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preparatory:AB 269822

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2020-09-22

Wortprotokoll

Gerechtigkeit ist das Grundgerüst für Frieden. Ohne Gerechtigkeit werden Sie in einem Land keinen Frieden erreichen können, und darum ist es wichtig, dass Menschen, die insbesondere in diesem Rahmen der völkerrechtlichen Straftaten ganz schlimme Verbrechen begehen, auch gefasst und vor Gericht gestellt werden können, wenn sie die Stätte ihres Tuns verlassen und sich in andere Länder abgesetzt haben. Darum hat die Schweiz hier schon früh immer mitgearbeitet. Gerade für uns als Sicherungsstaat des UNO-Paktes für Menschenrechte und als Verwahrerstaat ist es von grosser Bedeutung, dass international verfolgte Straftäter dann auch tatsächlich vor Gericht gestellt werden können.

Sie haben von den Sprecherinnen und Sprechern der Kommission gehört, worum es geht. Bislang haben wir eine Spezialgesetzgebung auf den Weg geschickt, wenn aufgrund von völkerrechtlichen Gräueltaten wieder so ein Tribunal gemacht werden musste. Neu hoffen wir vielleicht auch, dass es eben in Zukunft mehr solche Gerichte geben wird, die dann tatsächlich wirksam und mit einer Wirkung nach aussen entsprechende Straftäter verurteilen können.

Darum treten die Grünliberalen bestimmt und mit Überzeugung auf diese Gesetzesänderung ein, die auch die Möglichkeit schafft, solche neuen, in der Zukunft erst entstehenden Tribunale zu unterstützen, selbstverständlich im Rahmen unserer Rechtsordnung und auch der entsprechenden Bestimmungen in Absatz 3ter, wo der Bundesrat umschreibt, in welchen Fällen er eben allenfalls für weitere Gerichte diese Möglichkeit schaffen kann.

Ich komme noch zu den Minderheiten. Die Minderheit Bregy will, dass hier nur Straftaten des Ersten Titels des Zweiten Buches des Strafgesetzbuches zur Anwendung kommen; dies entgegen dem Entwurf des Bundesrates. Das könnte man machen, wenn es eben tatsächlich so wäre, dass dann nur Kleinigkeiten quasi durch die Maschen fallen würden. Das ist aber nicht so. Es fehlen dann nicht nur Betrug, Erpressung, Konkursverbrechen und solche Dinge, sondern es fehlen auch Drohung, Menschenhandel, Geiselnahme und sexuelle Handlungen mit Kindern, die dann eben auch nicht mehr erfasst würden. Wenn ich jetzt so ein bisschen schaue, was in den nächsten Jahren allenfalls endlich vor Gericht kommen könnte, ich denke zum Beispiel an Boko Haram, dann wären vermutlich die letzten drei Punkte solche, die ein entsprechendes Tribunal möglicherweise auch verfolgen würde. Darum bitten wir Sie, hier der Mehrheit zuzustimmen. Das gilt ebenfalls für die Minderheit Nidegger. Sie will, wie ich schon gesagt habe, verhindern, dass der Bundesrat entsprechende weitere, noch nicht genannte Tribunale sinngemäss ebenfalls bei solchen Verfahren mit Rechtshilfe unterstützen kann.

Die Grünliberalen treten auf die Vorlage ein und unterstützen überall die Anträge der Mehrheit.