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Roth Franziska · Nationalrat · 2020-09-22

Roth Franziska · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-22

Wortprotokoll

Terrorismus will unsere Offenheit und Freiheit zerstören. Er hat sein Ziel dann erreicht, wenn wir selber beginnen, die Offenheit unserer Gesellschaft und unsere Freiheiten einzuschränken. Das ist eine gefährliche Entwicklung, insbesondere bezüglich der Einhaltung unserer Grundrechte. Der SP-Fraktion ist bewusst, dass Terrorismus und organisierte Kriminalität nicht vor der Schweizer Grenze haltmachen, sondern sich nur durch internationale Zusammenarbeit wirksam bekämpfen lassen. So gesehen ist Terrorismus auch für die Schweiz eine permanente Bedrohung.

Selbstverständlich müssen dagegen Massnahmen getroffen werden; nicht nur, um auf Anschläge zu reagieren, sondern im besten Fall auch, um sie zu verhindern. Mit dem Übereinkommen des Europarates, das bis Juni 2018 bereits 39 Staaten ratifiziert haben, werden europaweit anwendbare Normen geschaffen. Die Sicherheit in der Schweiz wird erhöht, wenn europaweit ein ähnlich hohes, vor allem einheitlich definiertes Schutzniveau zum Tragen kommt. Der Handlungsbedarf ist also ausgewiesen.

Mit einer entsprechenden Regelung für humanitäre Organisationen in Artikel 260ter StGB sollen international tätige Hilfsorganisationen geschützt werden. Diese Organisationen leisten z. B. medizinische Nothilfe für Menschen, die von bewaffneten Konflikten, Naturkatastrophen oder Pandemien betroffen sind. Zum Schutz der Organisationen, die sich nach den humanitären Grundsätzen der Unparteilichkeit, Neutralität und Unabhängigkeit richten, ist eine Klausel in Artikel 260ter zwingend nötig. Nur so ist gewährleistet, dass sie ihre Einsätze sicher durchführen können, denn in Artikel 260ter bezieht sich die Unterstützung einer kriminellen oder terroristischen Organisation neu eben nicht mehr nur auf eine verbrecherische Tätigkeit, sondern auf jede Art von Unterstützung. Mit dem Wegfall der kriminellen Absicht ergibt sich also eindeutig die Notwendigkeit einer Klausel für humanitäre Organisationen.

Die Vorlage gemäss Bundesrat und somit auch der Minderheitsantrag Hurter Thomas schützen diese Organisationen nicht. Es ist gelinde gesagt fahrlässig, humanitäre Organisationen auszuklammern und einfach darauf zu bauen, dass bis heute noch nie eine Verurteilung von Personen aus diesen Organisationen stattgefunden hat und man somit lieber blind vertraut, aus Angst, in humanitäre Organisationen könnten sich Terroristen einschleichen. Es darf nicht sein, dass z. B. medizinisches Personal strafrechtlich verfolgt wird, und das nur aus dem Grund, dass es verletzte oder kranke Menschen behandelt. Mit der Variante Bundesrat oder der Minderheit Hurter Thomas könnten solche humanitäre Hilfeleistungen als potenzielles Verbrechen der Unterstützung von Terrorismus gelten. Eine humanitäre Klausel bedeutet aber nicht generell eine Freistellung; die individuelle strafrechtliche Verantwortung der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besteht weiterhin.

Bei Ziffer II Ziffer 5 Artikel 80dbis Absatz 1 Buchstaben a und b sowie Absatz 4 unterstützt die SP-Fraktion die Mehrheit. Grundsätzlich aber wird sich die SP-Fraktion aufgrund von Artikeln, wie unter anderen Artikel 260sexies, deren Streichung in der Sommersession keine Mehrheit fand und die definitiv ins Gesinnungsstrafrecht abgleiten, in der Gesamtabstimmung enthalten oder die Vorlage gar ablehnen.

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