Lexipedia

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-09-22

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-09-22

Wortprotokoll

Die verheerende Explosion in Beirut von Anfang August hat gezeigt, welche Gefahren von chemischen Stoffen ausgehen, die im Alltag verwendet werden. Die Terroranschläge der letzten Jahre, wie zum Beispiel in Berlin, Brüssel, Paris oder London, führten uns vor Augen: Mit leicht zugänglichen Stoffen kann viel Leid verursacht werden. Ein minderjähriger Schweizer bestellte letztes Jahr über den Online-Shop einer Apotheke vier Kilogramm Wasserstoffperoxid. Mit diesem Stoff wird, zusammen mit Aceton und Salzsäure, der Sprengstoff TATP hergestellt. Der Apotheker dieses Online-Shops meldete den verdächtigen Verkauf den Behörden. Es erfolgte eine Hausdurchsuchung beim Jugendlichen. Dieser war daran, eine Bombe herzustellen, und wollte ein Attentat nach dem Modell von Christchurch verüben.

Wir sprechen über vier Kilogramm Wasserstoffperoxid, das ist eine beträchtliche Menge. Das heisst also, im Alltag sind Sie davon nicht betroffen; Frau Roth hat es gesagt: Man kann immer noch blond werden. Ich glaube, so blond kann ich gar nicht werden, um diese vier Kilogramm zu konsumieren. (Teilweise Heiterkeit)

Im Moment sind wir auf Fachgeschäfte angewiesen, die uns verdächtige Käufe melden, freiwillig notabene. Bis heute wurde in der Schweiz kein Terroranschlag mit einer selbst gebauten Bombe verübt. Wir hatten kein Problem, könnte man daraus schliessen, oder vielleicht hatten wir einfach auch nur Glück. Jedenfalls sollten wir uns nicht in Sicherheit wähnen. In der Schweiz braucht es ein Gesetz für die Abgabe solcher Substanzen, da sind wir uns einig, auch mit der betroffenen Branche, dem Apotheker- und dem Drogistenverband. Mit ihnen sind wir uns übrigens auch einig darüber, dass der administrative Aufwand der vorgesehenen Regelungen sehr gering und machbar ist. Die Kantone, also die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren wie auch die Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten, haben im Hearing mit der ständerätlichen Kommission noch einmal betont, wie wichtig es ist, hier den Verkauf solcher Stoffe einzuschränken.

Was wir mit Sicherheit nicht wollen: Die Schweiz soll keine Insel sein, die mitten in Europa zum Shoppingparadies für Terroristen und Kriminelle wird. Schränken wir den Zugang zu Vorläuferstoffen gezielt ein, erhöhen wir den Schutz unserer Bevölkerung vor Anschlägen mit selbst gebauten Bomben!

Der Mehrwert der Vorlage beschränkt sich aber nicht nur auf die Bekämpfung von Terrorismus. Mit selbst gebauten Bomben hantieren auch gewöhnliche Schwerstkriminelle, z. B. in Leytron im Wallis: Dort wurde Ende 2019 ein Bancomat mit TATP gesprengt. Die Täter brachten den aus Vorläuferstoffen selbst gebauten Sprengsatz am Geldautomaten an und zündeten ihn mit einer Autobatterie. Ich habe hier eine Liste von Ende 2018 bis Ende 2019, also von einem Jahr, mit Vorfällen wie Sprengungen, Angriffen auf Geldautomaten und Geldtransporte mithilfe von selbst gefertigten Explosivstoffen; es waren 12 Anschläge. Das ist eine Tour de Suisse; ich erspare Ihnen die Liste, aber in der ganzen Schweiz wurden solche Anschläge oder Angriffe verübt.

Wir möchten mit der Vorlage auch Unfälle verhindern helfen. Unfälle mit selbst gebasteltem Sprengstoff haben verheerende Folgen. Gerade in den Händen von Jugendlichen wird diese Gefahr oft unterschätzt.

In der EU, Sie haben das gehört, ist die Abgabe von Vorläuferstoffen seit 2014 reguliert. Die Schweiz ist nicht gezwungen oder verpflichtet, dies nachzuvollziehen, es ist keine Weiterentwicklung von Schengen, und wir haben die EU-Regelung auch bewusst nicht eins zu eins übernommen. Wir wollen einfach den Zugang zu Vorläuferstoffen für Private einschränken.

Wer sind diese Privaten? Ich kann Ihnen versichern, dass die grosse Mehrheit von Ihnen hier im Saal und die grosse Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger nie von der vorgeschlagenen Reglementierung betroffen sein werden. Für die grosse Mehrheit der Produkte gibt es in Läden mehr als [PAGE 1750] genügend Alternativen mit tieferen Konzentrationen, welche z. B. problemlos zur Pflege und zum Unterhalt von privaten Gärten benutzt werden können. Die hohe Nachfrage nach Produkten mit tieferer Konzentration in EU-Ländern zeigt, dass es auch anders geht; also der Markt hat darauf reagiert. Es gibt heute die gleichen Produkte, die Sie in tieferer Konzentration erwerben können, und so haben Sie auch keine Bewilligungspflicht. Auch der Swimmingpool-Besitzer muss sich nicht fürchten: Pools können mit Chlor gereinigt werden.

