Z'graggen Heidi · Ständerat · 2020-09-22
Z'graggen Heidi · Ständerat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-22
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen als Sprecherin der Minderheit Eintreten auf die Vorlage.
Ich möchte zuerst etwas Allgemeines zur parlamentarischen Oberaufsicht sagen. Im schweizerischen Bundesstaat wird die parlamentarische Oberaufsicht seit dessen Gründung als eine der Kernkompetenzen der Bundesversammlung betrachtet. Die politische Kontrolle der Exekutive ist ein wesentlicher und wichtiger Aspekt des demokratischen, am Prinzip der Gewaltenteilung orientierten Rechtsstaates. Sie ist von grösster Bedeutung. Das Ziel der Oberaufsicht ist das Gleichgewicht der Gewalten. Sie soll rechtmässiges, ordnungsmässiges, sachgerechtes und wirksames Staatshandeln gewährleisten. Die parlamentarische Oberaufsicht ist nicht eine hierarchische Überordnung, sondern es geht darum, die parlamentarische Oberaufsicht wahrzunehmen. Es geht eben nicht um die Vermischung der Verantwortung der Gewalten.
Parlamentarische Oberaufsicht stärkt das Vertrauen der Bevölkerung in die Regierung und so letztlich auch in die politischen Institutionen. Wir haben in der Bundesversammlung für diese Oberaufsicht verschiedene Instrumente. Das geht weit über die GPK und die Finanzkommission hinaus: Es geht um die Verabschiedung des Budgets, es geht um die parlamentarische Behandlung von Rechenschaftsberichten und natürlich auch um parlamentarische Vorstösse, mit denen man von der Exekutive Auskunft verlangen kann. Wichtige Instrumente oder Gefässe sind insbesondere die Aufsichtskommissionen, die Finanzkommission, die Geschäftsprüfungskommission, die Finanzdelegation und die Geschäftsprüfungsdelegation, mit je unterschiedlichen Informationsrechten. Die Zusammenarbeit und die Ausgestaltung haben sich grundsätzlich bewährt und sind eingespielt. Insbesondere können durch das gemeinsame Sekretariat [PAGE 988] Doppelspurigkeiten verhindert werden. Jetzt kommt aber eine neue Vorlage zur Stärkung der parlamentarischen Oberaufsicht zum Parlament, und das aufgrund der Erfahrungen sehr bewährter und erfahrener Mitglieder der GPK des Nationalrates und des Ständerates.
Grosse Ereignisse haben in der Geschichte der Bundesversammlung jeweils zum Ausbau der parlamentarischen Oberaufsicht geführt. Ganz früh, bereits Anfang des 20. Jahrhunderts, wurde die parlamentarische Finanzkontrolle eingeführt. Erst relativ spät kam mit dem Ausbau der GPK die Verwaltungskontrolle; wir haben es vom Sprecher der Mehrheit gehört, insbesondere nach der sogenannten Mirage-Krise 1966. Damals wurde dann auch das stärkste Mittel, eben die PUK, eingeführt. Die Einsetzung einer PUK hat aber, was auch korrekt ist, sehr hohe Hürden. Deshalb sind seit der Einführung des Mittels der PUK erst deren drei eingesetzt worden, was natürlich auch ein gutes Zeugnis für Bundesrat und Bundesverwaltung ist. Nur ist die PUK natürlich sehr stark politisiert. Ein weiterer Schritt zur Stärkung der Oberaufsicht des Parlamentes war die Einführung der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle 1990; dies unter dem Eindruck der sogenannten Fichenaffäre.
Der vierte Schritt, diese Stärkung der GPK mit der ausserordentlichen Aufsichtsdelegation, stammt aus dem Jahr 2015. Die GPK von National- und Ständerat haben dieser parlamentarischen Initiative zur Weiterbearbeitung Folge gegeben. Warum? Dazumal wurde dies damit begründet, dass insbesondere verschiedene Vorkommnisse von grösserer Bedeutung die Stärkung der GPK erforderlich machten. Wir müssen auch in Betracht ziehen, dass die Bundesverwaltung seit Einführung der GPK stark gewachsen ist, eine immer ausgedehntere Verwaltungstätigkeit stattfindet und dass die Oberaufsicht - ich betone: die Oberaufsicht, nicht die direkte Aufsicht - immer anspruchsvoller wird. Deshalb ist es zielführend, dass die GPK umfassend gestärkt werden sollen.
Es ist vielleicht ein Zufall, vielleicht aber auch nicht, dass diese Vorlage jetzt ins Parlament kommt, wenn wir wieder eine grosse GPK-Untersuchung machen müssen. Die parlamentarische Oberaufsicht hat eine grosse Aufgabe, die Situation rund um Corona zu untersuchen. Wiederum haben wir heute eine Situation, in der wir rein zeitlich und rein vom Umfang her eine grössere Untersuchung machen müssen.
Deshalb ist es sicher richtig, dass die parlamentarische Oberaufsicht im Zweck der Rechtmässigkeits-, der Zweckmässigkeits- und der Verhältnismässigkeitsprüfung gestärkt werden soll. Ich erachte die vorgeschlagene ausserordentliche Aufsichtsdelegation als zielführend. Der Einsetzungsbeschluss ist transparent. Er wird veröffentlicht. Und die Bundesversammlung kann selbstverständlich nach wie vor eine PUK verlangen.
Ein weiterer Vorteil der ausserordentlichen Aufsichtsdelegation ist sicher, dass Mitglieder der GPK und der Finanzkommissionen in diesem Gremium Einsitz nehmen können. So können das Wissen und Know-how dieser Mitglieder und der Sekretariate genutzt werden.
Ich beantrage Ihnen, im Interesse der Gewaltenteilung, im Interesse der Oberaufsicht, aber auch im Interesse der Stärkung des Vertrauens der Bevölkerung in den Bundesrat und in die Verwaltung auf die Vorlage einzutreten und ihr dann zuzustimmen.