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Grüter Franz · Nationalrat · 2020-09-21

Grüter Franz · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-21

Wortprotokoll

Es geht in diesem Geschäft um Garantieverpflichtungen gegenüber der Schweizerischen Nationalbank für ein Darlehen an den Treuhandfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum des IWF. Es geht aber auch um ein Gespenst: Das Gespenst heisst Bürgschaften. Die Mehrheit des Parlamentes vergibt zurzeit grosszügig Bürgschaften im Namen der Schweizerischen Eidgenossenschaft; ein paar hundert Millionen hier, ein paar Milliarden dort. Letzte Woche allein stimmte der Nationalrat einer Erhöhung des Garantiekapitals für die Weltbankgruppe zu; dabei ging es um 713 Millionen Franken. Dazu kamen nochmals über 1,7 Milliarden Franken für die Afrikanische Entwicklungsbank. Auch in der Wohnbauförderung wird eine Solidarbürgschaft in Höhe von 1,7 Milliarden Franken gutgeheissen. Es geht hier wirklich um sehr hohe Bürgschaften.

Nun stellt sich die Frage: Wer bürgt denn eigentlich, wer haftet, wenn die Schweiz "Bürgschaften" eingeht? Die Antwort ist klar: Bürgen müssen am Ende die Bürgerinnen und Bürger. Sie begleichen am Ende des Tages die Rechnungen, wenn es dazu kommt. [PAGE 1700]

Eigentlich müssten uns Bürgschaften Warnung genug sein. Wie die "NZZ" im vergangenen November schrieb: "Das Debakel um die Bürgschaften für Schweizer Hochseeschiffe findet kein Ende. Inzwischen wurden fast 350 Millionen Franken versenkt." Ich zitiere auch die damalige Bundesrätin Doris Leuthard, die 2008 hier sagte: "Seit 1948, als der Bund mit der Schifffahrtsförderung begonnen hat, haben wir noch nie - noch nie! - einen Verlust erlitten." (AB 2008 N 4)

Wir hören auch hier, dass es nie einen Verlust geben werde, aber nachher, wenn bezahlt werden muss, kommt es zum grossen Aufschrei. Ich erinnere an die Empfehlung der Finanzdelegation und deren Untersuchung der Hochseeschifffahrt vom letzten Jahr, als die Berichterstatterin, Frau Kiener Nellen, eindringlich davor warnte, neue Bürgschaften einzugehen. Alle waren sich damals einig - und jetzt sind wir wieder in den alten Fahrwassern.

Deshalb sind wir hier grundsätzlich dagegen, dass wir weitere Bürgschaften eingehen. Aus den erwähnten Gründen beantragen wir Ihnen Nichteintreten. Ich freue mich, wenn Sie uns darin unterstützen.