Nachwirkungen von Corona, zum Beispiel der Zunahme von Freizügigkeitsleistungen infolge Arbeitslosigkeit, besteht das Risiko, dass andere Freizügigkeitseinrichtungen in eine Unterdeckung geraten könnten und die Vorsorgegelder nicht mehr voll garantiert wären. Ohne Verbesserung der Gesamtmarktsituation ist bei einigen Freizügigkeitseinrichtungen eine Geschäftsaufgabe zu befürchten, was das Problem der Auffangeinrichtung akzentuieren könnte und das Vertrauen in die Altersvorsorge belasten würde. Ich bin deshalb froh und dankbar, dass der Bundesrat bereit ist, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, welche sich mit dieser Thematik auseinandersetzt.

Die Stellungnahme des Bundesrates kann ich grundsätzlich gut nachvollziehen. Zu einer Passage möchte ich aber doch noch eine Bemerkung loswerden. Der Bundesrat schreibt: "Anders als die Auffangeinrichtung müssen Freizügigkeitseinrichtungen keine Konten in Form der reinen Sparlösung anbieten. Sie können die Annahme solcher Gelder aussetzen." Hier ist der Bundesrat offensichtlich nicht richtig informiert, wenn er glaubt, dass Freizügigkeitseinrichtungen ohne Weiteres die Annahme von Freizügigkeitsgeldern aussetzen können. Zu gross wäre das Reputationsrisiko für die dahinterliegenden Banken, sodass dies kein realistisches Szenario ist.

Zurück zur Problematik der Arbeitsgruppe: Die korrekteste und fairste Lösung wäre die Weiterreichung der Negativzinsen an die Versicherten. Da die heutigen Haltefristen der Freizügigkeitskonten im Schnitt mehrere Jahre betragen, wäre dies für langjährige Kontoinhaber auch ein Anreiz, ihre Freizügigkeitsguthaben in die Pensionskasse einzubringen oder in Wertschriftenanlagen zu investieren, da der[NB]Anlagehorizont in der Regel lang ist. Denkbar wäre auch die Weiterreichung von Negativzinsen nach einer[NB]gewissen[NB]Haltefrist oder nur auf dem überobligatorischen Guthaben.

Die Zeit drängt. Bereits verlangen erste Freizügigkeitseinrichtungen Kontoführungsgebühren. Weitere Gebührenerhebungen sind zu erwarten. Ohne Lösung könnten gerade kleinere Einrichtungen aufgeben, was die Situation bei der [PAGE 944] Auffangeinrichtung und im Markt nur verschärfen würde. Es braucht eine gesamtheitliche Lösung.

In diesem Sinne danke ich dem Bundesrat für die Beantwortung meiner Fragen und ermutige ihn, die angekündigte Arbeitsgruppe rasch einzusetzen, damit sie zielgerichtet und ohne Scheuklappen nach einer guten Lösung suchen kann.