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AB 269387

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-09-21

Wortprotokoll

Bevor ich in die Details dieser Vorlage gehe, gebe ich Ihnen einen Überblick: Wir beantragen Ihnen Hunderte von Millionen Franken für Informatikkredite für Digitalisierungsprojekte. Sie fordern zu Recht, dass wir aufzeigen, wo Einsparungen erfolgen, wenn diese Prozesse digital sind. Einen solchen Bericht müssen wir Ihnen Ende Jahr abliefern, im Zusammenhang mit Superb. Um das umzusetzen, braucht es auch die rechtlichen Grundlagen, damit Einsparungen tatsächlich erfolgen können. Regelmässig gibt es Opposition, wenn wir mit einer Vorlage kommen, um die gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit Einsparungen erzielt werden können. Das kann ich nicht immer ganz nachvollziehen. Wir versuchen ja nicht nur, Einsparungen für die Verwaltung zu erzielen, sondern insbesondere auch auf Unternehmensseite und in der Privatwirtschaft. Dieses Gleichgewicht, das wir auch mit dieser Vorlage schaffen, hilft sowohl den Unternehmen wie auch der Bundesverwaltung. Nur so ist es möglich, diese Einsparungen zu erzielen. Wenn Sie nur Kredite bewilligen und Berichte verlangen, im konkreten Fall dann aber Nein sagen, dann gilt das Sprichwort: Die allgemeine Zustimmung ist die höflichste Form der Ablehnung. Das kann es nicht sein. Wir wollen hier vorwärtskommen.

Das Gesetz geht zurück auf die Motion Schmid Martin 17.3371. Im Wesentlichen geht es darum, die elektronische Unterschrift als gültig zu erklären beziehungsweise zu akzeptieren. Es ist auch nicht so, wie dies von der Minderheit befürchtet wird, dass das dann nicht funktioniert. Wir beginnen weiss Gott nicht bei null. In vielen Kantonen funktioniert das schon. Herr Grossen hat gerade den Kanton Obwalden angesprochen. Der Kanton Obwalden macht das durchgängig. Als kleiner Kanton hat er das überlebt. Ich nehme an, dass es auch der Rest der Schweiz überleben wird, wenn wir das entsprechend umsetzen.

Die Vorlage ist wirklich relativ einfach. Sie schafft einfach die Voraussetzungen, damit der Digitalisierungsprozess weitergeht. Wir sind noch sehr vorsichtig in den Formulierungen des Gesetzes. "Der Bundesrat kann" ist die Formulierung, die wir am häufigsten brauchen. Sie sehen ja, wie wir arbeiten: Es gibt die Finanzdirektorenkonferenz, da nehmen wir alle zwei Monate teil. Es gibt die Konferenz der kantonalen Steuerdirektoren, da findet ebenfalls ein Austausch statt. Der Bund kommt gar nicht in Versuchung, aus heiterem Himmel etwas zu machen. Wenn wir eine Kann-Formulierung im Gesetz haben, werden wir uns laufend mit den Kantonen absprechen und die Umsetzung auch so vornehmen, dass sie von den Kantonen getragen werden kann.

In der Vernehmlassung haben sich denn auch 25 Kantone positiv zu diesem Vorhaben geäussert. Es ist also nicht so, dass wir gegen die Kantone arbeiten, sondern es ist höchste Zeit, dass wir die Grundlage schaffen, damit die Kantone es anwenden können; das vielleicht zum Grundsatz. Es ist also ein technischer Schritt, um rechtliche Grundlagen zu schaffen, damit die Digitalisierung auch vollzogen werden kann; dies mit einer vorsichtigen Umsetzung, mit einer Kann-Formulierung, damit auch gewährleistet ist, dass wir uns mit den Kantonen absprechen.

Ich möchte noch auf zwei Punkte in der Detailumsetzung hinweisen. Bei Ziffer 1 Artikel 41a und den analogen Bestimmungen geht es darum, dass der Bundesrat die elektronische Durchführung vorschreiben "kann". Er kann also vorschreiben, dass es nur noch elektronisch gemacht wird. Ich glaube, diese Kann-Formulierung ist einfach notwendig. Die Mehrheit beantragt, das zu streichen. Doch dann müssen wir vielleicht in zwei, drei Jahren wieder einen Passus einfügen, damit wir das tun können. Die Gesetzgebung muss ja vorausschauend sein, und sie ist nicht operativ. Das Operative liegt bei uns, bei Ihnen liegt das Strategische. Wenn die Digitalisierung und diese Übermittlung sicher sind, dann muss der Bundesrat entscheiden können, in Absprache mit den Kantonen, dass es nachher verpflichtend ist.

Ich weiss nicht, welche Rolle Sie dann in einigen Jahren spielen wollen. Wir würden Ihnen eine Vorlage unterbreiten, wenn wir so weit sind: eine dreimonatige Vernehmlassung, wieder eine Botschaft, wieder Beratungen. Das sind Dinge, die Sie jetzt entscheiden können, meine ich. Ich bitte Sie also, bei Ziffer 1 Artikel 41a und den analogen Bestimmungen der Minderheit Rytz Regula und damit dem Bundesrat zu folgen.

Etwas möchte ich noch zur AHV-Nummer sagen: Auf Seite 18 der Fahne beantragt die Minderheit Aeschi Thomas, dass die Steuerverwaltung eine eigene Identifikationsnummer macht. Sie müssen sich überlegen, wann diese AHV-Nummer gebraucht wird - das ist aufgelistet -: Das ist insbesondere bei Rentenauszahlungen der Fall. Die Stelle, die die Rente auszahlt, kennt dann die Nummer der Steuerverwaltung nicht, also findet diese Identifikation nicht statt. Denken Sie an hundert Hans Müller: Da ist die AHV-Nummer nun einmal das sicherste Element, das die entsprechende Institution der Steuerverwaltung meldet; so entstehen keine Fehler. Ich glaube, das ist nicht etwas, das zu Manipulationen Anlass gibt.

Zusammengefasst ist es eine technische Vorlage, die einen wichtigen Schritt im Rahmen der Digitalisierung darstellt. Sie ermöglicht auf beiden Seiten, in der Privatwirtschaft und bei natürlichen Personen wie auch in der Verwaltung, Vereinfachungen und Kosteneinsparungen. Eigentlich sind wir mit dieser Vorlage nicht zu früh, sondern eher zu spät; sie wird von den Kantonen unterstützt, sie wurde in der Vernehmlassung getragen. Die Formulierung des Gesetzes ist so ausgelegt, dass wir das in der Umsetzung zusammen mit den Kantonen machen können. Es besteht also keine Gefahr der Übervorteilung der Kantone: Die Kantone wünschen das.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und jeweils den Anträgen zu folgen, die den Entwurf des Bundesrates übernehmen; das sind manchmal Mehrheiten und manchmal Minderheiten, Sie sehen das jeweils im Detail.

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