Tuena Mauro · Nationalrat · 2020-09-22
Tuena Mauro · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-22
Wortprotokoll
Wir befinden uns in der zweiten Phase der ersten Differenzbereinigungsrunde zum Übereinkommen des Europarates gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität. Wir haben zwei wesentliche Differenzen, Sie haben das heute Morgen bereits gehört. Zum einen geht es in Ziffer 2, Strafgesetzbuch, um kriminelle und terroristische Organisationen. Der Ständerat hat eine Formulierung gefunden, die jetzt etwas von der Kommissionsformulierung abweicht. Der Bundesrat wollte hier die humanitären Organisationen nicht erwähnt haben, Sie haben das gehört, weil er der Meinung ist, das sei nicht nötig.
Eine Mehrheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen, sie in Artikel 260ter Absatz 1 Buchstabe c explizit zu erwähnen: "[...][NB]die von einer unparteiischen humanitären Organisation, wie dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz [...]." In der Kommission fiel diese Abstimmung relativ knapp mit 13 zu 11 Stimmen aus. Auch im Ständerat gab die ständerätliche Formulierung einiges zu reden. Mit 23 zu 17 Stimmen bei 1 Enthaltung stimmte der Ständerat gegen die Bundesratslösung.
Eine Kommissionsminderheit Hurter Thomas schlägt Ihnen nach wie vor vor, hier auf der Linie des Bundesrates zu bleiben, und sagt, dass es nicht nötig ist, diese humanitären Organisationen und das IKRK, wie es der Nationalrat will, noch explizit im Gesetz zu erwähnen.
Die zweite Differenz befindet sich bei Ziffer 5 im Rechtshilfegesetz - ein wesentlicher Punkt. Wir haben das von der Frau Bundesrätin gehört. Wir befinden uns bei Artikel 80dbis Absatz 1 Buchstabe a. Auch dieser Punkt gab im Ständerat einiges zu diskutieren. Der Ständerat blieb dann mit 23 zu 19 Stimmen bei seiner Variante mit der Verknüpfung der Buchstaben a und b, der Und-Variante. Die Mehrheit der nationalrätlichen Kommission hat gesehen, dass es möglicherweise schwierig wird, wenn wir bei der Bundesratsvariante bleiben, und hat sich für eine neue Formulierung ausgesprochen, in der wir dem Ständerat in Buchstabe a etwas entgegenkommen, weil wir hier "in Fällen von organisierter Kriminalität oder Terrorismus" schreiben. Dafür, und das ist sehr wichtig, gibt es keine Verknüpfungen zwischen den beiden Buchstaben: Unten bleibt das Wort "oder".
Da es sich hier um ein kleines Konzeptchen, sage ich, handelt, wird dieses dann weiter hinten automatisch übernommen. Es ist in der Fahne nicht ganz klar; man könnte meinen, es gebe weitere Differenzen. Herr Addor hat das in seinen französischen Ausführungen bereits gesagt. Das ist aber nicht so; wir stimmen nur über diese beiden Minderheiten ab, und bei der zweiten Minderheit ist dann die Konsequenz weiter hinten, dass sie automatisch übernommen wird.
Eine Kommissionsmehrheit ist sich bewusst, dass wir hier gewisse Offenheiten und Freiheiten einschränken. Sie haben gehört: 39 Staaten haben dieses Abkommen ratifiziert, das heisst, dass man sich einig ist, dass der Terrorismus vor einer Grenze nicht haltmacht. Wir haben das am Fall Morges im Kanton Waadt gerade vor Kurzem bittererweise erfahren müssen.
Ich möchte Sie bitten, in diesen Differenzen die Kommissionsmehrheit zu unterstützen.