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Germann Hannes · Ständerat · 2020-09-22

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-22

Wortprotokoll

Dieser Artikel 10a umfasst den Energieverkauf. Die beiden ETH und die Forschungsanstalten beschaffen heute für jährlich rund 50 Millionen Franken Energie, hauptsächlich in Form von Elektrizität, nämlich 360,6 Gigawattstunden pro Jahr. Ein Teil davon wird als Prozessenergie für den Betrieb der Forschungsanlagen benötigt und ein Teil zur Heizung und Kühlung der Gebäude. Rund 27[NB]000 Megawattstunden pro Jahr oder 6 Prozent der eingekauften Energie werden an Dritte weiterverkauft; dies betrifft zum grössten Teil Fernwärme im Zentrum der Stadt Zürich. Die Gründe dafür sind Schwankungen der Energiemenge in den Fernwärmenetzen, die vom Bezüger, also der ETH, letztlich ja nicht beeinflusst werden können.

Bisher fehlt eine gesetzliche Grundlage für den Verkauf nicht selbst benötigter Energie an Dritte. Mit Artikel 10a wird nun diese Möglichkeit geschaffen. Damit ist künftig alles, was die ETH in diesem Bereich des Energieverkaufs tut, legal. Der Bundesrat wird die Verwendung der Erträge in seinen Ausführungsbestimmungen regeln.