Lexipedia

Aeschi Thomas · Nationalrat · 2020-09-23

Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-23

Wortprotokoll

Namens der SVP-Fraktion beantrage ich Ihnen, 36 ordentliche Richter sowie alle 12 nebenamtlichen Richter am Bundesgericht wiederzuwählen. Gleichzeitig beantrage ich Ihnen im Namen der SVP-Fraktion, SVP-Mitglied und Bundesrichter Yves Donzallaz nicht wiederzuwählen. Die Gründe sind folgende:

Jede der drei Staatsgewalten hat ihren eigenen Zuständigkeitsbereich. Unsere Bundesverfassung schreibt vor, dass in diesem Land Volk, Stände und wir National- und Ständeräte die Gesetzgeber sind. Wenn das Bundesgericht beginnt, Entscheidungen zu treffen, für die bisher die Legislative zuständig war, so verletzt das Bundesgericht die Gewaltenteilung. So geschehen im Jahr 2003, als es Einbürgerungsentscheide gerichtlich zu überprüfen begann. So geschehen im Jahr 2012, als es das Parlament anwies, wie es die Ausschaffungs-Initiative umzusetzen habe. Und so geschehen im November 2015 - wenige Wochen nach den eidgenössischen Wahlen -, als das Bundesgericht präventiv urteilte, dass es ein allfälliges durch das Parlament verabschiedetes Umsetzungsgesetz zur Masseneinwanderungs-Initiative, das gegen das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU verstossen würde, nicht anwenden werde. Nicht die SVP politisiert die Justiz; die Justiz hat begonnen, zu politisieren. [PAGE 1974]

Da darf es einen nicht verwundern, dass die politische Zusammensetzung des Bundesgerichtes zum Thema wird. Wenn jede der drei Staatsgewalten ihre Aufgaben innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs erfüllen würde, müssten wir diese Diskussion heute nicht führen.

Auch am Bundesgericht wird diese Diskussion geführt, wie der "Tages-Anzeiger" vom 28. Februar 2020 festhält: "Unaufgeregt, aber inhaltlich überdeutlich wirft CVP-Bundesrichter Stadelmann seinen Richterkollegen vor, sich selber zum Gesetzgeber aufzuschwingen. [...] Im Endeffekt, so kritisiert Stadelmann, würden so nicht mehr das Parlament[NB]und[NB]das[NB]Volk[NB]entscheiden, welche Regeln in der Schweiz gelten, sondern eine Mehrheit von lediglich drei Bundesrichtern."

Die Schweizerische Volkspartei steht für eine freie, unabhängige, selbstbestimmte, neutrale und föderalistische Schweiz ein. Die SVP ist der Meinung, dass das Recht, das auf Schweizer Boden gilt, durch den Schweizer Souverän, d. h. durch das Parlament, das Volk und die Stände, gesetzt wird. Und die SVP setzt sich vehement dafür ein, dass EU-Recht nicht über Schweizer Recht gestellt wird.

Die Gesamterneuerungswahlen der Bundesrichter finden alle sechs Jahre statt. Jede Partei bzw. jeder Parlamentarier hat dabei das Recht, einen Richter, den er einst unterstützte, nicht mehr wiederzuwählen. So erreichte Yves Donzallaz bereits bei den letzten Gesamterneuerungswahlen vom 24.[NB]September 2014 mit nur 159 Stimmen das schlechteste Resultat aller Bundesrichter. Und am 5. Dezember 1990 erhielt Bundesrichter Schubarth nur 95 Stimmen und wurde damit nicht mehr wiedergewählt - unter anderem, weil ihn nicht alle SP-Vertreter, also die Vertreter der eigenen Partei, wiederwählten.

Im Schweizer System werden die Richter von einer politischen Partei portiert. Jeder Bürger, der sich zu einem Parteibeitritt entscheidet, konsultiert vor einem Beitritt das jeweilige Parteiprogramm, und er tritt einer Partei nur bei, wenn er die zentralen Werthaltungen dieser Partei teilt. Als die SVP-Fraktion Herrn Donzallaz als Bundesrichter nominierte, durfte sie davon ausgehen, dass er die zentralen Werthaltungen der SVP teilt. Anlässlich eines Hearings mit Herrn Donzallaz vor der SVP-Fraktion vom 8. September 2020 zeigte sich, dass sich die Werthaltungen von Herrn Donzallaz in fundamentalen Punkten von jenen der SVP unterscheiden. Herr Donzallaz bestreitet dies übrigens gar nicht. Er sagt selber, er fühle sich keiner Partei zugehörig.

Sämtliche drei Gewalten - die gesetzgebende Bundesversammlung, der ausführende Bundesrat und das gesetzanwendende Bundesgericht - werden nach Parteistärke zusammengesetzt. Die vorschlagenden Parteien tragen die Verantwortung für die vorgeschlagenen Amtsträger.

Die SVP-Fraktion beantragt Ihnen, SVP-Mitglied und Bundesrichter Yves Donzallaz nicht wiederzuwählen. Die SVP kann und will die Verantwortung für Yves Donzallaz nicht mehr tragen. Wenn Sie, die anderen Fraktionen, Yves Donzallaz wiederwählen, sind Sie verantwortlich für sein künftiges richterliches Wirken: Dann ist er Ihr Richter, dann ist es Ihre Verantwortung.