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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2000-03-20

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2000-03-20

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat ja in der Vernehmlassung noch neun Jahre, nachher aber sechs Jahre vorgeschlagen. Er hat dies einerseits gestützt auf das Vernehmlassungsergebnis getan, dann aber auch in der Erwägung, dass die Beratungszeit hier im Parlament auch eine gewisse Dauer in Anspruch nehmen wird. Er tut es aber auch wegen der eingetretenen Marktentwicklung, die schneller verläuft, als wir das zunächst geahnt haben.

Ich möchte Sie ersuchen, keinen schnelleren Rhythmus zu beschliessen, und zwar deswegen, weil diese Liberalisierung eine wichtige und für viele Betroffene einschneidende Umstrukturierung bedeutet. Das sind insbesondere diejenigen, die mit der Wasserkraft zusammenhängen; über die NAI wurde in verschiedenen Voten ausführlich gesprochen. Die Betroffenen sind die Wasserkraftwerke selbst sowie diejenigen, die sie tragen und mit jenen zusammenhängen; in der Schweiz sind dies eben ganze Regionen, Gemeinden und Kantone. Von daher spielt eine ausgewogene Geschwindigkeit eine Rolle - ich würde sagen: die Langsamkeit der Liberalisierung als solche -, damit die notwendigen Anpassungen gemacht werden können.

Ich möchte diejenigen, die jetzt vor allem an ein städtisches oder wirtschaftliches Publikum gedacht und gesagt haben, dass wir alle möglichst rasch in den Genuss dieser Liberalisierung kommen wollen, an Folgendes erinnern: Menschen sind nicht einfach nur Konsumenten oder Konsumentinnen; niemand hat nur gerade diese Funktion, sondern alle sind auch Steuerzahlerinnen oder Steuerzahler. Wenn eine Gemeinde oder ein Kanton wegen einer raschen Umstrukturierung in Schwierigkeiten gerät, dann kommt der Konsument, der einen vielleicht etwas tieferen Strompreis zahlt, als Steuerzahler trotzdem wieder in die Pflicht. Ich bitte Sie, das zu beachten. Zudem ist es so, dass durch diese Etappen nun tatsächlich verschiedene Kreise zu verschiedenen Zeitpunkten in den Genuss dieser Liberalisierung kommen werden.

Es ist richtig, dass die Wirtschaft zuerst in deren Genuss kommt. Es ist aber auch sie, die in direkter Konkurrenz mit der Wirtschaft steht, die jenseits der Landesgrenzen produziert. Von daher ist es nichts als richtig, dass sie zunächst einmal in der Produktion gleich lange Spiesse erhält. Vor allem die energieintensive Wirtschaft ist jene, die auf die effiziente Stromverwendung schaut und darauf achtet, dass sie keinen Energieverschleiss hat. Die kleinen und die privaten Verbraucher sparen nicht im gleichen Ausmass. Denn je günstiger die Tarife sind, desto eher neigen sie zur Verschleuderung. Wenn die Preise jetzt sukzessive sinken, nimmt auch diese Sorglosigkeit im Zusammenhang mit der Energieeinsparung zu. Immerhin sei aber auch erwähnt, dass z. B. die grossen Elektrizitätswerke von Städten bei ihrem Grosseinkauf ebenfalls billiger einkaufen können und sie dadurch den Preisvorteil schon früher an ihre Klienten weitergeben können. Auch jede Konsumentin und jeder Konsument kann also - zwar nicht sofort und in vollem Umfange - an dieser Liberalisierung teilhaben.

Wir haben den Vorschlag einer Übergangsfrist von sechs Jahren mit drei Stufen nach Abwägen aller eingegangenen Vernehmlassungsantworten ausgearbeitet und erachten ihn als konsens- und mehrheitsfähig. Deshalb beantragen wir Ihnen, an der Linie des Bundesrates festzuhalten.