Schwander Pirmin · Nationalrat · 2020-09-22
Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-22
Wortprotokoll
Die SVP-Fraktion unterstützt Nichteintreten. Warum? Diese Vorlage geht ja unter anderem auch auf die Motion Gutzwiller 10.3524, die Motion eines ehemaligen Kollegen in diesem Rat, zurück. Schon damals haben wir gesagt, dass wir aus Sicht der SVP diese Büchse der Pandora, das Erbrecht, besser nicht öffnen sollten, weil eben sehr vieles daran hängt.
So ist es auch hier. Entsprechend haben wir sozusagen eine Revision light. Der Kommissionssprecher bzw. der Bundesrat hat darauf aufmerksam gemacht, dass man das heutige Erbrecht der Zeit anpassen sollte, weil sich die Formen des Zusammenlebens geändert haben. Das ist natürlich so. Es geht um die Lebenspartner, und in Artikel 606a schlägt der Bundesrat neu die Unterstützung der Lebenspartner vor. Der Ständerat hat das aber gestrichen, und auch eine Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen, diesen neuen Artikel zu streichen. Wenn das tatsächlich gestrichen wird, dann stellt sich schon die Frage, was bei dieser Vorlage noch übrig bleibt, nämlich nicht mehr viel, und somit können wir dieses Gesetz auch so belassen.
Der Hauptgrund aber, weshalb wir hier vorsichtig sind und Ihnen Nichteintreten beantragen, ist der folgende: Wie das Verjährungsrecht dem Rechtsfrieden dient, so soll nach unserer Auffassung auch das Erbrecht letztlich dem Familienfrieden dienen. Hier müssen wir die Verwandtenunterstützung beiziehen. Solange wir die Verwandtenunterstützung nicht anpassen, geht es nicht an, dass die Pflichtteilsansprüche reduziert werden und Dritte als Anspruchsberechtigte eingesetzt werden können. Es kann nicht sein, dass im vertikalen Bereich Eltern und Kinder bei der Verwandtenunterstützung herangezogen werden, deren Ansprüche aber dann im Erbfall nicht mehr entsprechend geltend gemacht werden können. Das kann es nicht sein, da wird der Familienfrieden gestört. Hier könnte man eine Lösung finden; dann wären wir total frei, wenn es um die Verfügungsfreiheit des Erblassers geht. Warum stehen wir nicht hin und sagen, wir streichen alles, und zwar auch die Verwandtenunterstützung? Dann sind wir frei, dann haben wir auch keine Kollisionen mehr, und dann haben wir eine moderne Situation bzw. überhaupt keine erbrechtlichen Ansprüche mehr. Dann geht es auch bei der Unternehmensnachfolge und bei allen anderen Dingen viel einfacher.
Aber so, wie die Vorlage hier daherkommt, müssen wir Ihnen beantragen, nicht darauf einzutreten. Es geht nicht an, die Verwandtenunterstützung zu belassen und die Pflichtanteile entsprechend zu reduzieren. Ich bitte Sie also, dem Nichteintretensantrag zuzustimmen.