Schmid Martin · Ständerat · 2020-09-22
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-22
Wortprotokoll
Ich danke dem Kommissionssprecher dafür, dass er schon auf den Punkt der Dienstleistungsbetriebsstätten-Problematik eingegangen ist. Das ist nämlich für mich der Kernpunkt dieses Doppelbesteuerungsabkommens aus technischer Sicht. Der Kommissionssprecher hat dargelegt, dass wir eben auch vertiefte Abklärungen verlangt haben. Ich möchte dieses Thema hier generell einmal in den Rat tragen, wie der Kommissionssprecher auch schon erwähnt hat, denn im Zusammenhang mit der Digitalisierung, mit dem Abschluss von weiteren Doppelbesteuerungsabkommen mit Entwicklungsländern und weiteren Entwicklungen geht es um eine steuerrechtlich und auch fiskalisch sehr relevante Frage. Es geht nämlich darum, welchem Staat beim Dienstleistungsexport, ohne dass eine physische Tätigkeit in einem Vertragsstaat ausgeübt wird, dann letztlich das Besteuerungsrecht zusteht.
Mit dem Doppelbesteuerungsabkommen, das die Schweiz mit Saudi-Arabien abschliesst, haben wir, ähnlich wie auch bei den Doppelbesteuerungsabkommen mit Indien, China, Vietnam oder Thailand, wieder den Hinweis auf das UNO-Musterabkommen, das im Unterschied zum Musterabkommen der OECD diesen Begriff der Dienstleistungsbetriebsstätten kennt. Das ist eine wichtige Differenz, die wir zu beachten haben. Das UNO-Musterabkommen sieht eben diese Dienstleistungsbetriebsstätten-Definition vor. Der Bundesrat hat dann in die Botschaft geschrieben, dass Saudi-Arabien daran sei, seine Praxis noch zu überprüfen, und auch noch nicht festgelegt habe, ob man aus saudischer Sicht auch von einer Betriebsstätte ausgehen würde, wenn keine physische Tätigkeit im Land besteht. Das hat natürlich allenfalls sehr grosse Auswirkungen auf Schweizer Unternehmen, die heute keine physische Präsenz in Saudi-Arabien aufweisen, sondern die heute Dienstleistungen nach Saudi-Arabien exportieren und dort auch, aus welchen Gründen auch immer, keine physische Präsenz aufbauen wollen.
Wir haben diese Abklärung dann entgegengenommen. Ich danke Bundesrat Maurer, dass er hier versucht hat, sich für die schweizerische Position einzusetzen, die notabene auch mit der Mehrheit der UNO-Staaten übereinstimmt und der vorherrschenden Meinung entspricht, dass in diesen Fällen eben keine Dienstleistungsbetriebsstätte in Saudi-Arabien vorliegen sollte. Ich glaube, der Erfolg war mässig, aber mindestens hat man das Thema dort vorgebracht.
Aus meiner Sicht müssen wir uns jetzt im Rahmen der Güterabwägung einfach der Risiken bewusst sein, die hier auf uns zukommen. Für diejenigen Unternehmen, die keine physische Betriebsstätte in Saudi-Arabien unterhalten, ist das [PAGE 971] Doppelbesteuerungsabkommen dann ein gutes Doppelbesteuerungsabkommen, wenn sich die schweizerische Auffassung durchsetzt. Würde sich jedoch die saudische Auffassung und die Minderheitsmeinung der UNO-Abkommensstaaten durchsetzen, dann wäre das nachteilig. Da hilft meines Erachtens auch der Hinweis auf allfällige Verständigungsverfahren nicht, die diese Probleme lösen könnten, denn ein Verständigungsverfahren greift erst dann, wenn in beiden Vertragsstaaten der gesamte Rechtsweg durchlaufen ist, und das dauert Jahre - das kennen wir aus der Praxis.
In dieser Abwägung bin ich ebenfalls zum Schluss gekommen, dass das Abkommen letztlich mehr Vor- als Nachteile aufweist und dass es auch einen Teil Rechtssicherheit mit sich bringt. Ich plädiere hier auch für Eintreten.
Umgekehrt würde ich mir, wenn Saudi-Arabien die Praxis nicht entsprechend der Mehrheitsmeinung zu den UNO-Abkommen umsetzt, aber erlauben, einen Rückkommensantrag zu stellen und das Doppelbesteuerungsabkommen, selbst wenn es dann bereits in Kraft ist, wieder zu kündigen. Es geht nicht an, dass sich die Vertragsstaaten über die Mehrheitsmeinung zu den UNO-Abkommen und die vorherrschende Meinung, dass nur dann eine Dienstleistungsbetriebsstätte vorliegen sollte, wenn auch eine physische Präsenz gegeben ist, hinwegsetzen. Diese Meinung ist meines Erachtens richtig, und wenn man davon abweichen wollte, dann, so glaube ich, müsste dies in den OECD-Musterabkommen generell einheitlich geregelt werden.
Sie entschuldigen diese technischen Ausführungen, die ich hier gemacht habe. Aber aus meiner Sicht ist das ein nicht zu unterschätzendes Problem, das allenfalls zukünftig auch bei Abkommen mit anderen Staaten auftreten könnte, bei denen die Schweiz diese Klauseln aus dem UNO-Musterabkommen übernommen hat.
Ich bin für Eintreten und werde dem Doppelbesteuerungsabkommen am Schluss auch zustimmen.