Wermuth Cédric · Nationalrat · 2020-09-21
Wermuth Cédric · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-21
Wortprotokoll
Mit dem Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich kommen wir zweifellos einem Bedürfnis sowohl der natürlichen als auch der juristischen Personen und genauso der Verwaltung in der Frage der Digitalisierung nach. Für die sozialdemokratische Fraktion steht es ausser Frage, dass die Digitalisierung früher oder später auch den gesamten Steuerbereich umfassen wird, und es ist richtig, dass der Bund hier mit der Vorlage 20.051 auch die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen schafft.
Wir bitten Sie deshalb entsprechend, auf das Gesetz einzutreten und in einem ersten Teil des Gesetzes die Minderheiten Rytz Regula zu unterstützen, und zwar bei der Mehrwertsteuer, der Stempelabgabe, beim AIA, der Amtshilfe und der Verrechnungssteuer. Um was geht es hier? Es geht hier um die Möglichkeit des Bundes, diese elektronischen Verfahren dann, wenn es eben Sinn macht, auch vorschreiben zu können. Jetzt bestand in der Kommission die Angst - und das ist das, was hier auch vorgebracht wird -, dass man dann die Unternehmen in diesem Land überfahren würde. Ich kann Ihnen versichern: Niemand in der ESTV, mit dem wir gesprochen haben, und auch nicht der Bundesrat - der Herr Bundesrat wird dies dann noch darlegen können - hat ein Interesse daran, für die Einführung von elektronischen Verfahren einen Konflikt vom Zaun zu brechen. Wir gehen davon aus - und sind dann dankbar um die Bestätigung von Bundesrat Maurer -, dass man hier mit entsprechenden Übergangsfristen arbeiten wird und eine entsprechende Vorschrift dann macht, wenn es wirklich nur noch um die Umstellung der letzten paar Prozente gehen wird. Das scheint uns sinnvoll. Irgendwann einmal müssen sich an diesem Schritt zur Effizienzgewinnung alle beteiligen. Das ist auch im Interesse des Standortes.
Bei der direkten Bundessteuer gestaltet es sich exakt umgekehrt. Wir bitten Sie, dort der Mehrheit zu folgen und nicht den Minderheiten, damit wir den Kantonen nicht nur die Möglichkeit geben, sondern sie auch dazu anhalten, die Grundlagen zu schaffen, damit wir hier bei der direkten Bundessteuer Rechtsgleichheit und Möglichkeitsgleichheit herstellen, damit diese elektronischen Verfahren so schnell als möglich umgesetzt werden können.
Wir bitten Sie ebenfalls, die Minderheit Aeschi Thomas abzulehnen, obwohl Herr Kollege Aeschi durchaus einen sensiblen Punkt trifft, für den wir Gehör haben. Es ist nicht ganz unproblematisch, wenn wir die AHV-Nummer für immer weitere Identifikationszwecke gebrauchen. Wir haben uns aber überzeugen lassen, dass es bei dieser Vorlage durchaus Sinn macht. Zu diesem Entscheid und zu dieser Einschätzung kommen auch die entsprechenden Behörden.
Ich danke Ihnen, wenn Sie in diesem Sinne die Anträge unserer Fraktion unterstützen.