Entsprechend haben auch die Schweizer Grossverteiler und Baumärkte keine Produkte mit hochkonzentrierten Vorläuferstoffen mehr im Sortiment. Die Stoffe, über die wir hier sprechen, werden ausschliesslich in Apotheken und Drogerien bezogen, und es gibt Abstufungen: Für Produkte, die Vorläuferstoffe in geringer Konzentration enthalten, gilt keine Beschränkung. Erst ab einer bestimmten Konzentration ist der Erwerb bewilligungspflichtig. Folglich sind auch nur wenige Produkte betroffen. In den meisten Fällen kann auf Produkte mit einer niedrigen Konzentration ausgewichen werden. Deshalb ist die Reglementierung hier auch pragmatisch. Die wenigen Privatpersonen, welche die wenigen betroffenen Vorläuferstoffe für den Eigengebrauch tatsächlich benötigen, können die notwendige Bewilligung in einem unkomplizierten und effizienten Verfahren erhalten. Die Bewilligung ist bis zu drei Jahre gültig.

Wir wissen auch und waren uns auch in der Kommission einig, dass keine hundertprozentige Sicherheit geschaffen werden kann. Das gibt es in einem Rechtsstaat nie. Wir wollen aber die Hürde für Terroristen, Einzeltäter und kriminelle Banden erhöhen, indem solche Vorläuferstoffe nicht einfach unbürokratisch, sage ich jetzt einmal, und ohne Einschränkung bezogen werden können. Gewerbliche Kunden, und das möchte ich nochmals unterstreichen, und Landwirte sind von der Gesetzgebung nicht betroffen. Bei ihnen setzt man auf Sensibilisierung.

Nun, für die Kantone sind die Kosten für die Umsetzung dieses Gesetzes sehr gering. Das Fedpol kann die Kantone mit Stichprobenkontrollen bei den Verkaufsstellen beauftragen. Bereits heute finden in den Kantonen Kontrollen im Chemikalien- und Heilmittelbereich statt. Das müssen die Kantone ohnehin durchführen. Diese Kontrollen können kombiniert durchgeführt werden. Der Entwurf des Bundesrates ist hier liberaler und pragmatischer als die Regelung in der EU.

Ich bitte Sie hier also, einzutreten, und äussere mich gleich noch kurz zu den beiden Minderheiten, nachdem die verschiedenen Sprecherinnen und Sprecher dies auch schon getan haben.

Ich habe es erwähnt: Der Entwurf verzichtet auf eine Meldepflicht. Ich möchte Sie deshalb auch bitten, in Artikel 17 keine Meldepflicht einzuführen.

Eine Minderheit möchte hier, dass bei verdächtigen Vorkommnissen oder bei Diebstahl eine Meldepflicht eingeführt wird. Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen: Wenn Sie eine Meldepflicht einführen, dann müssen Sie auch Sanktionen vorsehen. In der Verordnung müssen wir zudem weitere Einzelheiten regeln, unter anderem die Meldefristen, die eingehalten werden müssen. Das kann kontraproduktiv sein: Wenn jemand z. B. die Meldefrist verpasst, wird sich diese Person wegen der drohenden Sanktionen hüten, den Verdachtsfall nachzumelden. Wir setzen hier auf die Freiwilligkeit, auf die Sensibilisierung. Wir sind der Meinung, dass solche Fälle eher gemeldet werden, wenn eben nicht eine Busse oder Strafe droht.

Dann noch zu Artikel 26, zur Frage der AHV-Nummer: Der vorliegende Artikel erlaubt es, im Vorläuferstoff-Informationssystem die AHV-Nummer zu verwenden. Dadurch kann der Datenaustausch mit anderen Informationssystemen, welche die AHV-Nummer ebenfalls verwenden, effizient und zuverlässig erfolgen. Dies liegt auch im Interesse der Personen, die beim Fedpol um eine Bewilligung nachsuchen. Die Bewilligungen können rascher erteilt werden, und mit dem neuen Strafregistergesetz wird auch das Strafregister die AHV-Nummer verwenden und diese Prozesse unterstützen. Das Strafregistergesetz wird voraussichtlich Anfang 2023 in Kraft treten.

Ich habe den Eindruck, dass bezüglich dieser AHV-Nummer die geltende Rechtslage wenig oder kaum bekannt ist. Ich möchte Ihnen in Erinnerung rufen, dass das geltende Recht über die AHV, also das Bundesgesetz über die AHV, eine systematische Verwendung der AHV-Nummer zulässt, das ist heute schon so, aber Sie müssen es spezialgesetzlich regeln. Das tun wir hier.

Kollege Berset war schon im Ständerat und ist nun in der SPK-N mit diesem Projekt. Ich kann Ihnen aus der Botschaft vorlesen, was Ihnen der Bundesrat in Zukunft beantragt: "Die Vorlage bezweckt, die Voraussetzung dafür zu schaffen, dass die Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden nicht mehr für jede neue systematische Verwendung der AHV-Nummer eine spezifische gesetzliche Grundlage benötigen, sondern generell ermächtigt sind."

Je crois que nous avons un malentendu sur ce point, Madame Porchet, parce que la loi actuelle permet déjà d'utiliser le numéro AVS, mais il faut une base légale.

Le projet de modification de la loi fédérale sur l'assurance-vieillesse et survivants, qui a déjà été adopté par le Conseil des Etats et qui sera traité par le Conseil national, prévoit de créer les conditions permettant aux autorités de la Confédération, des cantons et des communes d'utiliser systématiquement le numéro AVS en vertu d'une autorisation générale. Ceci veut dire que, pour le moment, nous avons encore besoin d'une loi spéciale. C'est ce que nous voulons faire ici. Une fois que le projet défendu par M. le conseiller fédéral Berset sera adopté, nous n'aurons même plus besoin d'une base légale systématique.

Ich bitte Sie hier, auch die geltende Rechtslage zu berücksichtigen. Wir müssen im Moment eine spezialgesetzliche Grundlage schaffen. Wenn das Projekt AHV-Nummer einmal durch ist, wird das nicht mehr nötig sein.